Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin 10306 Berlin Tel.: 030 9021-3633 [email protected] 29. Juni 2016 Pressemitteilung: Berliner Wahlen 2016 1 Seite(n) Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber müssen Wahlvorschläge bis 12. Juli einreichen Am 12. Juli, Punkt 18 Uhr endet die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge mit allen notwendigen Unterlagen. Dazu gehören gegebenenfalls auch die Unterstützungsunterschriften. Bei der Landeswahlleiterin müssen die Parteien ihre Landeslisten für die Wahl zum Abgeordnetenhaus einreichen. Bei den Bezirkswahlleitungen sind alle anderen Wahlvorschläge abzugeben. Dazu gehören bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus die Bezirkslisten und die Wahlkreisvorschläge der Direktbewerber in den 78 Wahlkreisen. Außerdem gehören dazu die Wahlvorschläge für die Bezirksverordnetenversammlungen. Die Landeswahlleiterin, Petra Michaelis-Merzbach, weist darauf hin, dass nur die Wahlvorschläge zugelassen werden können, die bis zu diesem Termin vollständig vorliegen: „Auch hier sind Tag und Uhrzeit Ausschlussfristen – wer danach kommt, kann definitiv nicht kandidieren.“ Am 20. Juli entscheiden die 12 Bezirkswahlausschüsse über die bei den Bezirkswahlleitungen eingereichten Wahlvorschläge. Am 22. Juli entscheidet der Landeswahlausschuss über die Zulassung der Landeslisten. Eine Übersicht über die Parteien, die Unterstützungsunterschriften für die Landeslisten sammeln, ist im Internetangebot der Landeswahlleiterin, www.wahlenberlin.de, unter den Stichwörtern "Berliner Wahlen“ und „Allgemeine Informationen" veröffentlicht. Für Nachfragen: Geert Baasen, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin 030 9021-3633 [email protected]
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