Adressat: Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG [email protected] Fax: (0331) 27548 - 4501 Antrag auf Abschlagszahlung für die Migrationssozialarbeit und Betreuung der Personen gemäß § 4 LAufnG (§ 14 Abs. 3 S. 1 LAufnG) Die Auszahlung eines Abschlags kann zur Quartalmitte erfolgen. Der Antrag ist jeweils bis 05.02. / 30.04. / 30.07. bzw. 30.10. des Kalenderjahres beim LASV über das Webportal (ke-laufng.lvnbb.de) einzureichen. Landkreis / kreisfreie Stadt: Bearbeiter/in: Telefon: E-Mail: Abschlag: 1. Abschlag Jahr: Auskunft über betreute Personen gemäß § 4 Nr. 1 - 2 LAufnG zum 31.12. (für 1. Abschlag): 31.03. (für 2. Abschlag): 30.06. (für 3. Abschlag): 30.09. (für 4. Abschlag): Auskunft über betreute Personen gemäß § 4 Nr. 3 - 8 LAufnG zum 31.12. (für 1. Abschlag): 31.03. (für 2. Abschlag): 30.06. (für 3. Abschlag): 30.09. (für 4. Abschlag): Hiermit beantrage ich die o.g. Abschlagszahlung in Höhe von 95 % des zu erwartenden Erstattungsbetrages. Die Höhe der beantragten Abschlagszahlung ergibt sich aus den für diesen Zeitraum nachgewiesenen und anspruchsberechtigten Personen laut der monatlichen Meldung. Ich bitte um Überweisung auf folgendes Konto: Zahlungsempfänger: IBAN: BIC: Bank: Verwendungszweck: Webportal: ke-laufng.lvnbb.de AA-MSA 1.2 erstellt am 25.04.16 Seite 1 von 2 Adressat: Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG [email protected] Fax: (0331) 27546 - 4501 Die sachliche Richtigkeit der getätigten Angaben wird bestätigt. Änderungen sind unverzüglich dem LASV zu übermitteln. Es wird bestätigt, dass die für den Nachweis der Erstattungsvoraussetzungen notwendigen Unterlagen vorliegen. Die soziale Unterstützung durch Migrationssozialarbeit wird gemäß § 12 LAufnG in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung durchgeführt. Datum: Zur Einreichung des Antrags / der Meldung befugt: (maschinell eingetragener Name des Befugten) Webportal: ke-laufng.lvnbb.de AA-MSA 1.2 erstellt am 25.04.16 Seite 2 von 2
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