Milliarde enschwere Mehreinnahm M men der Kran nkenhäuser durch das Krankenhaus K sstrukturges setz (KHSG) Die 10 z zentralen Me ehreinnahme en der Krank kenhäuser 1. Pflegestellen n-Förderpro ogramm: Übeer das Pflege estellen-Förrderprogram mm erhalten die Krankenhäuser im Jahr 2016 Mittel in Höhe von n 100 Mio. Euro, E die bis 2018 auf 300 Mio. Euro ansteig gen. Kumulie ert bedeutett dies Mehre einnahmen von v 600 Mio.. Euro bis 20 018. 2. S Sicherstellun ngszuschläg ge: Ab 2017 sollen die Krankenhäus K ser für die Siicherstellung g der V Versorgung insgesamt 90 9 Mio. Euro o erhalten. Die D neuen Re egelungen zzur Sicherste ellung w werden durcch den Geme einsamen Bu undesaussch huss (G-BA) beschlossen n. 3. Z Zentrumszu uschläge: Ab 2016 beko mmen die Krankenhäus K er für Zentreen 90 Mio. Euro, E die a ab 2017 auff 180 Mio. Euro steigen – alle Beträg ge zusätzlich h zu den be reits jetzt fü ür diese Z Zentren fließ ßenden Geld dern. 4. Q Qualitätszu- und -abschläge: Ab 20 018 erhalten n die Kranke enhäuser üb ber die neuen n Zuund Abschlä äge im Bereich Qualität 54 Mio. Euro o an zusätzlichen finanzziellen Mitte eln. 5. Erstattung bei b Mehrkostten durch G -BA-Beschlü üsse: Ab 2016 werden d den Krankenhäusern z zusätzliche Mittel für Mehrkosten aaus G-BA-Be eschlüssen (z z.B. zu Qual itätsanforde erungen) in Höhe von n 90 Mio. Eurro zufließen . 6. T Teure Lande esbasisfallwe ertkonvergeenz: Die Regelungen zurr Zusammen nführung derr Land desbasisfallw werte wird zu z Mehreinn ahmen der Krankenhäuser in Höhe von rd. 70 Mio. Euro (2016), rd d. 60 Mio. Euro (2017) ssowie weiterren 50 Mio. Euro (2018)) führen. Daraus resultieren dauerhafte Pre eiserhöhung en. 7. V Verlagerung g der Mengenberücksich htigung: Die Verlagerung g der Mengeenberücksich htigung vvon der Landes- auf die e Krankenhaausebene füh hrt zu höherren Landesbaasisfallwerte en. Durch diese Preissteigerungen erhaalten die Kra ankenhäuser ab 2017 daauerhaft eine en zusätzlichen Betrag B in Höh he von 140 M Mio. Euro. 8. Erhöhte Vergütung für Krankenhau K sambulanze en: Die erhöh hten Vergütu ungen für Krankenhausambula anzen (durch h Absenkung g des Investitionskosten nabschlags) fführt ab dem m Jahr 2016 zu jäh hrlichen Mehreinnahmen n der Kranke enhäuser in Höhe von 40 0 Mio. Euro. 9. S Strukturfond ds: Für den Strukturfond S ds zur Verbe esserung von Versorgun ngsstrukture en der Krankenhäuser werden aus der Liqu uiditätsreserrve des Gesu undheitsfond ds 500 Mio.. Euro e entnommen n. Dieses Gelld wird den Krankenhäusern zur Verfügung gesstellt. Seite 2/2 10. Hochschulambulanzen: Die Krankenhäuser werden für ihre Hochschulambulanzen zusätzlich 265 Mio. Euro je Jahr erhalten (vgl. Eckpunktepapier der Bund-LänderArbeitsgruppe). Dieser Teil der Krankenhausreform wurde bereits im GKVVersorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) beschlossen. Die Mehreinnahmen der Krankenhäuser steigen demnach bis 2018 um 4,1 Mrd. Euro. Dabei sind diejenigen Effekte, die die DKG als „Kürzungen“ bezeichnet, schon gegengerechnet. Diese Steigerungen fallen zusätzlich zu den regulären jährlichen Einnahmesteigerungen in Höhe von mehr als 2 Mrd. Euro an. Gefahr unberechtigter Mehrausgaben Wenn die Einnahmenentwicklung bei den Krankenkassen über der Kostenentwicklung der Krankenhäuser liegt, dann regelt eine sogenannte Meistbegünstigungsklausel, dass die Krankenhäuser mehr Geld bekommen als sie zum Kostenausgleich benötigen. Allein in 2015 verursacht dieser Effekt unberechtigte Mehrausgaben für die GKV im Krankenhausbereich in Höhe von 700 Mio. Euro. Aufgrund der Konjunkturentwicklung ist in diesem Jahr mit einem noch höherem Betrag zu rechnen. Stand: 28. August 2015
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