1. Könnten Sie uns bitte nähere Angaben zu dem zu erwartenden Jahresumfang an Übersetzungen machen (Erfahrungswerte aus den Vorjahren beispielsweise)? - Eine verbindliche Aussage über den künftigen Auftragsumfang ist momentan leider nicht genau ermittelbar und kann nicht gemacht werden. Jeder Übersetzungsauftrag ist vom Auftragsvolumen als abgeschlossene Einheit zu betrachten. Der Übersetzungsbedarf der einzelnen Referate ist nicht abzusehen. 2. Wünschen Sie eine Abrechnung nach Zeilen in der Zielsprache oder in der Ausgangssprache? - Die Abrechnung erfolgt in der Zielsprache. 3. In Ihrem Schreiben auf Seite 3 unter Mindestanforderungen, Punkte 3. und 4: verstehen Sie unter den "für die Auftragsbearbeitung vorgesehenen Personen" unsere Projektmanager oder unsere Fachübersetzer (Freelancer)? Eine namentliche Angabe samt beruflicher Qualifikation unserer Projektmanager ist problemlos möglich. ODER Wir sind nach DIN EN 15038 registriert und zertifiziert und beschäftigen ausschließlich qualifizierte muttersprachliche Fachübersetzer mit anerkanntem Hochschulabschluss und mehrjähriger Berufserfahrung. Sollen wir dennoch die für die Auftragsbearbeitung vorgesehenen Übersetzer angeben? Falls ja, reicht es aus, die Lebensläufe und Zeugnisse anonymisiert einzureichen? Üblicherweise geben wir die Namen unserer Übersetzer nicht preis. - Eine namentliche Angabe des Übersetzers samt beruflicher Qualifikation ist nur für die für die Auftragsbearbeitung vorgesehenen Personen vorgesehen. 4. Könnten Sie mir bitte die Vergabeunterlagen der o. g. Ausschreibung zukommen lassen? - Die Unterlagen finden Sie auf www.bund.de sowie auf http://www.kmk.org/presseund-aktuelles/ausschreibungen.html. 5. Ist der Einsatzort von den Übersetzungsarbeiten in Berlin oder Bonn? - Hierbei handelt es sich um eine Übersetzungsdienstleistung, die weltweit erbracht werden kann und somit ortsunabhängig ist. Die Übermittlung der zu übersetzenden Texte erfolgt elektronisch per E-Mail im Word- oder PDF-Format. Die Übersetzungen sind im Word-Format zu liefern. Jeder Übersetzungsauftrag wird durch einen Auftragsschein erteilt. Die Auftragsscheine der einzelnen Aufträge werden dem Auftragnehmer per Mail gesendet. 6. Soll der deutsche Probetext ins britische oder amerikanische Englisch übersetzt werden? - Die Übersetzung sollte in British English (B.E.) erfolgen. 7. Sind auch die Quelle zu übersetzen (also in Klammern zu erklären) oder bloß der Fließtext? -Die Quelle sollte auch übersetzt werden. 8. In der Eigenerklärung ist zu bestätigen, dass der Bieter (Zitat) "gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist". Meine Frage: Ich bin freiberufliche Übersetzerin und möchte gemeinsam mit meinem Kollegen (ebenfalls freiberuflicher Übersetzer) als Bietergemeinschaft auftreten. Ist dies möglich? Wir sind als Freiberufler steuerlich registriert, unterliegen als solche aber nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt. -Sowohl freiberufliche Übersetzer als auch Übersetzungsbüros können sich bewerben. Dabei sollten aber die Regelungen für Scheinselbständigkeit beachtet werden. Freiberufler müssen ihren Beruf nicht zwingend allein ausüben. Es ist auch möglich, sich mit anderen Freiberuflern zusammenzuschließen und eine Kooperation einzugehen. 9. In welcher Form ist der Nachweis der Erfahrungen der Übersetzer "im Bereich Kultur- und Bildungspolitik" zu erbringen? Da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt, möchten wir dazu möglichst genaue Information. -Der Nachweis der Erfahrungen der Übersetzer "im Bereich Kultur- und Bildungspolitik" sollte durch Leistungsnachweise wie Referenzen oder Fortbildungen belegt werden.
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