Aushang: 24. Februar 2016 – 12. März 2016 Auslosungsbedingungen für die „GlücksSpirale Sonderauslosung“ in der 10. Veranstaltung 2016 (Samstag, 12. März 2016) Mit Erlaubnis des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport führen wir gemeinsam mit den Unternehmen des Deutschen Lotto‐ und Totoblocks (DLTB) in Verbindung mit der 10. Veranstaltung 2016 (Samstag, 12. März 2016) eine Sonderauslosung durch. 1. Spielteilnahme: Spielverträge mit der Teilnahme an der Lotterie „GlücksSpirale“ in der 10. VA 2016 (Samstag, 12. März 2016). 2. Spielkapital: Die Kosten werden aus dem Fondsbestand „GlücksSpirale“ finanziert. 3. Gegenstand der Auslosung: Es werden Geldgewinne verlost und zwar: 100 x 5.000,00 € Urlaubsgeld 4. Gewinnermittlung: Am Sonntag, dem 13. März 2016, erfolgt die Verteilung der zur Auslosung kommenden Geldgewinne auf die einzelnen Gesellschaften des DLTB durch Zulosung unter notarieller oder behördlicher Aufsicht durch die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG in Münster. Am Montag, dem 14. März 2016 ab 10:00 Uhr, führt die Toto‐Lotto Niedersachsen GmbH (TLN) die Ziehung für die ihr zugelosten Gewinne durch. 5. Gewinnabwicklung: Gewinnansprüche sind unter Vorlage der gültigen Spielauftragsquittung, insbesondere mit der vollständigen Quittungsnummer, geltend zu machen. Die Quittungsnummern werden durch TLN in der ersten Woche nach der o. g. Sonderauslosung in der Kundenzeitschrift „glüXmagazin“ sowie im Internet unter www.lotto‐niedersachsen.de veröffentlicht. Gewinnern, die Spielverträge im Abonnement‐Verfahren oder unter Verwendung einer LottoCard mit uns abgeschlossen haben, wird das Gewinngeld auf das angegebene Auszahlungskonto überwiesen. Gewinnern, die Spielverträge über unser Internetspielangebot abgeschlossen haben, wird das Gewinngeld auf das im Datenblatt des Kunden angegebene Girokonto überwiesen. Ergänzende Bedingungen: Die Gewinner der Jahreslose (1/5 des Spieleinsatzes für ein Normallos) erhalten jeweils eine Überweisung des anteiligen Gewinnbetrages in Höhe von 1.000,00 €. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Spielvertrag ist nicht an eine Frist gebunden. Hiervon unbeschadet unterliegen allerdings Ansprüche aus einem Spielvertrag der Verjährung, die sich nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. Ergänzend gelten die Teilnahmebedingungen der „GlücksSpirale“, sofern in diesen Auslosungsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist. Hannover, Februar 2016 Toto‐Lotto Niedersachsen GmbH
© Copyright 2024 ExpyDoc