Antrag_LASV_Abschlag_Verwaltungskosten

Adressat:
Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG
[email protected] Fax: (0331) 27546 - 4501
Antrag auf Abschlagszahlung für die personellen und sächlichen
Verwaltungskosten (gemäß § 14 Abs. 4 LAufnG)
Die Auszahlung eines Abschlags kann zur Quartalmitte erfolgen. Der Antrag ist jeweils bis 05.02. / 30.04. / 30.07. bzw.
30.10. des Kalenderjahres beim LASV über das Webportal (ke-laufng.lvnbb.de) einzureichen.
Landkreis / kreisfreie Stadt:
Bearbeiter/in:
Telefon:
E-Mail:
Abschlag:
1. Abschlag
Jahr:
Hiermit beantrage ich die o.g. Abschlagszahlung in Höhe von 95 % des zu erwartenden
Erstattungsbetrages.
Die Höhe der beantragten Abschlagszahlung ergibt sich gemäß der Erstattungsverordnung.
Ich bitte um Überweisung auf folgendes Konto:
Zahlungsempfänger:
IBAN:
BIC:
Bank:
Verwendungszweck:
Die sachliche Richtigkeit der getätigten Angaben wird bestätigt. Änderungen sind unverzüglich dem LASV zu übermitteln.
Es wird bestätigt, dass die für dien Nachweis der Erstattungsvoraussetzungen notwendigen Unterlagen vorliegen.
Datum:
Unterschrift Amtsleiter / Amtsleiterin:
(rechtsverbindlich)
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Webportal: ke-laufng.lvnbb.de
AA-VWK 1.0 erstellt am 01.04.16