Antrag auf Prüfung der Mindestbedingungen für eine

Adressat:
Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG
[email protected] Fax: (0331) 27546 - 4501
Antrag auf Prüfung der Mindestbedingungen für eine Gemeinschaftsunterkunft / einen Wohnverbund (§§ 9 und 10 LAufnG)
Der Antrag ist beim LASV über das Webportal (ke-laufng.lvnbb.de) einzureichen.
Landkreis / kreisfreie Stadt:
Bearbeiter/in:
Telefon:
E-Mail:
Gemeinschaftsunterkunft / Wohnverbund:
Gemeinschaftsunterkunft
Str., Nr., PLZ, Ort:
Betreiber der Unterkunft:
Träger der Migrationssozialarbeit:
Anzahl Unterbringungsplätze für Personen
gemäß § 4 Nr. 1 - 2 LAufnG:
Anzahl Unterbringungsplätze für Personen
gemäß § 4 Nr. 3 - 8 LAufnG:
Anzahl Migrationssozialarbeiter/innen:
Beginn der Unterbringung (Freimeldung):
Geplante Dauer der Nutzung:
Kurze Beschreibung der Notwendigkeit des Antrags:
Beschreibung der Unterbringungsplätze:
(Ausstattung, Sanitär, Versorgungsmöglichkeiten, gemeinschaftliche Räume, etc.):
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Webportal: ke-LAufnG.lvnbb.de
AMB-GU/WV 1.0 erstellt am 01.04.2016
Adressat:
Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG
[email protected] Fax: (0331) 27546 - 4501
Es wird beantragt:
Prüfung der Mindestbedingungen als Erstattungsvoraussetzung für die Kostenerstattung der
Ja
Nein
Erstattungspauschale Unterkunft / Asylbewerberleistungen für Personen gem. § 4 Nr. 3 - 8 LAufnG
(§ 14 Abs. 2 LAufnG)
Sicherheitspauschale
(§ 14 Abs. 5 LAufnG)
Investitionspauschale
(§ 14 Abs. 6 LAufnG)
Die sachliche Richtigkeit der getätigten Angaben wird bestätigt. Änderungen sind unverzüglich dem LASV zu übermitteln. Es
wird bestätigt, dass die für den Nachweis der Erstattungsvoraussetzungen notwendigen Unterlagen vorliegen.
Eine Anwesenheitsliste wird täglich vor Ort in der Einrichtung der vorläufigen Unterbringung geführt und kann
dem LASV auf Verlangen ausgehändigt werden.
Der Antragssteller / Die Antragstellerin übergibt monatlich fortlaufend bis zum 5. Werktag des Folgemonats durch Eingabe
über das Webportal (ke-LAufnG.lvnbb.de) dem LASV die Belegung.
Die soziale Unterstützung durch Migrationssozialarbeit wird gemäß § 12 LAufnG in o.g. Einrichtung der vorläufigen
Unterbringung durchgeführt. Im jährlichen Umsetzungskonzept werden die Nachweise zur Migrationssozialarbeit in der o.g.
Einrichtung der vorläufigen Unterbringung erbracht.
Folgende Unterlagen bitte bei Beantragung beifügen:
- Grundrisse der Unterbringungsplätze und gemeinschaftlichen Räume (Sanitär, Küche, etc.)
- Sicherheitskonzept mit Umfang der Bewachungsstunden
- Polizeiliche Bestätigung der Notwendigkeit der Bewachung und des Umfangs
Datum:
Unterschrift Amtsleiter / Amtsleiterin:
(rechtsverbindlich)
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Webportal: ke-LAufnG.lvnbb.de
AMB-GU/WV 1.0 erstellt am 01.04.2016