1 Die Landeswahlleiterin für Berlin Werden Sie Wahlhelfer/in Leisten Sie ein Stück Demokratie Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 18. September 2016 Wahlhelfer/in zu sein, ist ein Ehrenamt. In Berlin werden am Wahltag ca. 18 000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen oder zum Auszählen der Briefwahl benötigt. Jedes Wahllokal hat einen eigenverantwortlichen Wahlvorstand – jeweils bis zu neun Bürgerinnen und Bürger, die am Wahlsonntag die Stimmenabgabe und Stimmenauszählung sicherstellen. Die Arbeit im Wahlvorstand setzt kein besonderes Fachwissen voraus. Was Sie wissen müssen, erfahren Sie durch eine 1 bis 2 stündige Schulung oder durch unser Schulungsmaterial. Für die Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von 50,- EUR, bzw. 35,- EUR für die Tätigkeit in einem Briefwahllokal. Für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes beträgt das Erfrischungsgeld 30,- EUR bzw. 25,- EUR in einem Briefwahllokal, wenn Freizeitausgleich gewährt wird. Wird der Freizeitausgleich nicht gewährt oder nicht in Anspruch genommen, gelten die generellen Sätze. Bewerben Sie sich jetzt ! Online-Anmeldung: www.wahlen-berlin.de Tel. (030) 90 21 21 21 oder füllen Sie die Erklärung über die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand auf der Rückseite aus Rücksendeanschrift Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin-Lichtenberg Ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand Hiermit erkläre ich mich bereit, bei den Berliner Wahlen am 18. September 2016 eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Wahlvorstand im Bezirk von Berlin zu übernehmen. Wenn die Möglichkeit besteht, möchte ich im Wahllokal Straße, Hausnummer, ggf. Gebäude oder Gegend als ◯ Vorsitzende/r ◯ Schriftführer/in ◯ Beisitzer/in eingesetzt werden. Ich versichere, dass ich zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt bin. Mir ist bekannt, dass das Bezirksamt meine Angaben in einer Datei speichern darf. Meine Angaben dürfen auch für künftige Abstimmungen und Wahlen verarbeitet werden, wenn ich dieser Verarbeitung nicht widerspreche. Ich widerspreche der Verarbeitung meiner Daten für künftige Abstimmungen und Wahlen – nicht (ggf. streichen). Sollte ich nach meiner Berufung verhindert sein, das mir aufgetragene Amt anzutreten, werde ich dieses dem zuständigen Bezirkswahlamt unverzüglich mitteilen. Angaben zur Person Rechtsgrundlagen § 30 Landeswahlgesetz §§ 3, 4, 5 Landeswahlordnung ◯ Frau ◯ Herr Bitte vollständig und deutlich ausfüllen und umgehend zurücksenden. Danke! Familienname / Vorname(n) geboren am Privattelefon Straße/Hausnummer Dienstbezeichnung, ggf. Beruf dort telefonisch erreichbar unter Datum Unterschrift Stellenzeichen E-Mail PLZ/Wohnort Dienststelle
© Copyright 2024 ExpyDoc