Ausschreibung des 1. Hamburger Forschungspreises zur Förderung

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
Ausschreibung des 1. Hamburger Forschungspreises
zur Förderung der Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch
Im Rahmen der Wissenschaft werden zur Beantwortung vieler Fragestellungen Tiere eingesetzt und den
Tieren hierbei Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt. Der Mensch trägt zugleich jedoch eine im
Grundgesetz verankerte Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf und hat das Leben und Wohlbefinden
zu schützen.
Nach dem Tierschutzgesetz dürfen Tierversuche nur durchgeführt werden, wenn zur Beantwortung der
Fragestellung keine anderen Methoden oder Verfahren angewendet werden können. Trotz einer
Weiterentwicklung im Bereich der Alternativmethoden besteht ein großer Bedarf weiterer Entwicklungen
und Validierungen.
Um die Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch in möglichst allen Bereichen
voranzutreiben, in denen Tierversuche zur Anwendung kommen, schreiben die Behörde für Gesundheit
und Verbraucherschutz und die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung einen
Förderpreis in Höhe von 20.000 € aus.
Der Preis wird für herausragende, innovative wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die einen Beitrag
leisten, Tierversuche zu ersetzen oder zu minimieren. In zweiter Linie können auch Arbeiten
ausgezeichnet werden, die zu einer Verbesserung der Versuchsbedingungen durch Verminderung von
Schmerzen, Leiden oder Schäden führen oder die Haltungsumstände der Versuchstiere verbessern.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 30.09.2016 bei der
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
– Ansprechpartnerin: Frau Zoll (PhD) –
Billstraße 80
20539 Hamburg
einzureichen.
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz | Billstraße 80 | 20539 Hamburg
Tel.: 040 428 37-0 | [email protected] | www.hamburg.de/bgv