Strafrechtsreform der Großen Koalition

Prof. Dr. Arnd Koch
Strafrechtsreform der Großen Koalition
Schwerpunktseminar im Sommersemester 2016 (SP V)
1. Symbolische Gesetzgebung im Strafrecht – Ein notwendiges Übel?
2. Die Rechtsgutstheorie als Schranke für den Gesetzgeber?
3. Aktuelle Vorschläge zur Reform des § 211 StGB
4. Der neue § 217 StGB – Lösung in der Sterbehilfeproblematik?
5. Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen unter besonderer
Berücksichtigung der §§ 299 a, 299 b StGB (Entwurf)
6. Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption unter besonderer Berücksichtigung des
§ 299 StGB
7. Novellierung des § 108 e StGB – Ein effektiverer Schutz demokratischer
Grundwerte?
8. Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation berufssportlicher
Wettbewerbe, §§ 265 c ff. StGB (Entwurf)
9. „Doping im Sport“ – § 4 AntiDopG als legitimer Straftatbestand?
10. § 201 a StGB – Strafbarkeit des „Cybermobbings“ und „Cybergroomings“
11. Reform des Stalkingstraftatbestands (§ 238 StGB)
12. Strafbarkeit der sexuellen Belästigung nach „Köln“
13. Kinderpornographie nach „Edathy“
14. Aktuelle Entwicklung im Terrorismusstrafrecht (§§ 89 a, 89 c StGB)
Vorbesprechung und Themenvergabe finden am
20.04.2016 um 11:00 Uhr in Raum 2004 statt.
Hinweis: Wer ein Thema zugeteilt erhält, kann sich in anderen Schwerpunkt V-Seminaren so
lange nicht einschreiben, bis sie oder er das Thema zurückgegeben hat.