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Wirtschaft | Abrechnungstipps
Im Winter deutlich häufiger,
aber kaum Abrechnungsmöglichkeiten:
Erkältungskrankheiten
Husten, Erkältung, Heiserkeit, das ist die
Trias, deretwegen Hausärzte im Winter
häufiger aufgesucht werden. Die Abrechnungsmöglichkeiten nach dem EBM
sind begrenzt. der niedergelassene arzt
gibt dazu Hinweise.
D
ass Erkältungskrankheiten im Winter häufiger Veranlassung geben, den
Hausarzt aufzusuchen, kann eindrucksvoll anhand der Morbiditätsstatistik der
KV Nordrhein belegt werden. Die KV
Nordrhein veröffentlicht für jedes Quartal für alle Facharztgruppen eine Übersicht
über die 100 am häufigsten angegebenen
Erkrankungen (ICD-10-Schlüssel). Bei Erkältungskrankheiten dürften vorwiegend
die Codierungen J06 „Akute Infektionen
an mehreren oder nicht näher bezeichneten Lokalisationen der oberen Atemwege“,
J20 „Akute Bronchitis“ und J40 „Bronchitis nicht akut“ angegeben werden. In
den Wintermonaten addieren sich allein
diese drei Codierungen auf 20 bis 25 Prozent aller angegebenen Diagnosen, in den
Sommerquartalen betragen sie etwa um die
Hälfte weniger.
Diagnostik
Körperliche Untersuchungen sind mit der
Versichertenpauschale 03000 abgegolten,
ergänzt gegebenenfalls durch eine Spirographie nach 03330 (60 Punkte/6,16
Euro).
Zur weiteren Abklärung werden häufig Laborbestimmungen erforderlich. Unabhängig davon, ob Laborbestimmungen
in der Praxis des Arztes oder in einer Laborgemeinschaft durchgeführt werden,
werden diese nur mit einer bestimmten
Quote von dem im EBM ausgedruckten
Eurowert vergütet, derzeit mit 91,58 Prozent. Auf insgesamt zehn Laborparameter,
die für die hausärztliche Akutdiagnostik
besonders wichtig sind, wird die Abstaffelungsquote nicht angewendet. Bei der Diagnostik von Erkältungskrankheiten betrifft
das die 32035 (Erythrozyten), 32036 (Leukozyten), 32037 (Thrombozyten), 32038
(Hämoglobin) und 32039 (Hämatokrit).
Aber: Werden diese Laborbestimmungen
nicht als Einzelparameter, sondern als
Komplexpositionen nach den Nummern
32120 oder 32122 (Blutbild) durchgeführt,
greift die Abstaffelung.
Abrechnung
Der Versichertenpauschale 03000 wird von
der KV die hausärztliche Grundpauschale
03040 (144 Punkte /14,79 Euro) zugesetzt,
zusätzlich zu 03040 der Zuschlag 03060
(22 Punkte/2,26 Euro) je Fall, wenn die
Praxis einen nicht ärztlichen Praxisassistenten (NäPa) beschäftigt.
Das Vorliegen einer lebensverändernden Erkrankung ist nicht mehr Voraussetzung für die Abrechnung einer Erörterung
nach 03230. Ist bei einer Erkältungskrankheit eine ärztliche Erörterung von mindestens zehn Minuten Dauer erforderlich,
ist die 03230 je vollendete zehn Minuten
berechnungsfähig. Die Erörterung nach
Nummer 03230 kann auch ohne Beisein
des Patienten mit einer Bezugsperson geführt werden, so zum Beispiel mit den Eltern eines an einer Erkältung erkrankten
Kindes.
In jeder Hausarztpraxis gibt es Patienten, die nahezu jedes Quartal wegen
einer Erkältung vorstellig werden. Wird
derselbe Patient innerhalb der letzten vier
Quartale (das aktuelle Quartal zählt mit)
in mindestens drei Quartalen behandelt, in
mindestens zwei Quartalen davon mit einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt,
sind die Chronikerpauschalen 03220 und
03221 berechnungsfähig. Wichtig: Da die
Chronikerpauschalen 03220 und 03221
nur bei Behandlung derselben Erkrankung
berechnungsfähig sind, muss unbedingt in
mindestens drei der letzten vier Quartale
eine identische ICD-10-Codierung angegeben werden, so zum Beispiel J06, J020
oder auch J40. Gibt ein Patient an, dass
34 — der niedergelassene arzt 01/2016
Wichtig
• Untersuchungsleistungen sind
mit der Versichertenpauschale
abgegolten
• Zusätzlich Spirometrie nach 03330
EBM und Laboruntersuchungen
• Erörterung je vollendete zehn Minuten bei Erkältungen: 03230, auch
für Erörterungen mit Bezugspersonen ohne Beisein des Patienten
• Bei chronischen Erkältungskrankheiten die Chronikerpauschalen
03220 und 03221 beachten, in
mindestens drei der letzten vier
Quartale eine identische Diagnose
(ICD-10-Schlüssel mit dem Zusatz
„G“) angeben
er in den Vorquartalen von einem anderen
Arzt wegen Erkältungskrankheiten behandelt wurde, sind die Chronikerpauschalen
mit dem Zusatz „H“ berechnungsfähig.
Das gilt auch dann, wenn die Behandlung
nicht durch einen Vertragsarzt oder auch
durch einen Arzt im Ausland durchgeführt
wurde.
Resümee
Adäquate Abrechnungsmöglichkeiten für
Erkältungskrankheiten nach dem EBM
gibt es kaum. Erörterungen nach 03230
sind bei Erkältungen berechnungsfähig,
auch für Erörterungen mit einer Bezugsperson. Bei chronischen Erkältungskrankheiten an die Chronikerpauschalen 03220
und 03221 denken.
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