GerichtsvollzieherIn (ExekutorIn)

Gerichtsvollzieherin (Exekutorin)
Gerichtsvollzieher (Exekutor)
INHALT
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Berufsaussichten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
TÄTIGKEITSMERKMALE
GerichtsvollzieherInnen treiben für Gläubiger Zahlungsforderungen ein. Als Vollziehungs- und
ZustellungsbeamtInnen der Gerichte sind ihre Amtshandlungen gesetzlich genau geregelt. Wenn
SchuldnerInnen zahlungsunwillig oder -unfähig sind, müssen GerichtsvollzieherInnen die Pfändung
vollziehen. Darüber hinaus beschreiben und schätzen sie Grundstücke und Gebäude für mögliche
Versteigerungen, notieren die InteressentInnen und übergeben schließlich die Immobilien den neuen
EigentümerInnen. Außerdem legen sie Versteigerungstermine fest und führen öffentliche Versteigerungen
durch.
ANFORDERUNGEN
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Kommunikationsfähigkeit,
logisch-analytisches Denken,
psychische Belastbarkeit,
Selbstständigkeit.
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Die wichtigsten Unternehmensbereiche/Branchen, die Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, sind z.B.:
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Industrie- und Gewerbebetriebe (z.B. internationale Konzerne oder Einzelhandelsunternehmen),
Versicherungen, Banken,
Öffentliche Verwaltung,
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Gerichtsvollzieherin (Exekutorin)
Gerichtsvollzieher (Exekutor)
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Immobilien- und Gebäudeverwaltungsbüros,
Wirtschafts- und Unternehmensberatungskanzleien.
Frauenbeschäftigung
Der Bereich Büro und Verwaltung ist weiblich dominiert. Der Frauenanteil liegt bei den Büroberufen
(Berufsgruppe der SekretärInnen und Schreibkräfte) sogar bei 96%.
BERUFSAUSSICHTEN
Die wirtschaftliche Lage ist nicht besonders günstig. Im Bereich der Wirtschaftsberatungs- und
Unternehmensdienstleistungen zeigt sich aber eine durchaus positive Beschäftigungsentwicklung.
Ganz allgemein werden höher qualifizierte Arbeitskräfte verstärkt nachgefragt und sind auch weniger von
Arbeitslosigkeit betroffen. Eine Höherqualifikation, z.B. das Nachholen eines Lehrabschlusses - ist auf jeden
Fall sehr empfehlenswert. Ganz generell steigen die Anforderungen an die Qualifikationen der Beschäftigten.
Neben fachlicher Qualifikation sind gute Verkaufskenntnisse und soziale Qualifikationen, wie Team- oder
Kontaktfähigkeit, gefragt.
AUSBILDUNG
Um bei Gericht eine weiterführende Ausbildung zum/zur GerichtsvollzieherIn zu absolvieren, ist zunächst
die Grundausbildung für den Kanzleidienst (Entlohnungsgruppe v4) in den Geschäftsstellen der Gerichte
und Staatsanwaltschaften und die „erste Kanzleiprüfung“ abzulegen. Daran anschließend kann mit der
amtsinternen Gerichtsvollziehergrundausbildung im Ausmaß von 224 Unterrichtsstunden begonnen werden.
Sie gliedert sich in zwei - etwa gleich lange - Lehrgangsteile, zwischen denen die praktische Verwendung
(150 Arbeitstage) zu absolvieren ist. Die Ausbildung schließt mit der GerichtsvollzieherInnenprüfung.
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 1.710,00 - € 1.890,00
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
IMPRESSUM
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Stand der PDF-Generierung: 02.02.16
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