Adressat: Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG [email protected] Fax: (0331) 27548 - 4501 Antrag auf Abschlagszahlung für die Aufwendungen nach Kostennachweis gemäß § 15 Abs. 1 bis 4 LAufnG (Gesundheitsleistungen, sonstige Leistungen n. § 6 AsylbLG, Leistungen für Bildung und Teilhabe, sonstige Leistungen aufgrund besonderer Bedarfslagen) Die Auszahlung eines Abschlags kann zur Quartalmitte erfolgen. Der Antrag ist jeweils bis 05.02. / 30.04. / 30.07. bzw. 30.10. des Kalenderjahres beim LASV über das Webportal (ke-laufng.lvnbb.de) einzureichen. Landkreis / kreisfreie Stadt: Bearbeiter/in: Telefon: E-Mail: Abschlag: 4. Abschlag Jahr: Auskunft über die Anzahl der Leistungsempfänger*innen gemäß § 4 Nr. 1-8 LAufnG zum 31.12. (für 1. Abschlag): 31.03. (für 2. Abschlag): 30.06. (für 3. Abschlag): 30.09. (für 4. Abschlag): Hiermit beantrage ich eine Abschlagszahlung für die Aufwendungen gem. § 15 Abs 1-4 LAufnG auf der Grundlage der o.g. Anzahl der Leistungsempfänger*innen. Ich bitte um Überweisung auf folgendes Konto: Zahlungsempfänger: IBAN: BIC: Bank: Verwendungszweck: Die sachliche Richtigkeit der getätigten Angaben wird bestätigt. Änderungen sind unverzüglich dem LASV zu übermitteln. Es wird bestätigt, dass die für den Nachweis der Erstattungsvoraussetzungen notwendigen Unterlagen vorliegen. Datum: Zur Einreichung des Antrags / der Meldung befugt: (maschinell eingetragener Name des Befugten) Webportal: ke-laufng.lvnbb.de AA-EKN 1.2 erstellt am 25.04.16 Seite 1 von 1
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