Auslosungsbedingungen für die Sonderauslosung „60 Jahre LOTTO

 Auslosungsbedingungen für die Sonderauslosung „60 Jahre LOTTO“ in der 38. Veranstaltung (Mittwoch, 16. September 2015 und Samstag, 19. September 2015) Mit Genehmigung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport führen wir gemeinsam mit den Unternehmen des Deutschen Lotto‐ und Totoblocks (DLTB) in Verbindung mit der 38. Veranstaltung 2015 (Mittwoch, 16. September 2015 und Samstag, 19. September 2015) eine Sonderauslosung durch. 1. Spielteilnahme: Spielverträge mit der Teilnahme an der Mittwochsziehung der Lotterie LOTTO 6aus49 in der 38. Veranstaltung 2015 (Mittwoch, 16. September 2015) sowie der Samstagsziehung der Lotterie LOTTO 6aus49 in der 38. Veranstaltung 2015 (Samstag, 19. September 2015). 2. Spielkapital: Das Spielkapital besteht aus Beträgen, die auf Grund der Teilnahmebedingungen im Lotto bei der Ermittlung der Gewinnquoten entstanden sind sowie aus nicht zustellbaren bzw. nicht fristgemäß angeforderten und daher verfallenen Gewinnen. 3. Gegenstand der Auslosung: Es werden Geldgewinne verlost und zwar: Klasse A 6 x 1 Mio. € Klasse B 60 x 60.000,00 € Klasse C 600 x 6.000,00 € 4. Gewinnermittlung: Am Sonntag, dem 20. September 2015, erfolgt die Verteilung der zur Auslosung kommenden Geldgewinne auf die einzelnen Gesellschaften des DLTB durch Zulosung unter notarieller oder behördlicher Aufsicht durch die Westdeutsche Lotterie Gesellschaft GmbH & Co. OHG in Münster. Am Montag, dem 21. September 2015 ab 10:00 Uhr, führt die Toto‐Lotto Niedersachsen GmbH (TLN) die Ziehung für die ihr zugelosten Gewinne durch. 5. Gewinnabwicklung: Gewinnansprüche sind unter Vorlage der gültigen Quittung, insbesondere mit der vollständigen Quittungsnummer, geltend zu machen. Die Quittungsnummern werden durch TLN in der ersten Woche nach der o. g. Sonderauslosung in der Kundenzeitschrift LOTTO aktuell sowie im Internet unter www.lotto‐niedersachsen.de veröffentlicht. 6. Ergänzende Bedingungen: Gewinnern der Gewinnklassen A und B, die Spielverträge im Abonnement‐Verfahren oder unter Verwendung einer LottoCard mit uns abgeschlossen haben, wird eine Gewinnbenachrichtigung zugesandt. Die Gewinne der Gewinnklasse C werden auf das angegebene Auszahlungskonto überwiesen. Gewinnern der Gewinnklasse A, die Spielverträge über unser Internetspielangebot abgeschlossen haben, wird eine Gewinnbenachrichtigung zugesandt. Die Gewinne der Klassen B und C werden über das Benutzerkonto des Kunden bekannt gegeben und auf das im Datenblatt des Kunden angegebene Girokonto überwiesen. Nicht angeforderte bzw. unzustellbare Gewinne verfallen 13 Wochen nach dem Tage, an dem die Auslosung (Ziehungsgang am 21. September 2015) stattgefunden hat. Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen von „LOTTO 6aus49“, sofern in diesen Auslosungsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist. Hannover, September 2015 Toto‐Lotto Niedersachsen GmbH