Wirtschaft | Abrechnungstipps Im Winter deutlich häufiger, aber kaum Abrechnungsmöglichkeiten: Erkältungskrankheiten Husten, Erkältung, Heiserkeit, das ist die Trias, deretwegen Hausärzte im Winter häufiger aufgesucht werden. Die Abrechnungsmöglichkeiten nach dem EBM sind begrenzt. der niedergelassene arzt gibt dazu Hinweise. D ass Erkältungskrankheiten im Winter häufiger Veranlassung geben, den Hausarzt aufzusuchen, kann eindrucksvoll anhand der Morbiditätsstatistik der KV Nordrhein belegt werden. Die KV Nordrhein veröffentlicht für jedes Quartal für alle Facharztgruppen eine Übersicht über die 100 am häufigsten angegebenen Erkrankungen (ICD-10-Schlüssel). Bei Erkältungskrankheiten dürften vorwiegend die Codierungen J06 „Akute Infektionen an mehreren oder nicht näher bezeichneten Lokalisationen der oberen Atemwege“, J20 „Akute Bronchitis“ und J40 „Bronchitis nicht akut“ angegeben werden. In den Wintermonaten addieren sich allein diese drei Codierungen auf 20 bis 25 Prozent aller angegebenen Diagnosen, in den Sommerquartalen betragen sie etwa um die Hälfte weniger. Diagnostik Körperliche Untersuchungen sind mit der Versichertenpauschale 03000 abgegolten, ergänzt gegebenenfalls durch eine Spirographie nach 03330 (60 Punkte/6,16 Euro). Zur weiteren Abklärung werden häufig Laborbestimmungen erforderlich. Unabhängig davon, ob Laborbestimmungen in der Praxis des Arztes oder in einer Laborgemeinschaft durchgeführt werden, werden diese nur mit einer bestimmten Quote von dem im EBM ausgedruckten Eurowert vergütet, derzeit mit 91,58 Prozent. Auf insgesamt zehn Laborparameter, die für die hausärztliche Akutdiagnostik besonders wichtig sind, wird die Abstaffelungsquote nicht angewendet. Bei der Diagnostik von Erkältungskrankheiten betrifft das die 32035 (Erythrozyten), 32036 (Leukozyten), 32037 (Thrombozyten), 32038 (Hämoglobin) und 32039 (Hämatokrit). Aber: Werden diese Laborbestimmungen nicht als Einzelparameter, sondern als Komplexpositionen nach den Nummern 32120 oder 32122 (Blutbild) durchgeführt, greift die Abstaffelung. Abrechnung Der Versichertenpauschale 03000 wird von der KV die hausärztliche Grundpauschale 03040 (144 Punkte /14,79 Euro) zugesetzt, zusätzlich zu 03040 der Zuschlag 03060 (22 Punkte/2,26 Euro) je Fall, wenn die Praxis einen nicht ärztlichen Praxisassistenten (NäPa) beschäftigt. Das Vorliegen einer lebensverändernden Erkrankung ist nicht mehr Voraussetzung für die Abrechnung einer Erörterung nach 03230. Ist bei einer Erkältungskrankheit eine ärztliche Erörterung von mindestens zehn Minuten Dauer erforderlich, ist die 03230 je vollendete zehn Minuten berechnungsfähig. Die Erörterung nach Nummer 03230 kann auch ohne Beisein des Patienten mit einer Bezugsperson geführt werden, so zum Beispiel mit den Eltern eines an einer Erkältung erkrankten Kindes. In jeder Hausarztpraxis gibt es Patienten, die nahezu jedes Quartal wegen einer Erkältung vorstellig werden. Wird derselbe Patient innerhalb der letzten vier Quartale (das aktuelle Quartal zählt mit) in mindestens drei Quartalen behandelt, in mindestens zwei Quartalen davon mit einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, sind die Chronikerpauschalen 03220 und 03221 berechnungsfähig. Wichtig: Da die Chronikerpauschalen 03220 und 03221 nur bei Behandlung derselben Erkrankung berechnungsfähig sind, muss unbedingt in mindestens drei der letzten vier Quartale eine identische ICD-10-Codierung angegeben werden, so zum Beispiel J06, J020 oder auch J40. Gibt ein Patient an, dass 34 — der niedergelassene arzt 01/2016 Wichtig • Untersuchungsleistungen sind mit der Versichertenpauschale abgegolten • Zusätzlich Spirometrie nach 03330 EBM und Laboruntersuchungen • Erörterung je vollendete zehn Minuten bei Erkältungen: 03230, auch für Erörterungen mit Bezugspersonen ohne Beisein des Patienten • Bei chronischen Erkältungskrankheiten die Chronikerpauschalen 03220 und 03221 beachten, in mindestens drei der letzten vier Quartale eine identische Diagnose (ICD-10-Schlüssel mit dem Zusatz „G“) angeben er in den Vorquartalen von einem anderen Arzt wegen Erkältungskrankheiten behandelt wurde, sind die Chronikerpauschalen mit dem Zusatz „H“ berechnungsfähig. Das gilt auch dann, wenn die Behandlung nicht durch einen Vertragsarzt oder auch durch einen Arzt im Ausland durchgeführt wurde. Resümee Adäquate Abrechnungsmöglichkeiten für Erkältungskrankheiten nach dem EBM gibt es kaum. Erörterungen nach 03230 sind bei Erkältungen berechnungsfähig, auch für Erörterungen mit einer Bezugsperson. Bei chronischen Erkältungskrankheiten an die Chronikerpauschalen 03220 und 03221 denken. Alle Tipps mit Stichwort-Suchfunktion und Archiv finden Sie auch unter www.abrechnungstipps.de – kostenlos!
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