Adressat: Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG [email protected] Fax: (0331) 27548 - 4501 Antrag auf Abschlagszahlung für die fachspezifische und koordinierende Migrationssozialarbeit (§ 14 Abs. 3 S. 2 LAufnG) Die Auszahlung eines Abschlags kann zur Quartalmitte erfolgen. Der Antrag ist jeweils bis 05.02. / 30.04. / 30.07. bzw. 30.10. des Kalenderjahres beim LASV über das Webportal (ke-laufng.lvnbb.de) einzureichen. Landkreis / kreisfreie Stadt: Bearbeiter/in: Telefon: E-Mail: Abschlag: 1. Abschlag Jahr: Auskunft über die Anzahl der Personalstellen (VZÄ) für zielgruppenspezifische Migrationssozialarbeit gemäß § 14 Abs. 3 S. 2 LAufnG: 01.10. - 31.12. (für 1. Abschlag): 01.01. - 31.03. (für 2. Abschlag): 01.04. - 30.06. (für 3. Abschlag): 01.07. - 30.09. (für 4. Abschlag): Hiermit beantrage ich die o.g. Abschlagszahlung in Höhe von 95 % des zu erwartenden Erstattungsbetrages. Die Höhe der beantragten Abschlagszahlung ergibt sich aus den o.g. Personalstellen (VZÄ). Ich bitte um Überweisung auf folgendes Konto: Zahlungsempfänger: IBAN: BIC: Bank: Verwendungszweck: Die sachliche Richtigkeit der getätigten Angaben wird bestätigt. Änderungen sind unverzüglich dem LASV zu übermitteln. Es wird bestätigt, dass die für den Nachweis der Erstattungsvoraussetzungen notwendigen Unterlagen vorliegen. Die soziale Unterstützung durch Migrationssozialarbeit wird gemäß § 12 LAufnG in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung durchgeführt. Datum: Webportal: ke-laufng.lvnbb.de AA-KOMSA 1.0 erstellt am 25.04.16 Seite 1 von 2 Adressat: Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG [email protected] Fax: (0331) 27548 - 4501 Zur Einreichung des Antrags / der Meldung befugt: (maschinell eingetragener Name des Befugten) Webportal: ke-laufng.lvnbb.de AA-KOMSA 1.0 erstellt am 25.04.16 Seite 2 von 2
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