Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin 10306 Berlin Tel.: 030 9021-3633 [email protected] 17. August 2016 Pressemitteilung: Berliner Wahlen 2016 Auch Obdachlose können wählen An den Berliner Wahlen können auch Personen teilnehmen, die nicht im Melderegister eingetragen sind. Sie müssen aber die Aufnahme ins Wahlverzeichnis selbst beantragen. Obdachlose oder – wie es amtlich heißt – „Personen ohne festen Wohnsitz“ müssen an Eides statt versichern, dass sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und nicht in einem Melderegister in Deutschland verzeichnet sind und sich seit dem 18. Juni überwiegend in Berlin aufgehalten haben. Außerdem muss ein amtlicher Ausweis mit Foto vorgelegt werden. Der Antrag muss bis zum Freitag, dem 2. September, 18.00 Uhr, beim Wahlamt des Bezirkes gestellt werden, in dem die Person in der Nacht vom 13. auf den 14. August übernachtet hat. Für Nachfragen: Geert Baasen, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin 030 9021-3633 [email protected] 1 Seite(n)
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