Leisten Sie ein Stück Demokratie - Die Landeswahlleiterin für Berlin

1
Die Landeswahlleiterin für Berlin
Werden Sie
Wahlhelfer/in
Leisten Sie ein Stück Demokratie
Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen
am 18. September 2016
Wahlhelfer/in zu sein, ist ein Ehrenamt.
In Berlin werden am Wahltag ca. 18 000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in
den Wahllokalen oder zum Auszählen der Briefwahl benötigt.
Jedes Wahllokal hat einen eigenverantwortlichen Wahlvorstand – jeweils bis
zu neun Bürgerinnen und Bürger, die am Wahl­sonntag die Stimm­enabgabe
und Stimmenaus­zählung sicher­stellen.
Die Arbeit im Wahlvorstand setzt kein besonderes Fachwissen voraus. Was
Sie wissen müssen, erfah­ren Sie durch eine 1 bis 2 stündige Schulung oder
durch unser Schulungsmaterial.
Für die Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von
50,- EUR, bzw. 35,- EUR für die Tätigkeit in einem Briefwahllokal. Für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes beträgt das Erfrischungsgeld 30,- EUR bzw.
25,- EUR in einem Briefwahllokal, wenn Freizeitausgleich gewährt wird.
Wird der Freizeitausgleich nicht gewährt oder nicht in Anspruch genommen,
gelten die generellen Sätze.
Bewerben Sie sich jetzt !
Online-Anmeldung:
www.wahlen-berlin.de
Tel. (030) 90 21 21 21
oder füllen Sie die
Erklärung über die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand
auf der Rückseite aus
Rücksendeanschrift
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin-Lichtenberg
Ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand
Hiermit erkläre ich mich bereit, bei den Berliner Wahlen am 18. September 2016
eine ehrenamt­liche Tätigkeit in einem ­Wahlvorstand
im Bezirk von Berlin zu übernehmen. Wenn die Möglichkeit besteht, möchte ich
im Wahllokal
Straße, Hausnummer, ggf. Gebäude oder Gegend
als ◯ Vorsitzende/r ◯ Schriftführer/in ◯ Beisitzer/in eingesetzt werden. Ich versichere, dass ich zum Deut­schen Bundestag wahlberechtigt bin.
Mir ist bekannt, dass das Bezirksamt meine Anga­ben in einer Datei speichern darf.
Meine Angaben dürfen auch für künftige Abstimmungen und Wahlen verarbeitet
werden, wenn ich dieser Verarbeitung nicht widerspreche.
Ich widerspreche der Verarbeitung meiner Daten für künftige Abstimmungen und
Wahlen – nicht (ggf. streichen).
Sollte ich nach meiner Berufung verhindert sein, das mir aufgetragene Amt anzutreten, werde ich dieses dem zuständigen Bezirkswahlamt unverzüglich mitteilen.
Angaben zur Person
Rechtsgrundlagen
§ 30 Landeswahlgesetz
§§ 3, 4, 5 Landeswahlordnung
◯ Frau
◯ Herr
Bitte vollständig und deutlich ausfüllen und umgehend zurücksenden. Danke!
Familienname / Vorname(n)
geboren am Privattelefon
Straße/Hausnummer
Dienstbezeichnung, ggf. Beruf
dort telefonisch erreichbar unter
Datum Unterschrift
Stellenzeichen
E-Mail
PLZ/Wohnort
Dienststelle