Milliarde (KHSG) Die 10 z 1. 2. S V w 3. Z a Z 4. Q 5. z 6. T d 7. V v 8

Milliarde
enschwere Mehreinnahm
M
men der Kran
nkenhäuser durch das Krankenhaus
K
sstrukturges
setz
(KHSG)
Die 10 z
zentralen Me
ehreinnahme
en der Krank
kenhäuser
1. Pflegestellen
n-Förderpro
ogramm: Übeer das Pflege
estellen-Förrderprogram
mm erhalten die
Krankenhäuser im Jahr 2016 Mittel in Höhe von
n 100 Mio. Euro,
E
die bis 2018 auf 300 Mio.
Euro ansteig
gen. Kumulie
ert bedeutett dies Mehre
einnahmen von
v 600 Mio.. Euro bis 20
018.
2. S
Sicherstellun
ngszuschläg
ge: Ab 2017 sollen die Krankenhäus
K
ser für die Siicherstellung
g der
V
Versorgung insgesamt 90
9 Mio. Euro
o erhalten. Die
D neuen Re
egelungen zzur Sicherste
ellung
w
werden durcch den Geme
einsamen Bu
undesaussch
huss (G-BA) beschlossen
n.
3. Z
Zentrumszu
uschläge: Ab 2016 beko mmen die Krankenhäus
K
er für Zentreen 90 Mio. Euro,
E
die
a
ab 2017 auff 180 Mio. Euro steigen – alle Beträg
ge zusätzlich
h zu den be reits jetzt fü
ür diese
Z
Zentren fließ
ßenden Geld
dern.
4. Q
Qualitätszu- und -abschläge: Ab 20
018 erhalten
n die Kranke
enhäuser üb
ber die neuen
n Zuund Abschlä
äge im Bereich Qualität 54 Mio. Euro
o an zusätzlichen finanzziellen Mitte
eln.
5. Erstattung bei
b Mehrkostten durch G -BA-Beschlü
üsse: Ab 2016 werden d
den Krankenhäusern
z
zusätzliche Mittel für Mehrkosten aaus G-BA-Be
eschlüssen (z
z.B. zu Qual itätsanforde
erungen)
in Höhe von
n 90 Mio. Eurro zufließen .
6. T
Teure Lande
esbasisfallwe
ertkonvergeenz: Die Regelungen zurr Zusammen
nführung derr Land
desbasisfallw
werte wird zu
z Mehreinn ahmen der Krankenhäuser in Höhe von rd. 70 Mio. Euro (2016), rd
d. 60 Mio. Euro (2017) ssowie weiterren 50 Mio. Euro (2018)) führen. Daraus resultieren dauerhafte Pre
eiserhöhung en.
7. V
Verlagerung
g der Mengenberücksich
htigung: Die Verlagerung
g der Mengeenberücksich
htigung
vvon der Landes- auf die
e Krankenhaausebene füh
hrt zu höherren Landesbaasisfallwerte
en.
Durch diese Preissteigerungen erhaalten die Kra
ankenhäuser ab 2017 daauerhaft eine
en zusätzlichen Betrag
B
in Höh
he von 140 M
Mio. Euro.
8. Erhöhte Vergütung für Krankenhau
K
sambulanze
en: Die erhöh
hten Vergütu
ungen für Krankenhausambula
anzen (durch
h Absenkung
g des Investitionskosten
nabschlags) fführt ab dem
m Jahr
2016 zu jäh
hrlichen Mehreinnahmen
n der Kranke
enhäuser in Höhe von 40
0 Mio. Euro.
9. S
Strukturfond
ds: Für den Strukturfond
S
ds zur Verbe
esserung von Versorgun
ngsstrukture
en der
Krankenhäuser werden aus der Liqu
uiditätsreserrve des Gesu
undheitsfond
ds 500 Mio.. Euro
e
entnommen
n. Dieses Gelld wird den Krankenhäusern zur Verfügung gesstellt.
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10. Hochschulambulanzen: Die Krankenhäuser werden für ihre Hochschulambulanzen zusätzlich 265 Mio. Euro je Jahr erhalten (vgl. Eckpunktepapier der Bund-LänderArbeitsgruppe). Dieser Teil der Krankenhausreform wurde bereits im GKVVersorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) beschlossen.
Die Mehreinnahmen der Krankenhäuser steigen demnach bis 2018 um 4,1 Mrd. Euro. Dabei sind
diejenigen Effekte, die die DKG als „Kürzungen“ bezeichnet, schon gegengerechnet. Diese Steigerungen fallen zusätzlich zu den regulären jährlichen Einnahmesteigerungen in Höhe von mehr als
2 Mrd. Euro an.
Gefahr unberechtigter Mehrausgaben
Wenn die Einnahmenentwicklung bei den Krankenkassen über der Kostenentwicklung der Krankenhäuser liegt, dann regelt eine sogenannte Meistbegünstigungsklausel, dass die Krankenhäuser
mehr Geld bekommen als sie zum Kostenausgleich benötigen. Allein in 2015 verursacht dieser
Effekt unberechtigte Mehrausgaben für die GKV im Krankenhausbereich in Höhe von 700 Mio.
Euro. Aufgrund der Konjunkturentwicklung ist in diesem Jahr mit einem noch höherem Betrag zu
rechnen.
Stand: 28. August 2015