Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin 10306 Berlin Tel.: 030 9021-3633 [email protected] 9. Mai 2016 Pressemitteilung: Berliner Wahlen 2016 1 Seite(n) Parteien müssen bis 18. Mai ihre Wahlbeteiligung anzeigen Parteien, die sich an den Berliner Wahlen beteiligen wollen, müssen der Landeswahlleiterin bis 18. Mai ihre Wahlteilnahme anzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und bis spätestens 18 Uhr eingegangen sein. Die Landeswahlleiterin, Petra Michaelis-Merzbach, weist darauf hin, dass nur jene Parteien Wahlvorschläge einreichen können, die bis zu diesem Termin ihre Beteiligung angezeigt haben: „Tag und Uhrzeit sind Ausschlussfristen – wer danach kommt, kann definitiv nicht kandidieren.“ Mit der Beteiligungsanzeige haben die Parteien anzugeben, ob sie bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus mit einer Landesliste oder stattdessen in den Bezirken mit Bezirkslisten antreten wollen. Parteien, die sich nicht bereits an der letzten Wahl zum Abgeordnetenhaus oder zum Deutschen Bundestag in Berlin mit mindestens einem eigenen Wahlvorschlag beteiligt haben, müssen außerdem ebenfalls spätestens bis zum 18. Mai, 18 Uhr, die zur Feststellung ihrer Parteieigenschaft durch den Landeswahlausschuss erforderlichen Unterlagen einreichen. Übersichten über die schon eingegangenen Beteiligungsanzeigen werden bereits jetzt im Internetangebot der Landeswahlleiterin, www.wahlen-berlin.de, unter den Stichwörtern "Berliner Wahlen“ und „Allgemeine Informationen" veröffentlicht und wöchentlich aktualisiert. Für Nachfragen: Geert Baasen, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin 030 9021-3633 [email protected]
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