PDFAuslosungsbedingungen

 Aushang: 16. Mai 2016 ‐ 5. Juni 2016 Auslosungsbedingungen für die KENO Zusatzauslosung in der 22. Veranstaltung 2016 (Montag, 30. Mai bis Sonntag, 5. Juni 2016) Mit Erlaubnis des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport führen wir gemeinsam mit den Gesellschaften aus Baden‐Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg‐Vorpommern, Nordrhein‐Westfalen, Rheinland‐Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen‐Anhalt, Schleswig‐Holstein und Thüringen in der 22. Veranstaltung 2016 (Montag, 30. Mai bis Sonntag, 5. Juni 2016) eine tägliche Zusatzauslosung durch. 1. Spielteilnahme: Teilnahmeberechtigt sind alle KENO‐Spielverträge, die an den Ziehungen für den jeweiligen Auslosungstag teilnehmen. 2. Spielkapital: Die Kosten werden aus dem Risikofonds der Lotterie KENO finanziert. 3. Gegenstand der Auslosung: Es werden Sach‐ und Geldgewinne verlost und zwar von Montag, 30. Mai bis Sonntag, 5. Juni 2016 (7 Ziehungen) Täglich 1 x Smart fortwo Cabrio Täglich 100 x 100,00 € 4. Gewinnermittlung: Täglich werden den Gesellschaften 1 PKW‐Gewinn und 100 Bargeldgewinne zugelost. Die Zulosung erfolgt unter notarieller oder behördlicher Aufsicht durch die Lotterie‐Treuhandgesellschaft mbH Hessen in Wiesbaden. Am Montag, dem 6. Juni 2016 führt LOTTO Niedersachsen ab 9:00 Uhr für die Auslosungstage der 22. Veranstaltung, vom 30. Mai bis 5. Juni 2016, jeweils eine Ziehung für die zugelosten Gewinne durch. 5. Gewinnabwicklung: In der Annahmestelle gespielt: Gewinnansprüche sind unter Vorlage der gültigen Spielauftragsquittung bzw. Ersatzquittung und der Kundenkarte in einer niedersächsischen Annahmestelle oder in der Zentrale von LOTTO Niedersachsen geltend zu machen. Gewinnern der Geldgewinne wird der jeweilige Gewinn in einer niedersächsischen Annahmestelle ausgezahlt. Im Internet gespielt: Gewinnern der Geldgewinne, die Spielverträge über unser Internetspielangebot abgeschlossen haben, wird der entsprechende Geldgewinn auf das im Datenblatt des Kunden angegebene Girokonto überwiesen. Allgemeine Information: Den PKW‐Gewinnern wird eine schriftliche Benach‐ richtigung zugesandt. Die Bekanntmachung der Gewinne (Quittungsnummern) erfolgt durch LOTTO Niedersachsen in der ersten Woche nach dem letzten Ziehungsgang, dem 5. Juni 2016, in der Kundenzeitschrift „glüXmagazin“ sowie im Internet unter www.lotto‐niedersachsen.de. Ergänzende Bedingungen: Eine Barablösung der PKW‐Gewinne ist nicht möglich. Die Auslieferung der PKW erfolgt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Spielvertrag ist nicht an eine Frist gebunden. Hiervon unbeschadet unterliegen allerdings Ansprüche aus einem Spielvertrag der Verjährung, die sich nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. Ergänzend gelten die Teilnahmebedingungen der Lotterie KENO, sofern in diesen Auslosungsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist. Hannover, Mai 2016 Toto‐Lotto Niedersachsen GmbH