Fragenkatalog 2

INSTITUT FÜR STAATS- UND
VERWALTUNGSRECHT
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard MUZAK
Univ.-Ass. Mag. Dr. Christoph HURICH
WS 2016/17
ÜBUNG ZUR EINFÜHRUNG
IN DIE RECHTSWISSENSCHAFTEN UND IHRE METHODEN
Fragenkatalog Teil 2 (Öffentliches Recht)
Kapitel II (Ausgewählte Kapitel des Öffentlichen Rechts)
A. Verfassungsrecht (Fortsetzung)
25.) Der Burgenländische Landtag möchte im Zuge einer umfassenden Gesetzesreform einige
tiefgehende Änderungen beschließen, dazu wäre aber auch eine Änderung der Burgenländischen
Landesverfassung notwendig. Welche Grundsätze sind bei einem solchen Gesetzgebungsverfahren
zu beachten?
26.) Pablo möchte als Bürgermeister kandidieren, da er als Bürgermeister endlich frei von Weisungen
seiner politischen Vorstellungen umsetzen kann. Was ist aus verfassungsrechtlicher Sicht dazu zu
sagen?
27.) Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen Legalitätsprinzip und demokratischem Prinzip?
28.) In einem Vorwurf an den Justizminister heißt es, er toleriere, dass „seine Richter das Sorgerecht
an Kindern meistens Müttern einräumen“. Nehmen Sie dazu aus verfassungsrechtlicher Sicht
Stellung!
29.) Wer ist für Beschwerden gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden zuständig?
30.) Definieren Sie den Begriff „Grundrechte“!
31.) Was unterscheidet Fiskalgeltung von Drittwirkung?
32.) Welche Grundsätze leitet der VfGH aus dem Gleichheitssatz für die Gesetzgebung, welche für die
Vollziehung ab?
33.) Was hat es zu bedeuten, wenn ein Grundrecht „…unter den gesetzlichen Bedingungen…“
gewährt wird?
B. Verwaltungsrecht
34.) „Auch Verordnungen sind Gesetze!“ sagt der Jusstudent Cäcilius. Inwieweit stimmt das?
35.) Was versteht man unter Parteistellung? Welche Rechte ergeben sich aus der Parteistellung?
36.) Was sind juristische Personen? Kann auch diesen Parteistellung zukommen?
37.) Wo spielt die „freie Beweiswürdigung“ eine Rolle? Was versteht man darunter?
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38.) Dieter möchte eine Kfz-Werkstatt eröffnen und stellt dazu einen Antrag auf Bewilligung der
Betriebsanlage.
a. Wie hat die zuständige Behörde vorzugehen?
b. Kann die Behörde den Antrag auch durch eine Verordnung oder ein Gesetz erledigen?
c. Die Behörde erlässt in Folge einen Bescheid, mit dem die Bewilligung versagt wird.
Was kann Dieter gegen den Bescheid tun?
d. Welche Konsequenzen hat das ungenützte Verstreichenlassen der Rechtsmittelfrist?
39.) Um welche Art von Rechtsakt handelt es sich bei einer Festnahme? Was kann der Betroffene
dagegen tun?
C. Strafrecht
40.) Sie sind Richter am Landesgericht für Strafsachen Wien. Eine Verhandlung steht an.
a. Unter welchen Voraussetzungen haben Sie den Beschuldigten zu verurteilen?
b. Da die Voraussetzungen vorliegen, haben Sie den Beschuldigten letztlich zu einer
Freiheitsstrafe verurteilt. Ein Rechtsmittel wird nur zugunsten des Beschuldigten
erhoben. Wie kann die Entscheidung der Rechtsmittelinstanz ausfallen?
Kapitel III (Recht und Staat und internationale Dimensionen des Rechts)
A. Recht und Staat
41.) Unterscheiden Sie die Begriffe „Behörde“, „Organ“ und „Organwalter“!
42.) Erörtern Sie den Unterschied zwischen dem Organ „Bundesminister“ und dem Organ
„Bundesregierung“!
43.) Nach welchen Prinzipien dürfen Rechtsnormen eines Staates auch das Verhalten von
ausländischen Bürgern regeln?
B. Völkerrecht
44.) Vor einigen Jahren hat Österreich den Kosovo völkerrechtlich anerkannt. Ist der Kosovo dadurch
ein Staat im rechtlichen Sinn geworden?
45.) Der berühmte Rechtsgelehrte Hans Kelsen hat das Völkerrecht einst als „primitive
Rechtsordnung“ bezeichnet. Was könnte er damit gemeint haben?
46.) Welche Rechtsquellen kennt das Völkerrecht?
47.) „Adressaten des Völkerrechts sind nur Staaten, nicht aber einzelne Menschen“. Nehmen Sie zu
dieser Aussage Stellung!
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