Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Ausschreibung des 1. Hamburger Forschungspreises zur Förderung der Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch Im Rahmen der Wissenschaft werden zur Beantwortung vieler Fragestellungen Tiere eingesetzt und den Tieren hierbei Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt. Der Mensch trägt zugleich jedoch eine im Grundgesetz verankerte Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf und hat das Leben und Wohlbefinden zu schützen. Nach dem Tierschutzgesetz dürfen Tierversuche nur durchgeführt werden, wenn zur Beantwortung der Fragestellung keine anderen Methoden oder Verfahren angewendet werden können. Trotz einer Weiterentwicklung im Bereich der Alternativmethoden besteht ein großer Bedarf weiterer Entwicklungen und Validierungen. Um die Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch in möglichst allen Bereichen voranzutreiben, in denen Tierversuche zur Anwendung kommen, schreiben die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung einen Förderpreis in Höhe von 20.000 € aus. Der Preis wird für herausragende, innovative wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die einen Beitrag leisten, Tierversuche zu ersetzen oder zu minimieren. In zweiter Linie können auch Arbeiten ausgezeichnet werden, die zu einer Verbesserung der Versuchsbedingungen durch Verminderung von Schmerzen, Leiden oder Schäden führen oder die Haltungsumstände der Versuchstiere verbessern. Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 30.09.2016 bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – Ansprechpartnerin: Frau Zoll (PhD) – Billstraße 80 20539 Hamburg einzureichen. Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz | Billstraße 80 | 20539 Hamburg Tel.: 040 428 37-0 | [email protected] | www.hamburg.de/bgv
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