Adressat: Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG [email protected] Fax: (0331) 27548 - 4501 Antrag auf Abschlagszahlung für die personellen und sächlichen Verwaltungskosten (gemäß § 14 Abs. 4 LAufnG) Die Auszahlung eines Abschlags kann zur Quartalmitte erfolgen. Der Antrag ist jeweils bis 05.02. / 30.04. / 30.07. bzw. 30.10. des Kalenderjahres beim LASV über das Webportal (ke-laufng.lvnbb.de) einzureichen. Landkreis / kreisfreie Stadt: Bearbeiter/in: Telefon: E-Mail: Abschlag: 1. Abschlag Jahr: Hiermit beantrage ich die o.g. Abschlagszahlung in Höhe von 95 % des zu erwartenden Erstattungsbetrages. Ich bitte um Überweisung auf folgendes Konto: Zahlungsempfänger: IBAN: BIC: Bank: Verwendungszweck: Die sachliche Richtigkeit der getätigten Angaben wird bestätigt. Änderungen sind unverzüglich dem LASV zu übermitteln. Es wird bestätigt, dass die für den Nachweis der Erstattungsvoraussetzungen notwendigen Unterlagen vorliegen. Datum: Zur Einreichung des Antrags / der Meldung befugt: (maschinell eingetragener Name des Befugten) Webportal: ke-laufng.lvnbb.de AA-VWK 1.1 erstellt am 25.04.16 Seite 1 von 1
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