Gerichtsvollzieherin (Exekutorin) Gerichtsvollzieher (Exekutor) INHALT Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Berufsaussichten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 TÄTIGKEITSMERKMALE GerichtsvollzieherInnen treiben für Gläubiger Zahlungsforderungen ein. Als Vollziehungs- und ZustellungsbeamtInnen der Gerichte sind ihre Amtshandlungen gesetzlich genau geregelt. Wenn SchuldnerInnen zahlungsunwillig oder -unfähig sind, müssen GerichtsvollzieherInnen die Pfändung vollziehen. Darüber hinaus beschreiben und schätzen sie Grundstücke und Gebäude für mögliche Versteigerungen, notieren die InteressentInnen und übergeben schließlich die Immobilien den neuen EigentümerInnen. Außerdem legen sie Versteigerungstermine fest und führen öffentliche Versteigerungen durch. ANFORDERUNGEN • • • • Kommunikationsfähigkeit, logisch-analytisches Denken, psychische Belastbarkeit, Selbstständigkeit. BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Die wichtigsten Unternehmensbereiche/Branchen, die Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, sind z.B.: • • • Industrie- und Gewerbebetriebe (z.B. internationale Konzerne oder Einzelhandelsunternehmen), Versicherungen, Banken, Öffentliche Verwaltung, Seite 1 von 2 | AMS Berufslexikon - Kurz-/Spezialausbildung | www.berufslexikon.at Gerichtsvollzieherin (Exekutorin) Gerichtsvollzieher (Exekutor) • • Immobilien- und Gebäudeverwaltungsbüros, Wirtschafts- und Unternehmensberatungskanzleien. Frauenbeschäftigung Der Bereich Büro und Verwaltung ist weiblich dominiert. Der Frauenanteil liegt bei den Büroberufen (Berufsgruppe der SekretärInnen und Schreibkräfte) sogar bei 96%. BERUFSAUSSICHTEN Die wirtschaftliche Lage ist nicht besonders günstig. Im Bereich der Wirtschaftsberatungs- und Unternehmensdienstleistungen zeigt sich aber eine durchaus positive Beschäftigungsentwicklung. Ganz allgemein werden höher qualifizierte Arbeitskräfte verstärkt nachgefragt und sind auch weniger von Arbeitslosigkeit betroffen. Eine Höherqualifikation, z.B. das Nachholen eines Lehrabschlusses - ist auf jeden Fall sehr empfehlenswert. Ganz generell steigen die Anforderungen an die Qualifikationen der Beschäftigten. Neben fachlicher Qualifikation sind gute Verkaufskenntnisse und soziale Qualifikationen, wie Team- oder Kontaktfähigkeit, gefragt. AUSBILDUNG Um bei Gericht eine weiterführende Ausbildung zum/zur GerichtsvollzieherIn zu absolvieren, ist zunächst die Grundausbildung für den Kanzleidienst (Entlohnungsgruppe v4) in den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften und die „erste Kanzleiprüfung“ abzulegen. Daran anschließend kann mit der amtsinternen Gerichtsvollziehergrundausbildung im Ausmaß von 224 Unterrichtsstunden begonnen werden. Sie gliedert sich in zwei - etwa gleich lange - Lehrgangsteile, zwischen denen die praktische Verwendung (150 Arbeitstage) zu absolvieren ist. Die Ausbildung schließt mit der GerichtsvollzieherInnenprüfung. DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT € 1.710,00 - € 1.890,00 Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt. IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation Treustraße 35-43 1200 Wien E-Mail: [email protected] Stand der PDF-Generierung: 02.02.16 Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar! Seite 2 von 2 | AMS Berufslexikon - Kurz-/Spezialausbildung | www.berufslexikon.at
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