AUSHANG Teilnahmebedingungen KENO-Sonderauslosung für die Ziehungen vom 08. Juni 2015 bis 14. Juni 2015 von Montag bis Sonntag (7 Ziehungen). Die Gesellschaften aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen verlosen vom 08. Juni 2015 bis 14. Juni 2015 ohne Mehreinsatz täglich 1 x PKW Opel Adam S (insgesamt 7 PKW) 100 Geldgewinne à 100,00 € (insgesamt 700 Geldgewinne). Teilnahmeberechtigt sind alle KENO-Spielaufträge, die an den Ziehungen für den jeweiligen Veranstaltungstag teilnehmen. Die Zulosung des täglich zur Auslosung kommenden PKW-Gewinns und der täglich zu verlosenden 100 Geldgewinne auf die teilnehmenden Gesellschaften erfolgt gewichtet nach dem Umsatzschlüssel jeweils täglich durch notarielle oder behördliche oder behördlich genehmigte Aufsicht in der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen (Nummernkreisvergabe nach Umsatzschlüssel). Die Auslosung der Gewinne findet unter notarieller Aufsicht in der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH, Steinstraße 104 -106 in 14480 Potsdam wie folgt statt: Spielteilnahme am Montag 08. Juni 2015 Dienstag 09. Juni 2015 Mittwoch 10. Juni 2015 Donnerstag 11. Juni 2015 Freitag 12. Juni 2015 Samstag 13. Juni 2015 Sonntag 14. Juni 2015 Ziehung der Sonderauslosungsgewinne Dienstag 09. Juni 2015, 8.30 Uhr Mittwoch 10. Juni 2015, 10.00 Uhr Donnerstag 11. Juni 2015, 8.30 Uhr Freitag 12. Juni 2015, 8.30 Uhr Montag 15. Juni 2015, 8.30 Uhr Montag 15. Juni 2015, 8.30 Uhr Montag 15. Juni 2015, 8.30 Uhr Die Ziehung der Sonderauslosungsgewinne unter den teilnehmenden KENOSpielaufträgen erfolgt in der Rangfolge ihrer Wertigkeit vom hohen zum niedrigen Gewinn. Pro Spielauftrag kann nur ein Sondergewinn pro Veranstaltungstag erzielt werden. Die Gewinnspielaufträge werden durch Aushang in den Lotto-Verkaufsstellen, auf der Homepage der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH (www.lotto-brandenburg.de) und ggf. durch die Presse bekannt gegeben. AUSHANG Teilnahmebedingungen KENO-Sonderauslosung Die Spielteilnehmer machen ihre Gewinnansprüche mit der Spielquittung in den LottoVerkaufsstellen oder in der Zentrale der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH geltend. Bei der Teilnahme mittels Dauerspiel, LOTTOCARD bzw. Internet werden die PKW-Gewinner schriftlich bzw. per E-Mail benachrichtigt. Die PKW-Auslieferung erfolgt im Land Brandenburg. Für die PKW-Gewinne ist eine Barablösung grundsätzlich nicht möglich. Die Gewinnansprüche der ausgelobten Sonderauslosungsgewinne gegen die Gesellschaft erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 13 Wochen nach der Sonderauslosung (08. September bis 14. September 2015) gerichtlich geltend gemacht werden. Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen und Internet-Teilnahmebedingungen der LBL für die Lotterie KENO sowie die ergänzenden Bedingungen für das Dauerspiel. Die Teilnahmebedingungen sind in den Lotto-Verkaufsstellen und die Internetteilnahmebedingungen unter www.lotto-brandenburg.de einzusehen. Potsdam, 20. Mai 2015 Anja Bohms Dr. Horst Mentrup
© Copyright 2024 ExpyDoc