Prof. Dr. Dr. hc. mult. Urs Kindhäuser Probeklausur III I. Welche vier Grundsätze lassen sich aus der in Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB niedergelegten Garantiefunktion des Strafgesetzes („keine Strafe ohne Gesetz“ – nulla poena sine lege) ableiten? II. A setzt das Haus des B in Brand. Um das vom Erstickungstod bedrohte Kind des B zu retten, dringt Nachbar N in das brennende Haus ein. Er wird hierbei von einem herabfallenden Balken getroffen und erleidet einen Schlüsselbeinbruch. Mit dem Eingreifen des N hatte A nicht gerechnet. Hat A den Tatbestand des § 229 StGB bzgl. N verwirklicht? III: Die A wird nachts im Park von B, der so die Herausgabe ihrer Wertsachen erzwingen will, mit einem Messer bedroht. A, die eine gute Schützin ist, ergreift die in ihrer Handtasche befindliche Pistole. Als B die Pistole sieht, ergreift er die Flucht. In panischer Angst schießt A jedoch auf B und verletzt ihn schwer. Strafbarkeit der A nach § 223 StGB? IV. Beteiligung: 1. Was ist unter der „limitierten Akzessorietät“ der Teilnahme zu verstehen? 2. Inwieweit sieht § 28 StGB eine Lockerung der (limitierten) Akzessorietät vor“ 3. Was ist unter „besonderen persönlichen Merkmalen“ i.S.v. § 28 StGB zu verstehen und wie sind diese Merkmale von anderen Tatbestandsmerkmalen abzugrenzen? V. Um den schwerverletzt ins Krankenhaus eingelieferten missliebigen Freund seiner Ehefrau zu töten, übergibt der Stationsarzt A der vermeintlich arglosen Krankenschwester K eine Spritze mit einer Giftampulle. K durchschaut alles, lässt sich aber nichts anmerken und verabreicht F die angeordnete tödlich wirkende Injektion. Haben sich A und K nach § 212 StGB strafbar gemacht?
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