- Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes

Adressat:
Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG
[email protected] Fax: (0331) 27548 - 4501
Antrag auf Abschlagszahlung für Sicherheitsmaßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften / Wohnverbünden (gemäß § 14 Abs. 5 LAufnG)
Die Auszahlung eines Abschlags kann zur Quartalmitte erfolgen. Der Antrag ist jeweils bis 05.02. / 30.04. / 30.07. bzw.
30.10. des Kalenderjahres beim LASV über das Webportal (ke-laufng.lvnbb.de) einzureichen.
Landkreis / kreisfreie Stadt:
Bearbeiter/in:
Telefon:
E-Mail:
Abschlag:
1. Abschlag
Jahr:
Auskunft über die Anzahl der Bewachungsstunden:
01.10. - 31.12. (für 1. Abschlag):
01.01. - 31.03. (für 2. Abschlag):
01.04. - 30.06. (für 3. Abschlag):
01.07. - 30.09. (für 4. Abschlag):
Hiermit beantrage ich die o.g. Abschlagszahlung in Höhe von 95 % des zu erwartenden
Erstattungsbetrages.
Die Höhe der beantragten Abschlagszahlung ergibt sich aus den für diesen Zeitraum o.g. notwendigen
Bewachungsstunden.
Ich bitte um Überweisung auf folgendes Konto:
Zahlungsempfänger:
IBAN:
BIC:
Bank:
Verwendungszweck:
Webportal: ke-laufng.lvnbb.de
AA-SP 1.1 erstellt am 25.04.16
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Adressat:
Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG
[email protected] Fax: (0331) 27548 - 4501
Die sachliche Richtigkeit der getätigten Angaben wird bestätigt. Änderungen sind unverzüglich dem LASV zu übermitteln. Es
wird bestätigt, dass die Notwendigkeit und der Umfang der Bewachung mit der örtlichen Polizei abgestimmt sind. Ein
aktuelles Sicherheitskonzept liegt vor und kann auf Verlangen dem LASV ausgehändigt werden.
Datum:
Zur Einreichung des Antrags / der Meldung befugt:
(maschinell eingetragener Name des Befugten)
Webportal: ke-laufng.lvnbb.de
AA-SP 1.1 erstellt am 25.04.16
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