Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V Geschäftsführung des Bewertungsausschusses BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2016 1. Aufnahme einer Leistung nach der Gebührenordnungsposition 36289 in den Abschnitt 36.2.11 EBM 36289 Laserendoskopischer urologischer Eingriff der Kategorie RW3 Obligater Leistungsinhalt - Chirurgischer Eingriff der Kategorie RW3 entsprechend Anhang 2 mit einer Schnitt-Naht-Zeit bis 45 Minuten 2108 Punkte Im Anschluss an die Leistung nach der Nr. 36289 kann für die postoperative Überwachung die Gebührenordnungsposition 36505 berechnet werden. Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 36289 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zu Nicht-medikamentösen, lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) mittels Holmium-Laser voraus. 2. Aufnahme einer Leistung nach der Gebührenordnungsposition 36290 in den Abschnitt 36.2.11 EBM 36290 Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 36289 Obligater Leistungsinhalt - Schnitt-Naht-Zeit je weitere vollendete 15 Minuten, Seite 1 von 5 Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V Geschäftsführung des Bewertungsausschusses - Nachweis der Schnitt-Naht-Zeit über das Anästhesieprotokoll oder den OPBericht, je weitere vollendete 15 Minuten SchnittNaht-Zeit ........................................................................... 364 Punkte Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 36290 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zu Nicht-medikamentösen, lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) mittels Holmium-Laser voraus. Die Gebührenordnungsposition 36290 ist je Eingriff höchstens dreimal berechnungsfähig. 3. Änderung der Leistungslegende der Gebührenordnungsposition 36505 im Abschnitt 36.3.2 EBM 36505 4. Postoperative Überwachung im Anschluss an die Erbringung einer Leistung entsprechend den Gebührenordnungspositionen 36105, 36115, 36125, 36135, 36145, 36153, 36154, 36163, 36164, 36173, 36174, 36203, 36204, 36213, 36214, 36225, 36235, 36245, 36273, 36274, 36283, 36284, 36289, 36293, 36294, 36303, 36304, 36313, 36314, 36325, 36335 oder 36345 Änderung der Leistungslegende der Gebührenordnungsposition 36823 im Abschnitt 36.5.3 EBM 36823 Anästhesie und/oder Narkose, im Rahmen der Durchführung von Leistungen entsprechend den Gebührenordnungspositionen 36103, 36113, 36123, 36133, 36143, 36153, 36163, 36173, 36193, 36203, 36213, 36223, 36233, 36243, 36253, 36263, 36273, 36283, 36289, 36293, 36303, 36313, 36323, 36333 oder 36343, einschließlich der prä- und postanästhesiologischen Rüstzeiten, mittels eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Verfahren: Seite 2 von 5 Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V Geschäftsführung des Bewertungsausschusses - Plexusanästhesie und/oder - Spinal- und/oder Periduralanästhesie und/oder - Intravenöse regionale Anästhesie einer Extremität und/oder - Kombinationsnarkose mit Maske, Larynxmaske und/oder endotracheale Intubation 5. Aufnahme einer Leistung nach der Gebührenordnungsposition 36829 in den Abschnitt 36.5.3 EBM 36829 Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 36823 bei Fortsetzung einer Anästhesie und/oder Narkose für jeweils vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit bei Verlängerung eines Eingriffs nach der Gebührenordnungsposition 36289 entsprechend dem Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 36290 Obligater Leistungsinhalt - Fortsetzung der Narkose für jeweils 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit, - Nachweis der Schnitt-Naht-Zeit durch das OP- und/oder Narkoseprotokoll, je weitere vollendete 15 Minuten SchnittNaht-Zeit .......................................................................... 191 Punkte Die Gebührenordnungsposition 36829 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 01220 bis 01222, 01440, 01856, 01913, 02100, 02101, 02300 bis 02302, 02320 bis 02323, 02330, 02331, 02340 bis 02343, 05320, 05330, 05331, 05340, 05341, 05350, 05360, 30708 und 36820 berechnungsfähig. Seite 3 von 5 Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V Geschäftsführung des Bewertungsausschusses 6. Änderung der Nr. 4 der Präambel 36.5.1 EBM 4. 7. Entsprechend Nr. 3 und Nr. 4 der Präambel zum Anhang 2 wird die Fortsetzung der Narkose durch die Abrechnung des Zuschlags nach der Nr. Gebührenordnungsposition 36828 berechnet. Abweichend hiervon ist die Fortsetzung einer Anästhesie und/oder Narkose bei einem Eingriff nach der Gebührenordnungsposition 36289 durch den Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 36829 berechnungsfähig. Änderung der Nr. 3 der Präambel 40.1 EBM 3. 8. Im kurativ-stationären (belegärztlichen) Behandlungsfall können die vom Krankenhaus zu tragenden Kostenpauschalen der Abschnitte 40.6, 40.8, 40.10, 40.11, 40.13 bis 40.16 von Belegärzten nicht berechnet werden. Satz 1 gilt für die Kosten nach Nr. 7 der Allgemeinen Bestimmungen entsprechend. Aufnahme einer Nr. 18 in die Präambel 2.1, Anhang 2 zum EBM 18. Eingriffe der Kategorie RW sind nur dann berechnungsfähig, wenn ihre Durchführung gemäß Nrn. 17 bzw. 18 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztlicher Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zu Nichtmedikamentösen, lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) mittels Holmium-Laser erfolgt. Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Holmium-Laser bei BPS gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus. 9. Aufnahme weiterer Zeilen in den Anhang 2 zum EBM OPS 2015 Seite Bezeichnung OPS 2015 Katego- OPrie Leistungen 5-601.70 N 5-601.71 N Transurethrale Exzi- RW3 sion und Destruktion von Prostatagewebe: Holmium-LaserEnukleation Transurethrale Exzi- RW3 sion und Destruktion von Prostatagewebe: Holmium-LaserResektion ÜberNachbeh. wachung Überw. Nachbeh. NarOperat. kose 36289 36505 36823 36289 36505 36823 Seite 4 von 5 Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V Geschäftsführung des Bewertungsausschusses 10. Aufnahme weiterer Leistungen in den Anhang 3 zum EBM GOP Kurzlegende 36289* Laserendoskopischer urologischer Eingriff der Kategorie RW 3 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 36289 Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 36823 bei Fortsetzung einer Anästhesie während eines Eingriffs nach der Gebührenordnungsposition 36289 36290* 36829* Kalkulationszeit in Minuten Prüfzeit in Minuten 55 40 15 15 17 15 Eignung der Prüfzeit Tages- und Quartalsprofil Tages- und Quartalsprofil Tages- und Quartalsprofil Seite 5 von 5
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