Adressat: Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG [email protected] Fax: (0331) 27546 - 4501 Antrag auf Abschlagszahlung für Sicherheitsmaßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften / Wohnverbünden (gemäß § 14 Abs. 5 LAufnG) Die Auszahlung eines Abschlags kann zur Quartalmitte erfolgen. Der Antrag ist jeweils bis 05.02. / 30.04. / 30.07. bzw. 30.10. des Kalenderjahres beim LASV über das Webportal (ke-laufng.lvnbb.de) einzureichen. Landkreis / kreisfreie Stadt: Bearbeiter/in: Telefon: E-Mail: Abschlag: 1. Abschlag Jahr: Hiermit beantrage ich die o.g. Abschlagszahlung in Höhe von 95 % des zu erwartenden Erstattungsbetrages. Die Höhe der beantragten Abschlagszahlung ergibt sich aus den für diesen Zeitraum notwendigen Bewachungsstunden der jeweiligen Gemeinschaftsunterkunft / des jeweiligen Wohnverbunds laut der monatlichen Meldung. Ich bitte um Überweisung auf folgendes Konto: Zahlungsempfänger: IBAN: BIC: Bank: Verwendungszweck: Die sachliche Richtigkeit der getätigten Angaben wird bestätigt. Änderungen werden unverzüglich dem LASV übermittelt. Es wird bestätigt, dass die Notwendigtkeit und der Umfang der Überwachung mit der örtlichen Polizei abgestimmt sind. Ein aktuelles Sicherheitskonzept liegt vor und kann auf Verlangen dem LASV ausgehändigt werden. Datum: Unterschrift Amtsleiter / Amtsleiterin: (rechtsverbindlich) Seite 1 von 1 Webportal: ke-laufng.lvnbb.de AA-SP 1.0 erstellt am 01.04.16
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