369. Sitzung: Holmium-Laser - GKV

Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V
Geschäftsführung des Bewertungsausschusses
BESCHLUSS
des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V
in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015
zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
mit Wirkung zum 1. April 2016
1.
Aufnahme einer Leistung nach der Gebührenordnungsposition 36289 in
den Abschnitt 36.2.11 EBM
36289
Laserendoskopischer urologischer Eingriff
der Kategorie RW3
Obligater Leistungsinhalt
- Chirurgischer Eingriff der Kategorie
RW3 entsprechend Anhang 2 mit einer
Schnitt-Naht-Zeit bis 45 Minuten
2108 Punkte
Im Anschluss an die Leistung nach der Nr.
36289 kann für die postoperative Überwachung
die
Gebührenordnungsposition
36505 berechnet werden.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 36289 setzt eine Genehmigung
der Kassenärztlichen Vereinigung nach der
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zu
Nicht-medikamentösen, lokalen Verfahren
zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) mittels Holmium-Laser voraus.
2.
Aufnahme einer Leistung nach der Gebührenordnungsposition 36290 in
den Abschnitt 36.2.11 EBM
36290
Zuschlag zur Gebührenordnungsposition
36289
Obligater Leistungsinhalt
- Schnitt-Naht-Zeit je weitere vollendete
15 Minuten,
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- Nachweis der Schnitt-Naht-Zeit über das
Anästhesieprotokoll oder den OPBericht,
je weitere vollendete 15 Minuten SchnittNaht-Zeit ........................................................................... 364 Punkte
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 36290 setzt eine Genehmigung
der Kassenärztlichen Vereinigung nach der
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zu
Nicht-medikamentösen, lokalen Verfahren
zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) mittels Holmium-Laser voraus.
Die Gebührenordnungsposition 36290 ist je
Eingriff höchstens dreimal berechnungsfähig.
3.
Änderung der Leistungslegende der Gebührenordnungsposition 36505 im
Abschnitt 36.3.2 EBM
36505
4.
Postoperative Überwachung im Anschluss
an die Erbringung einer Leistung entsprechend den Gebührenordnungspositionen
36105, 36115, 36125, 36135, 36145,
36153, 36154, 36163, 36164, 36173,
36174, 36203, 36204, 36213, 36214,
36225, 36235, 36245, 36273, 36274,
36283, 36284, 36289, 36293, 36294,
36303, 36304, 36313, 36314, 36325,
36335 oder 36345
Änderung der Leistungslegende der Gebührenordnungsposition 36823 im
Abschnitt 36.5.3 EBM
36823
Anästhesie und/oder Narkose, im Rahmen
der Durchführung von Leistungen entsprechend den Gebührenordnungspositionen
36103, 36113, 36123, 36133, 36143,
36153, 36163, 36173, 36193, 36203,
36213, 36223, 36233, 36243, 36253,
36263, 36273, 36283, 36289, 36293,
36303, 36313, 36323, 36333 oder 36343,
einschließlich der prä- und postanästhesiologischen Rüstzeiten, mittels eines oder
mehrerer der nachfolgend genannten Verfahren:
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- Plexusanästhesie
und/oder
- Spinal- und/oder Periduralanästhesie
und/oder
- Intravenöse regionale Anästhesie einer
Extremität
und/oder
- Kombinationsnarkose mit Maske, Larynxmaske und/oder endotracheale Intubation
5.
Aufnahme einer Leistung nach der Gebührenordnungsposition 36829 in
den Abschnitt 36.5.3 EBM
36829
Zuschlag zur Gebührenordnungsposition
36823 bei Fortsetzung einer Anästhesie
und/oder Narkose für jeweils vollendete 15
Minuten Schnitt-Naht-Zeit bei Verlängerung
eines Eingriffs nach der Gebührenordnungsposition 36289 entsprechend dem
Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 36290
Obligater Leistungsinhalt
- Fortsetzung der Narkose für jeweils 15
Minuten Schnitt-Naht-Zeit,
- Nachweis der Schnitt-Naht-Zeit durch
das OP- und/oder Narkoseprotokoll,
je weitere vollendete 15 Minuten SchnittNaht-Zeit .......................................................................... 191 Punkte
Die Gebührenordnungsposition 36829 ist
nicht neben den Gebührenordnungspositionen 01220 bis 01222, 01440, 01856,
01913, 02100, 02101, 02300 bis 02302,
02320 bis 02323, 02330, 02331, 02340 bis
02343, 05320, 05330, 05331, 05340,
05341, 05350, 05360, 30708 und 36820
berechnungsfähig.
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6.
Änderung der Nr. 4 der Präambel 36.5.1 EBM
4.
7.
Entsprechend Nr. 3 und Nr. 4 der Präambel zum Anhang 2 wird die Fortsetzung der Narkose durch die Abrechnung des Zuschlags nach der Nr. Gebührenordnungsposition 36828 berechnet. Abweichend hiervon ist die Fortsetzung einer Anästhesie und/oder Narkose bei einem Eingriff nach der
Gebührenordnungsposition 36289 durch den Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 36829 berechnungsfähig.
Änderung der Nr. 3 der Präambel 40.1 EBM
3.
8.
Im kurativ-stationären (belegärztlichen) Behandlungsfall können die vom
Krankenhaus zu tragenden Kostenpauschalen der Abschnitte 40.6, 40.8,
40.10, 40.11, 40.13 bis 40.16 von Belegärzten nicht berechnet werden. Satz 1
gilt für die Kosten nach Nr. 7 der Allgemeinen Bestimmungen entsprechend.
Aufnahme einer Nr. 18 in die Präambel 2.1, Anhang 2 zum EBM
18. Eingriffe der Kategorie RW sind nur dann berechnungsfähig, wenn ihre Durchführung gemäß Nrn. 17 bzw. 18 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztlicher Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie der Vereinbarung von
Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zu Nichtmedikamentösen, lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) mittels Holmium-Laser erfolgt. Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Holmium-Laser bei BPS
gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
9.
Aufnahme weiterer Zeilen in den Anhang 2 zum EBM
OPS
2015
Seite
Bezeichnung OPS
2015
Katego- OPrie
Leistungen
5-601.70
N
5-601.71
N
Transurethrale Exzi- RW3
sion und Destruktion
von Prostatagewebe:
Holmium-LaserEnukleation
Transurethrale Exzi- RW3
sion und Destruktion
von Prostatagewebe:
Holmium-LaserResektion
ÜberNachbeh.
wachung Überw.
Nachbeh. NarOperat.
kose
36289
36505
36823
36289
36505
36823
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10. Aufnahme weiterer Leistungen in den Anhang 3 zum EBM
GOP
Kurzlegende
36289*
Laserendoskopischer urologischer Eingriff der Kategorie
RW 3
Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 36289
Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 36823 bei Fortsetzung einer Anästhesie während eines Eingriffs nach der
Gebührenordnungsposition
36289
36290*
36829*
Kalkulationszeit
in Minuten
Prüfzeit
in Minuten
55
40
15
15
17
15
Eignung der
Prüfzeit
Tages- und Quartalsprofil
Tages- und Quartalsprofil
Tages- und Quartalsprofil
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