G KWT wünscht sich schlanke und verantwortungsbewusste Abschlussprüferaufsichtsbehörde Rahmen eines Fachsymposiums der KWT und des iwp mit Wirtschaftsprüfern über die neuen N Experten und Legisten des Finanz- und Justizministeriums diskutierten gestern Abend im neuen Behörde. U Regelungen für Unternehmen und Abschlussprüfer sowie über die ideale Ausgestaltung der behördliche Tätigkeit aufnehmen. Die neue weisungsfreie und unabhängige Behörde, die der Aufsicht L (Wien, 15.9.2016) Ab 1. Oktober 2016 wird die neue Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) ihre Prüfungsgesellschaften sowie die sogenannten Unternehmen von öffentlichem Interesse und deren I des Bundesministers für Finanzen untersteht, beaufsichtigt künftig alle heimischen Abschlussprüfer und bekannt, der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer fordert einstimmig eine schlanke und effiziente Behörde: E Aufsichtsräte. Die Details über die konkrete Ausgestaltung, wie etwa Anzahl der Prüfer sind noch nicht explodieren. T Die Kosten, die den Berufsstand und die geprüften Unternehmen gleichermaßen treffen, dürfen nicht Fortsetzung der schon bisher gesetzten Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Abschlussprüfung und T Für die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) ist die Behörde eine logische und konsequente Wirtschaftsstandort Österreich und wünscht sich daher, dass die neue Behörde mit Augenmaß agiert. I Governance von Unternehmen, betont aber auch die Verantwortung der Behörde für den Aufsichtsräten und Abschlussprüfern intensiviert und verbessert wird. Der Berufsstand der M Aus Sicht der Wirtschaftsprüfer soll die neue Behörde dazu beitragen, dass der Dialog zwischen im öffentlichen Interesse für den Wirtschaftsstandort Österreich. E Wirtschaftsprüfer sieht in der APAB die große Chance einer noch besseren Kontrolle von Unternehmen Qualitätskontrollbehörde als Aufsichtsbehörde für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (QKB), S Die APAB ersetzt den Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) und die S die bis zum 30. September 2016 tätig sind. Neu ist auch die sogenannte externe Rotationspflicht, seit 17. Juni 2016 müssen Unternehmen von E Externe Rotation: Österreich in der Gruppe der europäischen Hardliner und Testierung ihrer Bilanz engagieren, danach soll eine Abkühlphase von vier Jahren folgen. Mit einer R öffentlichem Interesse künftig alle zehn Jahre eine neue Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung Verordnung erst seit kurzem bestellt waren (bis maximal elf Jahre), wird die einmalige Verlängerungsmöglichkeit des Mandats auf 20 bzw. 24 Jahre eingeräumt. 15.9.2016 P Ausnahme: Kapitalmarktorientierten Gesellschaften, deren Abschlussprüfer bei Inkrafttreten der Die Wirtschaftsprüfer begrüßen auch diese Maßnahmen im Interesse einer Erhöhung der Qualität der Österreich sich in den Kreis der Hardliner gesellt: Nur 10 von 32 europäischen Staaten werden nach dem G Abschlussprüfung, weisen aber darauf hin, dass mit dieser strengen Umsetzung der EU-Regelungen N aktuellen Stand der Diskussion keine Verlängerung zulassen. Jahre (mit dreijähriger Abkühlphase). U Zusätzlich zur externen Rotation wurde auch die interne Rotationsfrist geändert, diese beträgt nun sieben E Neben den spezifischen Anforderungen an die Abschlussprüfung bringen die Neuregelungen auch eine Reihe zusätzlicher Anforderungen für die Prüfungsausschüsse von Unternehmen von öffentlichem Interesse, wie die stärkere Einbindung in die Unternehmensberichterstattung und deren Prüfung sowie die höheren Anforderungen an die Kompetenz der Mitglieder. I L Änderungen im Gesellschaftsrecht T P R E S S E M I Dr. Beatrix Exinger Kammer der Wirtschaftstreuhänder Tel. 01/811 73-312 [email protected] T Für weitere Fragen: 15.9.2016
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