- Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes

Adressat:
Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG
[email protected] Fax: (0331) 27548 - 4501
Antrag auf Abschlagszahlung für die Migrationssozialarbeit und
Betreuung der Personen gemäß § 4 LAufnG (§ 14 Abs. 3 S. 1 LAufnG)
Die Auszahlung eines Abschlags kann zur Quartalmitte erfolgen. Der Antrag ist jeweils bis 05.02. / 30.04. / 30.07. bzw.
30.10. des Kalenderjahres beim LASV über das Webportal (ke-laufng.lvnbb.de) einzureichen.
Landkreis / kreisfreie Stadt:
Bearbeiter/in:
Telefon:
E-Mail:
Abschlag:
1. Abschlag
Jahr:
Auskunft über betreute Personen gemäß § 4 Nr. 1 - 2 LAufnG zum
31.12. (für 1. Abschlag):
31.03. (für 2. Abschlag):
30.06. (für 3. Abschlag):
30.09. (für 4. Abschlag):
Auskunft über betreute Personen gemäß § 4 Nr. 3 - 8 LAufnG zum
31.12. (für 1. Abschlag):
31.03. (für 2. Abschlag):
30.06. (für 3. Abschlag):
30.09. (für 4. Abschlag):
Hiermit beantrage ich die o.g. Abschlagszahlung in Höhe von 95 % des zu erwartenden
Erstattungsbetrages.
Die Höhe der beantragten Abschlagszahlung ergibt sich aus den für diesen Zeitraum nachgewiesenen
und anspruchsberechtigten Personen laut der monatlichen Meldung.
Ich bitte um Überweisung auf folgendes Konto:
Zahlungsempfänger:
IBAN:
BIC:
Bank:
Verwendungszweck:
Webportal: ke-laufng.lvnbb.de
AA-MSA 1.2 erstellt am 25.04.16
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Adressat:
Landesamt für Soziales und Versorgung, Stabsstelle LAufnG
[email protected] Fax: (0331) 27546 - 4501
Die sachliche Richtigkeit der getätigten Angaben wird bestätigt. Änderungen sind unverzüglich dem LASV zu übermitteln. Es
wird bestätigt, dass die für den Nachweis der Erstattungsvoraussetzungen notwendigen Unterlagen vorliegen. Die soziale
Unterstützung durch Migrationssozialarbeit wird gemäß § 12 LAufnG in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung
durchgeführt.
Datum:
Zur Einreichung des Antrags / der Meldung befugt:
(maschinell eingetragener Name des Befugten)
Webportal: ke-laufng.lvnbb.de
AA-MSA 1.2 erstellt am 25.04.16
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