AUSHANG Teilnahmebedingungen Sonderauslosung für die Ziehungen im „LOTTO 6aus49“ am Mittwoch, 16. September 2015, Samstag, 19. September 2015 Der Deutsche Lotto- und Totoblock verlost ohne Mehreinsatz aus dem Fonds „Nicht abgeholte Gewinne und Rundungsbeträge“: 6 x Geldgewinne in Höhe von 1.000.000,00 €, 60 x Geldgewinne in Höhe von 60.000,00 €, 600 x Geldgewinne in Höhe von 6.000,00 €. Teilnahmeberechtigt sind alle an den Ziehungen des Veranstaltungstages Mittwoch, 16. September 2015, und des Veranstaltungstages Samstag, 19. September 2015, teilnehmenden Spielaufträge (LOTTO 6aus49, Individualtipp und Anteile Mix100) einschließlich aller an diesen Ziehungen teilnehmenden Dauerspielaufträge. Die Ziehung der Sonderauslosungsgewinne unter den teilnehmenden Spielaufträgen erfolgt in der Rangfolge ihrer Wertigkeit vom hohen zum niedrigen Gewinn. Pro Spielauftrag kann nur ein Sondergewinn pro Veranstaltungstag erzielt werden. Die Verteilung der zur Auslosung kommenden Geldgewinne auf die einzelnen Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks erfolgt durch Zulosung unter notarieller oder behördlicher Aufsicht am Sonntag, dem 20. September 2015. Die Auslosung der danach auf das Land Brandenburg entfallenen Gewinne erfolgt durch Ziehung der pro Spielauftrag vergebenen Spielauftragsnummer und findet unter notarieller Aufsicht am Montag, 21. September 2015, 8.30 Uhr, in der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH, Steinstraße 104 -106 in 14480 Potsdam statt. Die ausgelosten Spielauftragsnummern werden durch Aushang in den Lotto-Verkaufsstellen, auf der Homepage der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH (www.lotto-brandenburg.de) und ggf. durch die Presse bekannt gegeben. Die Gewinner machen ihre Gewinnansprüche mit der Spielquittung in einer LottoVerkaufsstelle oder in der Zentrale der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH geltend. Bei der Teilnahme mittels Dauerspiel, Mix100-Individualtipp, LOTTOCARD oder im Internet werden die Gewinner schriftlich bzw. per E-Mail benachrichtigt. AUSHANG Teilnahmebedingungen Sonderauslosung Alle Ansprüche aus der Sonderauslosung erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 13 Wochen nach der Sonderauslosung (21. Dezember 2015) gerichtlich geltend gemacht werden. Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen und Internet-Teilnahmebedingungen der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH für LOTTO 6aus49 sowie die ergänzenden Bedingungen für das Dauerspiel und die Allgemeinen Bedingungen zur Teilnahme am Mix100. Die Teilnahmebedingungen sind in den Lotto-Verkaufsstellen und unter www.lotto-brandenburg.de einzusehen. Potsdam, 07. September 2015 Anja Bohms Dr. Horst Mentrup
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