Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin 10306 Berlin Tel.: 030 9021-3633 [email protected] 29. August 2016 Pressemitteilung: Berliner Wahlen 2016 Keine Wahlbenachrichtigung erhalten - was tun? Wahlberechtigte, die bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten jetzt Einblick in das Wahlverzeichnis nehmen. Das ist in dieser Woche beim zuständigen Bezirkswahlamt möglich. Die Adressen der Bezirkswahlämter sind im Internet unter www.wahlen-berlin.de veröffentlicht. Nur wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist, kann wählen. Wer nicht im Wahlverzeichnis steht, kann Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen. Das ist noch bis Freitag, den 2. September, 18 Uhr, möglich. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen wurde in der letzten Woche abgeschlossen. Wer seine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sie jetzt aber nicht mehr findet, kann trotzdem in Ruhe den Wahltag abwarten. Die Wahlbenachrichtigung erleichtere zwar den Ablauf im Wahllokal, muss aber nicht unbedingt mitgebracht werden, erklärte Landeswahlleiterin, Petra Michaelis-Merzbach. Es reicht aus, im Wahllokal einen mit Foto versehenen amtlichen Ausweis vorzulegen. Für Nachfragen: Geert Baasen, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin 030 9021-3633 [email protected] 1 Seite(n)
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