Zusatzbestimmungen zu den Teilnahmebedingungen LOTTO 6aus49 - Block-Sonderauslosung – in der 38. Kalenderwoche 2015 Spielteilnahme unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten! Glücksspiel kann süchtig machen. Infos unter www.lotto.de, Regionale Hotline: 0800 260 35 48, BZgA-Hotline: 0800 137 27 00 1. Organisation 1.1 Das Land Mecklenburg-Vorpommern ändert für die 38. Veranstaltung - Ziehungen am 16. September und 19. September 2015 - in der Lotterie LOTTO 6aus49 den Gewinnplan und die dazugehörige Ermittlung der Gewinne wie unten beschrieben. 1.2 Lotto und Toto MV führt die Sonderauslosung gemeinsam mit anderen Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks durch. 2. Gewinnplanänderung Der Gewinnplan wird für die o. g. Veranstaltung - Ziehungen am 16. September und 19. September 2015 - um eine gemeinsame zusätzliche Gewinnklasse erweitert. Verlost werden in dieser Gewinnklasse unter allen bei Lotto und Toto MV teilnehmenden Spielaufträgen die Chance auf einen Geldgewinn i.H.v. 1 Million Euro, die Chance auf einen Geldgewinn i.H.v. 60.000 Euro sowie die Chance auf einen Geldgewinn i.H.v. 6.000 Euro. Insgesamt kommen zur Verlosung: 3. 6 60 600 x x x 1 Million Euro 60.000 Euro 6.000 Euro Spieleinsatz Für die Teilnahme an der Sonderauslosung wird kein gesonderter Spieleinsatz erhoben. 4. Teilnahmeberechtigte Spielaufträge 4.1 Die Teilnahme ist nicht an die Verwendung von Sonderspielscheinen gebunden. 4.2 Bei der Gewinnermittlung entsprechend dem Gewinnplan gem. Punkt 2 dieser Zusatzbestimmungen werden alle Spielaufträge berücksichtigt, die in der 38. Kalenderwoche 2015 an den Ziehungen der Lotterie LOTTO 6aus49 am 16. September und/oder 19. September 2015 teilgenommen haben. Ein Kombi-Spielauftrag, der an beiden Ziehungen der Lotterie LOTTO 6aus49 (am 16. September und am 19. September 2015) teilgenommen hat, wird als zwei Spielaufträge gewertet. 5. Gewinnermittlung Die Verteilung der Geldgewinne der zusätzlichen Gewinnklasse erfolgt durch notarielle oder behördliche Auslosung. Die Losnummernvergabe erfolgt am Sonntag, dem 20.09.2015 auf Basis des aktuellen Fondsbestandes „LTR“. Aus dem entsprechenden Nummernkreis ermittelt der Notar oder der Aufsichtsbeamte durch Ziehung von 6 Losnummern die Gesellschaften, auf die die Geldgewinne i.H.v. 1 Million Euro entfallen, durch Ziehung von 60 Losnummern die Gesellschaften, auf die die Geldgewinne i.H.v. 60.000 Euro entfallen und durch Ziehung von 600 Losnummern die Gesellschaften, auf die die Geldgewinne i.H.v. 6.000 Euro entfallen. Die notarielle oder behördliche Zulosung erfolgt am Sonntag, dem 20.09.2015. Die auf Lotto MV anzahlmäßig fallenden Gewinne werden unter notarieller oder behördlich genehmigter Aufsicht aus der Gesamtheit der bei Lotto und Toto MV teilnahmeberechtigten Spielaufträge ermittelt. 6. Bekanntmachung der Gewinne Die Spielaufträge, die beim Lotto und Toto MV einen Gewinn in der Sonderauslosung erzielt haben, werden mit ihrer Quittungsnummer in den Annahmestellen durch Aushang sowie durch Veröffentlichung in der Kundeninformation und unter www.lottomv.de bekannt gemacht und bei Teilnahme mittels Kundenkarte, eines Abo-Spielauftrages oder über www.lottomv.de bzw. www.lotto.de werden die Gewinner zusätzlich schriftlich benachrichtigt. 7. Gewinnauskehrung Alle Gewinne werden entsprechend den Teilnahmebedingungen von Lotto Mecklenburg-Vorpommern für Großgewinne ausgekehrt. Gewinne sind mit Hilfe eines in den Annahmestellen in Mecklenburg-Vorpommern erhältlichen Zentralgewinnanforderungsformulars oder durch persönliche Vorsprache in der Verwaltungsgesellschaft Lotto und Toto in Mecklenburg-Vorpommern mbH, ErichSchlesinger-Str. 36 in 18059 Rostock, geltend zu machen. 8. Verfall der Gewinnansprüche Ansprüche auf einen Gewinn gem. Punkt 2 dieser Zusatzbestimmungen verfallen, wenn sie nicht binnen 26 Wochen nach dem Zeitpunkt der Spielteilnahme schriftlich bei der Verwaltungsgesellschaft Lotto und Toto in Mecklenburg-Vorpommern mbH, Erich-Schlesinger-Str. 36, 18059 Rostock oder gerichtlich geltend gemacht werden. 9. Gültigkeit der Zusatzbestimmungen Diese Zusatzbestimmungen sind Sonderbestimmungen im Sinne der Teilnahmebedingungen von Lotto und Toto MV. Abweichende Regelungen in Sonderbestimmungen gehen diesen vor. Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen von Lotto und Toto MV in ihrer jeweils gültigen Fassung. Auslage in der Annahmestelle bis zum 20.03.2016
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