Berliner Wahlen 2016 - Die Landeswahlleiterin für Berlin

Amt für Statistik
Berlin-Brandenburg
Geschäftsstelle
der Landeswahlleiterin
10306 Berlin
Tel.: 030 9021-3633
[email protected]
29. August 2016
Pressemitteilung: Berliner Wahlen 2016
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten - was tun?
Wahlberechtigte, die bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten jetzt Einblick in das Wahlverzeichnis nehmen. Das ist in dieser Woche
beim zuständigen Bezirkswahlamt möglich. Die Adressen der Bezirkswahlämter sind im Internet unter www.wahlen-berlin.de veröffentlicht. Nur wer im
Wahlverzeichnis eingetragen ist, kann wählen.
Wer nicht im Wahlverzeichnis steht, kann Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen. Das ist noch bis Freitag, den 2. September, 18 Uhr, möglich.
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen wurde in der letzten Woche abgeschlossen.
Wer seine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sie jetzt aber nicht mehr findet, kann trotzdem in Ruhe den Wahltag abwarten. Die Wahlbenachrichtigung
erleichtere zwar den Ablauf im Wahllokal, muss aber nicht unbedingt mitgebracht werden, erklärte Landeswahlleiterin, Petra Michaelis-Merzbach. Es
reicht aus, im Wahllokal einen mit Foto versehenen amtlichen Ausweis vorzulegen.
Für Nachfragen:
Geert Baasen, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
030 9021-3633
[email protected]
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