Sexuelle Belästigung

Pressekonferenz zum Start
des Themenjahres
Berlin, 3. März 2015
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§ 3 (Begriffsbestimmungen), Abs. 4
Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (…), wenn ein unerwünschtes,
sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen
und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen,
Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares
Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt,
dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von
Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder
Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§12 (Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers)
(1) (…) die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen (…)
zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.
(2) (…) in geeigneter Art und Weise (…) auf die Unzulässigkeit solcher
Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. (…)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§12 (Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers)
(3) (…) Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung wie Abmahnung,
Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu ergreifen. (…)
(5) Dieses Gesetz (…) sowie Informationen über die für die Behandlung von
Beschwerden (…) zuständigen Stellen sind im Betrieb oder in der Dienststelle
bekannt zu machen. (…)
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage
unter Beschäftigten in Deutschland
Im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
durchgeführt von
SUZ − Sozialwissenschaftliches Umfragezentrum GmbH Duisburg
Methode – Basisdaten der Erhebung
Wer?
Zielpopulation
In Privathaushalten lebende, sozialversicherungspflichtige Frauen und Männer
mit Festnetz- oder Mobilfunkanschluss im Alter ab 15 Jahren
Wie?
Stichprobe,
Erhebungsinstrument,
Kontaktversuche
Wie viele?
Anzahl realisierter
Interviews
Wann? Befragungszeitraum



Zufallsstichprobe von Telefonnummern unter Einbeziehung der im
Telefonbuch nicht eingetragenen Haushalte und von Mobilfunknummern;
computergestützte telefonische Befragung
10 Kontaktversuche
1002
28. November 2014 bis 02. Januar 2015
Begriffsverständnis
Was verstehen Sie unter sexueller Belästigung?
Anbringen aufreizender Bilder
55 %
Unerwünschtes Anstarren
67 %
64 %
Anzügliche Bemerkungen
74 %
60 %
Unerwünschte Berührungen
75 %
Explizite Aufforderungen wie
„Setz dich auf meinen Schoß“
Aufforderung zur sexuellen Handlungen
Frauen „erkennen“ sexuelle
Belästigung eher als Männer.
Sie sehen insbesondere „aufreizende oder pornographische
Bilder“ und „anzügliche
Bemerkungen“ am Arbeitsplatz
eher als sexuell belästigend an.
72 %
84 %
92 %
87 %
95 %
90 %
Frauen
Männer
Erfahrungsebene
Haben Sie folgende Situationen schon einmal selbst erlebt?
39 %
47 %
Zweideutige Kommentare, Witze mit sex. Bezug
22 %
30 %
Bemerkungen mit sexuellem Inhalt
28 %
19 %
Unangemessene Fragen mit sex. Bezug zu
Privatleben, Aussehen
Unerwünschte körperliche Annäherung,
Berührung
19 %
12 %
13 %
10 %
Unerwünschte Umarmung, Küssen
Unerwünschte E-Mails, SMS, Fotos, Videos mit
sex. Bezug
3%
Unsittlich entblößt
3%
3%
Nötigung zum Ansehen
pornographischen Materials
Am häufigsten erlebt werden
verbale Formen sexueller
Belästigung. Frauen erleben
tendenziell eher physische
Belästigungen, Männer eher
visuelle und verbale
Belästigungsformen.
12 %
2%
7%
Frauen
Männer
Sexuelle Belästigung: konkrete Erfahrung und persönliche Einschätzung
49 %
56 %
17 %
eine der im Gesetz
genannten Belästigungssituationen schon einmal
selbst erlebt
7%
nach eigenem Begriffsverständnis schon einmal
am Arbeitsplatz sexuell
belästigt
Jede_r zweite Befragte hat
gesetzlich verbotene Belästigungen am Arbeitsplatz schon
einmal erlebt.
Jede sechste Frau und jeder
14. Mann stuft das Erlebte explizit
als „sexuelle Belästigung“ ein.
Als Täter benennen sowohl
Männer als auch Frauen am
häufigsten Männer.
(siehe nachfolgende Folie)
Frauen
Männer
Verursacher_in / Täter_in
Sowohl Männer als auch Frauen
beobachten und erleben am
häufigsten Belästigungen durch
Männer.
11 %
22 %
von Frauen
beobachtet
81 %
75 %
67 %
3%
30 %
23 %
von Männern
beobachtet
6%
39 %
31 %
14 %
von Frauen
erlebt
von Männern
erlebt
Verursacher: Frau/Frauen
Verursacher: Mann/Männer
Verursacher: nicht zuzuordnen
Verursacher_in (Hierarchieebene)
Sexuelle Belästigung wird
mehrheitlich durch Personen aus
dem Kollegium (auf gleicher
Hierarchiestufe) erfahren –
insbesondere von Männern.
Frauen werden im Vergleich zu
Männern häufiger durch Kollegen
oder Vorgesetzte einer höheren
Hierarchiestufe sexuell belästigt.
81 %
65 %
31 %
von Personen aus dem
Kollegium, die auf der
gleichen Hierarchiestufe
stehen
26 %
von Personen aus dem
Kollegium, die auf einer
höheren Hierarchiestufe
stehen
31 %
14 %
von Vorgesetzten auf
einer höheren
Hierarchiestufe
Frauen
Männer
Orte
An welchen der im Folgenden genannten Orte haben Sie solche Situationen oder Verhaltensweisen erlebt?
56 %
48 %
Büro
Bei gesellschaftlichen Veranstaltungen,
z.B. Betriebsfesten
48 %
51 %
35 %
26 %
Auf den Fluren oder im Fahrstuhl
In der Kantine oder der
Gemeinschaftsküche
z.B. Mails oder SMS
Auf Geschäfts- oder Dienstreisen
Weitere Orte
Sexuelle Belästigungen finden
überwiegend im Büro oder
bei gesellschaftlichen
Veranstaltungen statt.
32 %
28 %
13 %
38 %
12 %
18 %
33 %
38 %
Frauen
Männer
Wissen (1)
Was meinen Sie – welche Rechte haben Sie vom Gesetz aus, wenn Sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden?
Das Bild kann zurzeit nicht angezeigt werden.
meinen Arbeitgeber, Vorgesetzten oder andere im Betrieb
zu informieren und mich zu beschweren
50 %
mich auch gerichtlich zur Wehr zu setzen und auf
Schadenersatz oder Entschädigung zu klagen
49 %
von meinem Arbeitgeber zu verlangen, notwendige Maßnahmen
zu ergreifen, um mich vor sexueller Belästigung zu schützen
mich unmittelbar zur Wehr zu setzen (verbal,
körperlich)
19 %
9%
meine Arbeit einzustellen, wenn mein Arbeitgeber
keine oder ungeeignete Maßnahmen ergreift
2%
es dürfen mir keine Nachteile entstehen, wenn ich
gegen Belästigung vorgehe
2%
Nur jede_r fünfte Beschäftigte
weiß, dass der Arbeitgeber
sie/ihn vor Belästigung schützen
muss.
Wissen (2)
Es gibt in meinem Betrieb keine
Maßnahmen, die mir bekannt sind
46 %
29 %
Es gibt eine präsente Ansprechperson
Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder
Leitbild existiert
Informationen wurden zur Verfügung
gestellt
Schulungen werden angeboten
Sexuelle Belästigung kommt als Thema in
der Ausbildung vor
Weiß nicht
9%
7%
5%
1%
14 %
Fast jeder zweite Befragte kennt
keine Maßnahmen gegen sexuelle
Belästigung im eigenen Betrieb
oder Unternehmen. Nur ca. 1/5
der Befragten wissen von einer
Ansprechperson. Nur ca. 1/10
erwähnen die Existenz einer
Vereinbarung bzw. eines
Leitbildes.
Wissen (Umfrage unter 667 Personalverantwortlichen und Betriebsrät_innen)
Es gibt in meinem Betrieb keine Maßnahmen, die mir
bekannt sind.
60 %
18 %
Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder Leitbild existiert
Informationen über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
werden proaktiv zur Verfügung gestellt (schriftlich, elektronisch)
10 %
7%
Schulungen werden durchgeführt/angeboten
Räumliche Maßnahmen, die sexueller Belästigung
vorbeugen sollen
Sexuelle Belästigung kommt als Thema in der
Ausbildung vor
Sonstiges
4%
1%
12 %
60 % der Befragten
Personalverantwortlichen und
Betriebsrät_innen kennen keine
Maßnahmen gegen sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz in
ihrem Unternehmen/ihrer
Verwaltung.
Von einer Betriebsvereinbarung
wissen nur 18 % der Befragten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.