Auch Obdachlose können wählen - Die Landeswahlleiterin für Berlin

Amt für Statistik
Berlin-Brandenburg
Geschäftsstelle
der Landeswahlleiterin
10306 Berlin
Tel.: 030 9021-3633
[email protected]
17. August 2016
Pressemitteilung: Berliner Wahlen 2016
Auch Obdachlose können wählen
An den Berliner Wahlen können auch Personen teilnehmen, die nicht im Melderegister eingetragen sind. Sie müssen aber die Aufnahme ins Wahlverzeichnis selbst beantragen.
Obdachlose oder – wie es amtlich heißt – „Personen ohne festen Wohnsitz“
müssen an Eides statt versichern, dass sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und nicht in einem Melderegister in Deutschland verzeichnet sind und sich
seit dem 18. Juni überwiegend in Berlin aufgehalten haben. Außerdem muss
ein amtlicher Ausweis mit Foto vorgelegt werden.
Der Antrag muss bis zum Freitag, dem 2. September, 18.00 Uhr, beim Wahlamt des Bezirkes gestellt werden, in dem die Person in der Nacht vom 13. auf
den 14. August übernachtet hat.
Für Nachfragen:
Geert Baasen, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
030 9021-3633
[email protected]
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