Landeswahlausschuss entscheidet am 6. Juni 2016, welche

Amt für Statistik
Berlin-Brandenburg
Geschäftsstelle
der Landeswahlleiterin
10306 Berlin
Tel.: 030 9021-3633
[email protected]
2. Juni 2016
Pressemitteilung: Berliner Wahlen 2016
Landeswahlausschuss entscheidet am 6. Juni 2016,
welche Parteien sich beteiligen dürfen
Der Landeswahlausschuss wird in einer Sitzung am 6. Juni darüber entscheiden, welche Parteien sich an den Berliner Wahlen beteiligen dürfen. Für politische Vereinigungen muss zunächst festgestellt werden, ob eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes vorliegt. Die Parteieigenschaft ist Voraussetzung für
die Teilnahme an der Wahl zum Abgeordnetenhaus.
Vereinigungen, die nicht als Partei zugelassen werden, können als Wählergemeinschaft an der Wahl zu einer Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen.
Die Sitzung des Landeswahlausschusses findet statt am:
Montag, dem 6. Juni 2016, um 10.00 Uhr,
in der Hochschule für Wirtschaft und Recht,
Alt-Friedrichsfelde 60,
10315 Berlin,
Haus 6A, Raum 229.
Die Sitzung ist öffentlich. Jede Person hat im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzes Zutritt.
Für Nachfragen:
Geert Baasen, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
030 9021-3633
[email protected]
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