Jahrtausend Ziehung

AUSHANG
Teilnahmebedingungen Sonderauslosung
für die Ziehungen im „LOTTO 6aus49“ am
Mittwoch, 16. September 2015,
Samstag, 19. September 2015
Der Deutsche Lotto- und Totoblock verlost ohne Mehreinsatz aus dem Fonds „Nicht
abgeholte Gewinne und Rundungsbeträge“:
6 x Geldgewinne in Höhe von 1.000.000,00 €,
60 x Geldgewinne in Höhe von 60.000,00 €,
600 x Geldgewinne in Höhe von 6.000,00 €.
Teilnahmeberechtigt sind alle an den Ziehungen des Veranstaltungstages Mittwoch,
16. September 2015, und des Veranstaltungstages Samstag, 19. September 2015, teilnehmenden Spielaufträge (LOTTO 6aus49, Individualtipp und Anteile Mix100) einschließlich aller an diesen Ziehungen teilnehmenden Dauerspielaufträge.
Die Ziehung der Sonderauslosungsgewinne unter den teilnehmenden Spielaufträgen
erfolgt in der Rangfolge ihrer Wertigkeit vom hohen zum niedrigen Gewinn.
Pro Spielauftrag kann nur ein Sondergewinn pro Veranstaltungstag erzielt werden.
Die Verteilung der zur Auslosung kommenden Geldgewinne auf die einzelnen Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks erfolgt durch Zulosung unter notarieller
oder behördlicher Aufsicht am Sonntag, dem 20. September 2015.
Die Auslosung der danach auf das Land Brandenburg entfallenen Gewinne erfolgt
durch Ziehung der pro Spielauftrag vergebenen Spielauftragsnummer und findet unter
notarieller Aufsicht am Montag, 21. September 2015, 8.30 Uhr, in der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH, Steinstraße 104 -106 in 14480 Potsdam statt. Die ausgelosten Spielauftragsnummern werden durch Aushang in den Lotto-Verkaufsstellen, auf der
Homepage der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH (www.lotto-brandenburg.de)
und ggf. durch die Presse bekannt gegeben.
Die Gewinner machen ihre Gewinnansprüche mit der Spielquittung in einer LottoVerkaufsstelle oder in der Zentrale der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH geltend.
Bei der Teilnahme mittels Dauerspiel, Mix100-Individualtipp, LOTTOCARD oder im
Internet werden die Gewinner schriftlich bzw. per E-Mail benachrichtigt.
AUSHANG
Teilnahmebedingungen Sonderauslosung
Alle Ansprüche aus der Sonderauslosung erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von
13 Wochen nach der Sonderauslosung (21. Dezember 2015) gerichtlich geltend gemacht werden.
Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen und Internet-Teilnahmebedingungen der
LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH für LOTTO 6aus49 sowie die ergänzenden Bedingungen für das Dauerspiel und die Allgemeinen Bedingungen zur Teilnahme am
Mix100. Die Teilnahmebedingungen sind in den Lotto-Verkaufsstellen und unter
www.lotto-brandenburg.de einzusehen.
Potsdam, 07. September 2015
Anja Bohms
Dr. Horst Mentrup