Menschenhandel in Europa und Deutschland 1. Gesetzliche Rahmen – internationale Rechtsnormen (Palermo Protokoll) und deutsches Recht (§ 232 StGB, § 233 StGB) - Rechtliche Definition: Palermo Protokoll 2005: Artikel 3, Absatz a), drei Elemente: Handlung, Mittel, Zweck - deutsches Strafrecht: -Die Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit einer Person in einem fremden Land - zum Zwecke der Ausbeutung in der Prostitution oder in der Sklaverei, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft oder Arbeit 2. Zahlen von Betroffenen in Deutschland - Bundeskriminalamt dokumentierte in 2010/2011 etwas weniger als 700 Fälle jährlich zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. - Schätzungen sprechen von mehr als 200 000 Frauen, die aufgrund von Täuschung und Zwang in Deutschland leben - Schwer einzuschätzen ist eine Frage der Definition, wer ein Opfer ist 3. Formen - Prostitution im Bordell, Wohnung, Strich Pornoindustrie Ehen Putz- und Haushaltshilfen Kindermädchen Pflegekräfte Servicekraft in der Gastronomie Au Pair Diplomatenhaushalte Bauarbeiter Erntehelfer 4. Faktoren des Menschenhandels - Armut Migration Kriminalität Gender Menschenrechte 5. Bericht über unsere Interviews mit Beratungsstellen: Welche Schwierigkeiten gibt es in der Beratung von Betroffenen?
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