Antrag auf Abschlagszahlung für die Aufwendungen nach

Adressat:
Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG
[email protected] Fax: (0331) 27548 - 4501
Antrag auf Abschlagszahlung für die Aufwendungen nach
Kostennachweis gemäß § 15 Abs. 1 bis 4 LAufnG
(Gesundheitsleistungen, sonstige Leistungen n. § 6 AsylbLG, Leistungen für Bildung und
Teilhabe, sonstige Leistungen aufgrund besonderer Bedarfslagen)
Die Auszahlung eines Abschlags kann zur Quartalmitte erfolgen. Der Antrag ist jeweils bis 05.02. / 30.04. / 30.07. bzw.
30.10. des Kalenderjahres beim LASV über das Webportal (ke-laufng.lvnbb.de) einzureichen.
Landkreis / kreisfreie Stadt:
Bearbeiter/in:
Telefon:
E-Mail:
Abschlag:
4. Abschlag
Jahr:
Auskunft über die Anzahl der Leistungsempfänger*innen gemäß § 4 Nr. 1-8 LAufnG zum
31.12. (für 1. Abschlag):
31.03. (für 2. Abschlag):
30.06. (für 3. Abschlag):
30.09. (für 4. Abschlag):
Hiermit beantrage ich eine Abschlagszahlung für die Aufwendungen gem. § 15 Abs 1-4 LAufnG auf der
Grundlage der o.g. Anzahl der Leistungsempfänger*innen.
Ich bitte um Überweisung auf folgendes Konto:
Zahlungsempfänger:
IBAN:
BIC:
Bank:
Verwendungszweck:
Die sachliche Richtigkeit der getätigten Angaben wird bestätigt. Änderungen sind unverzüglich dem LASV zu übermitteln. Es
wird bestätigt, dass die für den Nachweis der Erstattungsvoraussetzungen notwendigen Unterlagen vorliegen.
Datum:
Zur Einreichung des Antrags / der Meldung befugt:
(maschinell eingetragener Name des Befugten)
Webportal: ke-laufng.lvnbb.de
AA-EKN 1.2 erstellt am 25.04.16
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