Jahrtausend Ziehung

AUSHANG
Teilnahmebedingungen KENO-Zusatzauslosung
für die Ziehungen
vom 30. Mai 2016 bis 05. Juni 2016
von Montag bis Sonntag (7 Ziehungen).
Die Gesellschaften aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen verlosen vom
30. Mai 2016 bis 05. Juni 2016 ohne Mehreinsatz
täglich
1 x PKW Smart fortwo Cabrio (insgesamt 7 PKW)
100 Geldgewinne à 100,00 € (insgesamt 700 Geldgewinne).
Teilnahmeberechtigt sind alle KENO-Spielaufträge, die an den Ziehungen für den jeweiligen Veranstaltungstag teilnehmen.
Täglich vom 30. Mai 2016 bis zum 05. Juni 2016 werden den Gesellschaften 1 PKWGewinn und 100 Bargeldgewinne zugelost. Die Losnummernvergabe erfolgt nach dem
Umsatzschlüssel im Nummernkreis 0000 bis 9.999. Für die Ermittlung der Losnummern
wird ein TÜV-geprüftes, elektronisches Ziehungsgerät mit quantenphysikalischem Zufallszahlengenerator verwendet. Die Zulosung der Gewinne erfolgt täglich durch notarielle oder behördliche oder behördlich genehmigte Aufsicht in der LotterieTreuhandgesellschaft mbH Hessen.
Die Auslosung der danach auf das Land Brandenburg entfallenen Gewinne findet unter
notarieller Aufsicht in der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH, Steinstraße 104 106, in 14480 Potsdam wie folgt statt:
Spielteilnahme am
Montag
30. Mai 2016
Dienstag
31. Mai 2016
Mittwoch
01. Juni 2016
Donnerstag 02. Juni 2016
Freitag
03. Juni 2016
Samstag
04. Juni 2016
Sonntag
05. Juni 2016
Ziehung der Zusatzauslosungsgewinne
Dienstag
31. Mai 2016, 8.30 Uhr
Mittwoch
01. Juni 2016, 8.30 Uhr
Donnerstag 02. Juni 2016, 8.30 Uhr
Freitag
03. Juni 2016, 8.30 Uhr
Montag
06. Juni 2016, 8.30 Uhr
Montag
06. Juni 2016, 8.30 Uhr
Montag
06. Juni 2016, 8.30 Uhr
Die Auslosung erfolgt durch Ziehung der pro Spielauftrag vergebenen Spielauftragsnummer in der Rangfolge ihrer Wertigkeit vom hohen zum niedrigen Gewinn. Pro
Spielauftrag kann nur ein Sondergewinn pro Veranstaltungstag erzielt werden.
Die ausgelosten Spielauftragsnummern werden durch Aushang in den LottoVerkaufsstellen, auf der Homepage der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH
(www.lotto-brandenburg.de) und ggf. durch die Presse bekannt gegeben.
AUSHANG
Teilnahmebedingungen KENO-Zusatzauslosung
Die Spielteilnehmer machen ihre Gewinnansprüche mit der Spielquittung in den LottoVerkaufsstellen oder in der Zentrale der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH geltend. Bei der Teilnahme mittels Dauerspiel, LOTTOCARD bzw. Internet werden die
PKW-Gewinner schriftlich bzw. per E-Mail benachrichtigt. Die PKW-Auslieferung erfolgt
im Land Brandenburg. Für die PKW-Gewinne ist eine Barablösung grundsätzlich nicht
möglich.
Für die Geltendmachung und die Verjährung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen
Verjährungsregelungen.
Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen und Internet-Teilnahmebedingungen der
LBL für die Lotterie KENO sowie die ergänzenden Bedingungen für das Dauerspiel. Die
Teilnahmebedingungen sind in den Lotto-Verkaufsstellen und die InternetTeilnahmebedingungen unter www.lotto-brandenburg.de einzusehen.
Potsdam, 17. Mai 2016
Anja Bohms
ppa. Doris Marquardt