Pressekonferenz zum Start des Themenjahres Berlin, 3. März 2015 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 3 (Begriffsbestimmungen), Abs. 4 Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (…), wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) §12 (Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers) (1) (…) die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen (…) zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. (2) (…) in geeigneter Art und Weise (…) auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. (…) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) §12 (Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers) (3) (…) Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu ergreifen. (…) (5) Dieses Gesetz (…) sowie Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden (…) zuständigen Stellen sind im Betrieb oder in der Dienststelle bekannt zu machen. (…) Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Beschäftigten in Deutschland Im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durchgeführt von SUZ − Sozialwissenschaftliches Umfragezentrum GmbH Duisburg Methode – Basisdaten der Erhebung Wer? Zielpopulation In Privathaushalten lebende, sozialversicherungspflichtige Frauen und Männer mit Festnetz- oder Mobilfunkanschluss im Alter ab 15 Jahren Wie? Stichprobe, Erhebungsinstrument, Kontaktversuche Wie viele? Anzahl realisierter Interviews Wann? Befragungszeitraum Zufallsstichprobe von Telefonnummern unter Einbeziehung der im Telefonbuch nicht eingetragenen Haushalte und von Mobilfunknummern; computergestützte telefonische Befragung 10 Kontaktversuche 1002 28. November 2014 bis 02. Januar 2015 Begriffsverständnis Was verstehen Sie unter sexueller Belästigung? Anbringen aufreizender Bilder 55 % Unerwünschtes Anstarren 67 % 64 % Anzügliche Bemerkungen 74 % 60 % Unerwünschte Berührungen 75 % Explizite Aufforderungen wie „Setz dich auf meinen Schoß“ Aufforderung zur sexuellen Handlungen Frauen „erkennen“ sexuelle Belästigung eher als Männer. Sie sehen insbesondere „aufreizende oder pornographische Bilder“ und „anzügliche Bemerkungen“ am Arbeitsplatz eher als sexuell belästigend an. 72 % 84 % 92 % 87 % 95 % 90 % Frauen Männer Erfahrungsebene Haben Sie folgende Situationen schon einmal selbst erlebt? 39 % 47 % Zweideutige Kommentare, Witze mit sex. Bezug 22 % 30 % Bemerkungen mit sexuellem Inhalt 28 % 19 % Unangemessene Fragen mit sex. Bezug zu Privatleben, Aussehen Unerwünschte körperliche Annäherung, Berührung 19 % 12 % 13 % 10 % Unerwünschte Umarmung, Küssen Unerwünschte E-Mails, SMS, Fotos, Videos mit sex. Bezug 3% Unsittlich entblößt 3% 3% Nötigung zum Ansehen pornographischen Materials Am häufigsten erlebt werden verbale Formen sexueller Belästigung. Frauen erleben tendenziell eher physische Belästigungen, Männer eher visuelle und verbale Belästigungsformen. 12 % 2% 7% Frauen Männer Sexuelle Belästigung: konkrete Erfahrung und persönliche Einschätzung 49 % 56 % 17 % eine der im Gesetz genannten Belästigungssituationen schon einmal selbst erlebt 7% nach eigenem Begriffsverständnis schon einmal am Arbeitsplatz sexuell belästigt Jede_r zweite Befragte hat gesetzlich verbotene Belästigungen am Arbeitsplatz schon einmal erlebt. Jede sechste Frau und jeder 14. Mann stuft das Erlebte explizit als „sexuelle Belästigung“ ein. Als Täter benennen sowohl Männer als auch Frauen am häufigsten Männer. (siehe nachfolgende Folie) Frauen Männer Verursacher_in / Täter_in Sowohl Männer als auch Frauen beobachten und erleben am häufigsten Belästigungen durch Männer. 11 % 22 % von Frauen beobachtet 81 % 75 % 67 % 3% 30 % 23 % von Männern beobachtet 6% 39 % 31 % 14 % von Frauen erlebt von Männern erlebt Verursacher: Frau/Frauen Verursacher: Mann/Männer Verursacher: nicht zuzuordnen Verursacher_in (Hierarchieebene) Sexuelle Belästigung wird mehrheitlich durch Personen aus dem Kollegium (auf gleicher Hierarchiestufe) erfahren – insbesondere von Männern. Frauen werden im Vergleich zu Männern häufiger durch Kollegen oder Vorgesetzte einer höheren Hierarchiestufe sexuell belästigt. 81 % 65 % 31 % von Personen aus dem Kollegium, die auf der gleichen Hierarchiestufe stehen 26 % von Personen aus dem Kollegium, die auf einer höheren Hierarchiestufe stehen 31 % 14 % von Vorgesetzten auf einer höheren Hierarchiestufe Frauen Männer Orte An welchen der im Folgenden genannten Orte haben Sie solche Situationen oder Verhaltensweisen erlebt? 56 % 48 % Büro Bei gesellschaftlichen Veranstaltungen, z.B. Betriebsfesten 48 % 51 % 35 % 26 % Auf den Fluren oder im Fahrstuhl In der Kantine oder der Gemeinschaftsküche z.B. Mails oder SMS Auf Geschäfts- oder Dienstreisen Weitere Orte Sexuelle Belästigungen finden überwiegend im Büro oder bei gesellschaftlichen Veranstaltungen statt. 32 % 28 % 13 % 38 % 12 % 18 % 33 % 38 % Frauen Männer Wissen (1) Was meinen Sie – welche Rechte haben Sie vom Gesetz aus, wenn Sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden? Das Bild kann zurzeit nicht angezeigt werden. meinen Arbeitgeber, Vorgesetzten oder andere im Betrieb zu informieren und mich zu beschweren 50 % mich auch gerichtlich zur Wehr zu setzen und auf Schadenersatz oder Entschädigung zu klagen 49 % von meinem Arbeitgeber zu verlangen, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um mich vor sexueller Belästigung zu schützen mich unmittelbar zur Wehr zu setzen (verbal, körperlich) 19 % 9% meine Arbeit einzustellen, wenn mein Arbeitgeber keine oder ungeeignete Maßnahmen ergreift 2% es dürfen mir keine Nachteile entstehen, wenn ich gegen Belästigung vorgehe 2% Nur jede_r fünfte Beschäftigte weiß, dass der Arbeitgeber sie/ihn vor Belästigung schützen muss. Wissen (2) Es gibt in meinem Betrieb keine Maßnahmen, die mir bekannt sind 46 % 29 % Es gibt eine präsente Ansprechperson Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder Leitbild existiert Informationen wurden zur Verfügung gestellt Schulungen werden angeboten Sexuelle Belästigung kommt als Thema in der Ausbildung vor Weiß nicht 9% 7% 5% 1% 14 % Fast jeder zweite Befragte kennt keine Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung im eigenen Betrieb oder Unternehmen. Nur ca. 1/5 der Befragten wissen von einer Ansprechperson. Nur ca. 1/10 erwähnen die Existenz einer Vereinbarung bzw. eines Leitbildes. Wissen (Umfrage unter 667 Personalverantwortlichen und Betriebsrät_innen) Es gibt in meinem Betrieb keine Maßnahmen, die mir bekannt sind. 60 % 18 % Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder Leitbild existiert Informationen über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz werden proaktiv zur Verfügung gestellt (schriftlich, elektronisch) 10 % 7% Schulungen werden durchgeführt/angeboten Räumliche Maßnahmen, die sexueller Belästigung vorbeugen sollen Sexuelle Belästigung kommt als Thema in der Ausbildung vor Sonstiges 4% 1% 12 % 60 % der Befragten Personalverantwortlichen und Betriebsrät_innen kennen keine Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in ihrem Unternehmen/ihrer Verwaltung. Von einer Betriebsvereinbarung wissen nur 18 % der Befragten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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