Parteien müssen bis 18. Mai ihre Wahlbeteiligung anzeigen

Amt für Statistik
Berlin-Brandenburg
Geschäftsstelle
der Landeswahlleiterin
10306 Berlin
Tel.: 030 9021-3633
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9. Mai 2016
Pressemitteilung: Berliner Wahlen 2016
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Parteien müssen bis 18. Mai ihre Wahlbeteiligung
anzeigen
Parteien, die sich an den Berliner Wahlen beteiligen wollen, müssen der Landeswahlleiterin bis 18. Mai ihre Wahlteilnahme anzeigen. Die Anzeige muss
schriftlich erfolgen und bis spätestens 18 Uhr eingegangen sein.
Die Landeswahlleiterin, Petra Michaelis-Merzbach, weist darauf hin, dass nur
jene Parteien Wahlvorschläge einreichen können, die bis zu diesem Termin ihre
Beteiligung angezeigt haben: „Tag und Uhrzeit sind Ausschlussfristen – wer
danach kommt, kann definitiv nicht kandidieren.“
Mit der Beteiligungsanzeige haben die Parteien anzugeben, ob sie bei der Wahl
zum Abgeordnetenhaus mit einer Landesliste oder stattdessen in den Bezirken
mit Bezirkslisten antreten wollen.
Parteien, die sich nicht bereits an der letzten Wahl zum Abgeordnetenhaus oder
zum Deutschen Bundestag in Berlin mit mindestens einem eigenen Wahlvorschlag beteiligt haben, müssen außerdem ebenfalls spätestens bis zum 18. Mai,
18 Uhr, die zur Feststellung ihrer Parteieigenschaft durch den Landeswahlausschuss erforderlichen Unterlagen einreichen.
Übersichten über die schon eingegangenen Beteiligungsanzeigen werden bereits jetzt im Internetangebot der Landeswahlleiterin, www.wahlen-berlin.de,
unter den Stichwörtern "Berliner Wahlen“ und „Allgemeine Informationen" veröffentlicht und wöchentlich aktualisiert.
Für Nachfragen:
Geert Baasen, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
030 9021-3633
[email protected]