AUSHANG Teilnahmebedingungen KENO-Zusatzauslosung für die Ziehungen vom 30. Mai 2016 bis 05. Juni 2016 von Montag bis Sonntag (7 Ziehungen). Die Gesellschaften aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen verlosen vom 30. Mai 2016 bis 05. Juni 2016 ohne Mehreinsatz täglich 1 x PKW Smart fortwo Cabrio (insgesamt 7 PKW) 100 Geldgewinne à 100,00 € (insgesamt 700 Geldgewinne). Teilnahmeberechtigt sind alle KENO-Spielaufträge, die an den Ziehungen für den jeweiligen Veranstaltungstag teilnehmen. Täglich vom 30. Mai 2016 bis zum 05. Juni 2016 werden den Gesellschaften 1 PKWGewinn und 100 Bargeldgewinne zugelost. Die Losnummernvergabe erfolgt nach dem Umsatzschlüssel im Nummernkreis 0000 bis 9.999. Für die Ermittlung der Losnummern wird ein TÜV-geprüftes, elektronisches Ziehungsgerät mit quantenphysikalischem Zufallszahlengenerator verwendet. Die Zulosung der Gewinne erfolgt täglich durch notarielle oder behördliche oder behördlich genehmigte Aufsicht in der LotterieTreuhandgesellschaft mbH Hessen. Die Auslosung der danach auf das Land Brandenburg entfallenen Gewinne findet unter notarieller Aufsicht in der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH, Steinstraße 104 106, in 14480 Potsdam wie folgt statt: Spielteilnahme am Montag 30. Mai 2016 Dienstag 31. Mai 2016 Mittwoch 01. Juni 2016 Donnerstag 02. Juni 2016 Freitag 03. Juni 2016 Samstag 04. Juni 2016 Sonntag 05. Juni 2016 Ziehung der Zusatzauslosungsgewinne Dienstag 31. Mai 2016, 8.30 Uhr Mittwoch 01. Juni 2016, 8.30 Uhr Donnerstag 02. Juni 2016, 8.30 Uhr Freitag 03. Juni 2016, 8.30 Uhr Montag 06. Juni 2016, 8.30 Uhr Montag 06. Juni 2016, 8.30 Uhr Montag 06. Juni 2016, 8.30 Uhr Die Auslosung erfolgt durch Ziehung der pro Spielauftrag vergebenen Spielauftragsnummer in der Rangfolge ihrer Wertigkeit vom hohen zum niedrigen Gewinn. Pro Spielauftrag kann nur ein Sondergewinn pro Veranstaltungstag erzielt werden. Die ausgelosten Spielauftragsnummern werden durch Aushang in den LottoVerkaufsstellen, auf der Homepage der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH (www.lotto-brandenburg.de) und ggf. durch die Presse bekannt gegeben. AUSHANG Teilnahmebedingungen KENO-Zusatzauslosung Die Spielteilnehmer machen ihre Gewinnansprüche mit der Spielquittung in den LottoVerkaufsstellen oder in der Zentrale der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH geltend. Bei der Teilnahme mittels Dauerspiel, LOTTOCARD bzw. Internet werden die PKW-Gewinner schriftlich bzw. per E-Mail benachrichtigt. Die PKW-Auslieferung erfolgt im Land Brandenburg. Für die PKW-Gewinne ist eine Barablösung grundsätzlich nicht möglich. Für die Geltendmachung und die Verjährung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen. Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen und Internet-Teilnahmebedingungen der LBL für die Lotterie KENO sowie die ergänzenden Bedingungen für das Dauerspiel. Die Teilnahmebedingungen sind in den Lotto-Verkaufsstellen und die InternetTeilnahmebedingungen unter www.lotto-brandenburg.de einzusehen. Potsdam, 17. Mai 2016 Anja Bohms ppa. Doris Marquardt
© Copyright 2024 ExpyDoc