Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin 10306 Berlin Tel.: 030 9021-3633 [email protected] 7. Juni 2016 Pressemitteilung: Berliner Wahlen 2016 1 Seite(n) Wahl-Stichtag für Neuberliner ist der 18. Juni Bei den Berliner Wahlen dürfen nur die Personen wählen, die spätestens ab dem 18. Juni 2016 ihren Wohnsitz in Berlin haben. Als Wohnsitz gilt die im Melderegister eingetragene Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung. Wer bis zum 18. Juni 2016 nach Berlin zieht, muss sich nun sehr schnell um einen Termin beim Bürgeramt kümmern. Der beste Weg ist die direkte Vorsprache im Bürgeramt des zukünftigen Wohnbezirks, da Zuzüge nach Berlin in den Bürgerämtern vorrangig bearbeitet werden. Personen, die erst nach dem 18. Juni einen Termin beim Bürgeramt bekommen, obwohl sie vor dem Stichtag nach Berlin gezogen sind, können bis spätestens Freitag, den 5. August, auch noch rückwirkend mit dem Tag des tatsächlichen Einzugs in das Melderegister eingetragen werden. Neben dem rechtzeitigen Eintrag im Melderegister müssen zwei weitere Voraussetzungen erfüllt werden, um im September wahlberechtigt zu sein: An den Wahlen zum Abgeordnetenhaus können nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen dürfen zusätzlich auch die 16- und 17-Jährigen wählen sowie die Angehörigen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für Nachfragen: Geert Baasen, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin 030 9021-3633 [email protected]
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