Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber müssen

Amt für Statistik
Berlin-Brandenburg
Geschäftsstelle
der Landeswahlleiterin
10306 Berlin
Tel.: 030 9021-3633
[email protected]
29. Juni 2016
Pressemitteilung: Berliner Wahlen 2016
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Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber
müssen Wahlvorschläge bis 12. Juli einreichen
Am 12. Juli, Punkt 18 Uhr endet die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge
mit allen notwendigen Unterlagen. Dazu gehören gegebenenfalls auch die Unterstützungsunterschriften.
Bei der Landeswahlleiterin müssen die Parteien ihre Landeslisten für die Wahl
zum Abgeordnetenhaus einreichen.
Bei den Bezirkswahlleitungen sind alle anderen Wahlvorschläge abzugeben.
Dazu gehören bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus die Bezirkslisten und die
Wahlkreisvorschläge der Direktbewerber in den 78 Wahlkreisen. Außerdem gehören dazu die Wahlvorschläge für die Bezirksverordnetenversammlungen.
Die Landeswahlleiterin, Petra Michaelis-Merzbach, weist darauf hin, dass nur die
Wahlvorschläge zugelassen werden können, die bis zu diesem Termin vollständig vorliegen: „Auch hier sind Tag und Uhrzeit Ausschlussfristen – wer danach
kommt, kann definitiv nicht kandidieren.“
Am 20. Juli entscheiden die 12 Bezirkswahlausschüsse über die bei den Bezirkswahlleitungen eingereichten Wahlvorschläge. Am 22. Juli entscheidet der
Landeswahlausschuss über die Zulassung der Landeslisten.
Eine Übersicht über die Parteien, die Unterstützungsunterschriften für die Landeslisten sammeln, ist im Internetangebot der Landeswahlleiterin, www.wahlenberlin.de, unter den Stichwörtern "Berliner Wahlen“ und „Allgemeine Informationen" veröffentlicht.
Für Nachfragen:
Geert Baasen, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
030 9021-3633
[email protected]