14 Abs. 3 S. 2 LAufnG - Landesamt für Soziales und Versorgung des

Adressat:
Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG
[email protected] Fax: (0331) 27548 - 4501
Antrag auf Abschlagszahlung für die fachspezifische und
koordinierende Migrationssozialarbeit (§ 14 Abs. 3 S. 2 LAufnG)
Die Auszahlung eines Abschlags kann zur Quartalmitte erfolgen. Der Antrag ist jeweils bis 05.02. / 30.04. / 30.07. bzw.
30.10. des Kalenderjahres beim LASV über das Webportal (ke-laufng.lvnbb.de) einzureichen.
Landkreis / kreisfreie Stadt:
Bearbeiter/in:
Telefon:
E-Mail:
Abschlag:
1. Abschlag
Jahr:
Auskunft über die Anzahl der Personalstellen (VZÄ) für zielgruppenspezifische
Migrationssozialarbeit gemäß § 14 Abs. 3 S. 2 LAufnG:
01.10. - 31.12. (für 1. Abschlag):
01.01. - 31.03. (für 2. Abschlag):
01.04. - 30.06. (für 3. Abschlag):
01.07. - 30.09. (für 4. Abschlag):
Hiermit beantrage ich die o.g. Abschlagszahlung in Höhe von 95 % des zu erwartenden
Erstattungsbetrages.
Die Höhe der beantragten Abschlagszahlung ergibt sich aus den o.g. Personalstellen (VZÄ).
Ich bitte um Überweisung auf folgendes Konto:
Zahlungsempfänger:
IBAN:
BIC:
Bank:
Verwendungszweck:
Die sachliche Richtigkeit der getätigten Angaben wird bestätigt. Änderungen sind unverzüglich dem LASV zu übermitteln. Es
wird bestätigt, dass die für den Nachweis der Erstattungsvoraussetzungen notwendigen Unterlagen vorliegen. Die soziale
Unterstützung durch Migrationssozialarbeit wird gemäß § 12 LAufnG in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung
durchgeführt.
Datum:
Webportal: ke-laufng.lvnbb.de
AA-KOMSA 1.0 erstellt am 25.04.16
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Adressat:
Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG
[email protected] Fax: (0331) 27548 - 4501
Zur Einreichung des Antrags / der Meldung befugt:
(maschinell eingetragener Name des Befugten)
Webportal: ke-laufng.lvnbb.de
AA-KOMSA 1.0 erstellt am 25.04.16
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