Ausfüllhilfe für den Antrag zur Grundversorgung durch den Bund Achtung: Dieser Antrag ist nur für Personen, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, sich aber noch im Zulassungsverfahren (grüne Karte oder Bestätigungsschreiben) befinden. 1) Name der antragstellenden Person, Geburtsdatum, Meldeadresse (falls bekannt), Telefonnummer (falls vorhanden), Staatsangehörigkeit, Geschäftszahl des Asylantrags (oder IFA Zahl), Datum der Einreise Falls Sie keine Meldeadresse haben, kann die Behörde Ihnen eine Entscheidung über den Antrag nicht zustellen. Die Entscheidung wird in diesem Fall hinterlegt und muss bei der Behörde abgeholt werden. Es empfiehlt sich regelmäßig (mindestens 1 mal pro Woche) bei der Behörde (BFA Linz) nachzufragen, ob eine Entscheidung ergangen ist. Wenn Sie staatenlos sind, tragen Sie bitten den Staat , in dem Sie sich zuletzt regelmäßig aufgehalten haben, ein. 2) Eigenhändige Unterschrift der antragstellenden Person. 3) Datum, an dem Sie den Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben. 4) Ort, an dem Sie den Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben. 5) Hier können Sie persönliche Erlebnisse zur fehlenden Grundversorgung ergänzen. Zum Beispiel: Wie haben Sie erfahren, dass Sie keine Grundversorgung erhalten? Wurde Ihnen Auskunft über eine mögliche Unterkunft erteilt? Wurde Ihnen gesagt an wen Sie sich wenden können? Haben Sie Adressen mitgeteilt bekommen? 6) Ort, an dem Sie die letzten Tage geschlafen haben. Zum Beispiel: Bei Freunden, bei einer Organisation, auf der Straße 7) Zählen Sie Schriftstücke auf, die Ihre Aussagen belegen und senden Sie diese in Kopie (keinesfalls im Original!) gemeinsam mit dem Antrag ab. Beispiele für Schriftstücke: Bestätigung über die Antragstellung auf internationalen Schutz, grüne Karte, Abschrift der ersten Einvernahme bei der Polizei oder sonstige Zettel, die Sie von der Polizei erhalten haben 8) Ort (Stadt oder Dorf), wo Sie sich jetzt gerade befinden 9) Tag, an dem Sie diesen Antrag unterschreiben
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