Spielteilnahme unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten!

Zusatzbestimmungen
zu den Teilnahmebedingungen
LOTTO 6aus49
- Block-Sonderauslosung –
in der 38. Kalenderwoche 2015
Spielteilnahme unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten!
Glücksspiel kann süchtig machen. Infos unter www.lotto.de,
Regionale Hotline: 0800 260 35 48, BZgA-Hotline: 0800 137 27 00
1.
Organisation
1.1
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ändert für die 38. Veranstaltung - Ziehungen
am 16. September und 19. September 2015 - in der Lotterie LOTTO 6aus49 den
Gewinnplan und die dazugehörige Ermittlung der Gewinne wie unten
beschrieben.
1.2
Lotto und Toto MV führt die Sonderauslosung gemeinsam mit anderen
Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks durch.
2.
Gewinnplanänderung
Der Gewinnplan wird für die o. g. Veranstaltung - Ziehungen am 16. September
und 19. September 2015 - um eine gemeinsame zusätzliche Gewinnklasse
erweitert.
Verlost werden in dieser Gewinnklasse unter allen bei Lotto und Toto MV
teilnehmenden Spielaufträgen die Chance auf einen Geldgewinn i.H.v. 1 Million
Euro, die Chance auf einen Geldgewinn i.H.v. 60.000 Euro sowie die Chance auf
einen Geldgewinn i.H.v. 6.000 Euro.
Insgesamt kommen zur Verlosung:
3.
6
60
600
x
x
x
1 Million Euro
60.000 Euro
6.000 Euro
Spieleinsatz
Für die Teilnahme an der Sonderauslosung wird kein gesonderter Spieleinsatz
erhoben.
4.
Teilnahmeberechtigte Spielaufträge
4.1
Die Teilnahme ist nicht an die Verwendung von Sonderspielscheinen gebunden.
4.2
Bei der Gewinnermittlung entsprechend dem Gewinnplan gem. Punkt 2 dieser
Zusatzbestimmungen werden alle Spielaufträge berücksichtigt, die in der 38.
Kalenderwoche 2015 an den Ziehungen der Lotterie LOTTO 6aus49 am 16.
September und/oder 19. September 2015 teilgenommen haben.
Ein Kombi-Spielauftrag, der an beiden Ziehungen der Lotterie LOTTO 6aus49 (am
16. September und am 19. September 2015) teilgenommen hat, wird als zwei
Spielaufträge gewertet.
5.
Gewinnermittlung
Die Verteilung der Geldgewinne der zusätzlichen Gewinnklasse erfolgt durch
notarielle oder behördliche Auslosung. Die Losnummernvergabe erfolgt am
Sonntag, dem 20.09.2015 auf Basis des aktuellen Fondsbestandes „LTR“.
Aus dem entsprechenden Nummernkreis ermittelt der Notar oder der
Aufsichtsbeamte durch Ziehung von 6 Losnummern die Gesellschaften, auf die die
Geldgewinne i.H.v. 1 Million Euro entfallen, durch Ziehung von 60 Losnummern die
Gesellschaften, auf die die Geldgewinne i.H.v. 60.000 Euro entfallen und durch
Ziehung von 600 Losnummern die Gesellschaften, auf die die Geldgewinne i.H.v.
6.000 Euro entfallen. Die notarielle oder behördliche Zulosung erfolgt am Sonntag,
dem 20.09.2015.
Die auf Lotto MV anzahlmäßig fallenden Gewinne werden unter notarieller oder
behördlich genehmigter Aufsicht aus der Gesamtheit der bei Lotto und Toto MV
teilnahmeberechtigten Spielaufträge ermittelt.
6.
Bekanntmachung der Gewinne
Die Spielaufträge, die beim Lotto und Toto MV einen Gewinn in der
Sonderauslosung erzielt haben, werden mit ihrer Quittungsnummer in den
Annahmestellen durch Aushang sowie durch Veröffentlichung in der
Kundeninformation und unter www.lottomv.de bekannt gemacht und bei Teilnahme
mittels Kundenkarte, eines Abo-Spielauftrages oder über www.lottomv.de bzw.
www.lotto.de werden die Gewinner zusätzlich schriftlich benachrichtigt.
7.
Gewinnauskehrung
Alle Gewinne werden entsprechend den Teilnahmebedingungen von Lotto
Mecklenburg-Vorpommern für Großgewinne ausgekehrt. Gewinne sind mit Hilfe
eines in den Annahmestellen in Mecklenburg-Vorpommern erhältlichen Zentralgewinnanforderungsformulars oder durch persönliche Vorsprache in der
Verwaltungsgesellschaft Lotto und Toto in Mecklenburg-Vorpommern mbH, ErichSchlesinger-Str. 36 in 18059 Rostock, geltend zu machen.
8.
Verfall der Gewinnansprüche
Ansprüche auf einen Gewinn gem. Punkt 2 dieser Zusatzbestimmungen verfallen,
wenn sie nicht binnen 26 Wochen nach dem Zeitpunkt der Spielteilnahme schriftlich
bei der Verwaltungsgesellschaft Lotto und Toto in Mecklenburg-Vorpommern mbH,
Erich-Schlesinger-Str. 36, 18059 Rostock oder gerichtlich geltend gemacht
werden.
9.
Gültigkeit der Zusatzbestimmungen
Diese Zusatzbestimmungen sind Sonderbestimmungen im Sinne der
Teilnahmebedingungen von Lotto und Toto MV. Abweichende Regelungen in
Sonderbestimmungen
gehen
diesen
vor.
Im
Übrigen
gelten
die
Teilnahmebedingungen von Lotto und Toto MV in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Auslage in der Annahmestelle bis zum 20.03.2016