- Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes

Adressat:
Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG
[email protected] Fax: (0331) 27546 - 4501
Antrag auf Abschlagszahlung für Sicherheitsmaßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften / Wohnverbünden (gemäß § 14 Abs. 5 LAufnG)
Die Auszahlung eines Abschlags kann zur Quartalmitte erfolgen. Der Antrag ist jeweils bis 05.02. / 30.04. / 30.07. bzw.
30.10. des Kalenderjahres beim LASV über das Webportal (ke-laufng.lvnbb.de) einzureichen.
Landkreis / kreisfreie Stadt:
Bearbeiter/in:
Telefon:
E-Mail:
Abschlag:
1. Abschlag
Jahr:
Hiermit beantrage ich die o.g. Abschlagszahlung in Höhe von 95 % des zu erwartenden
Erstattungsbetrages.
Die Höhe der beantragten Abschlagszahlung ergibt sich aus den für diesen Zeitraum notwendigen
Bewachungsstunden der jeweiligen Gemeinschaftsunterkunft / des jeweiligen Wohnverbunds laut der
monatlichen Meldung.
Ich bitte um Überweisung auf folgendes Konto:
Zahlungsempfänger:
IBAN:
BIC:
Bank:
Verwendungszweck:
Die sachliche Richtigkeit der getätigten Angaben wird bestätigt. Änderungen werden unverzüglich dem LASV übermittelt. Es wird
bestätigt, dass die Notwendigtkeit und der Umfang der Überwachung mit der örtlichen Polizei abgestimmt sind. Ein aktuelles
Sicherheitskonzept liegt vor und kann auf Verlangen dem LASV ausgehändigt werden.
Datum:
Unterschrift Amtsleiter / Amtsleiterin:
(rechtsverbindlich)
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Webportal: ke-laufng.lvnbb.de
AA-SP 1.0 erstellt am 01.04.16