Kölner Forderungen 1. Nur wir wissen, was gut für uns ist – für den Erhalt des Wunsch- und Wahlrechtes Wunsch- und Wahlrecht auch bei der Teilhabe zur Arbeit Schulpraktika auf dem 1. Arbeitsmarkt und in der WfBM ermöglichen 2. Hilfeplanung. Selbstbestimmung . Mit uns – Für uns! Externe neutrale, unabhängige Beratung bei der Hilfeplanung Anträge in leichter Sprache möglich machen Überprüfung des Bedarfs alle 5 Jahre durch den Kostenträger oder auf Wunsch des Menschen mit Behinderung Bei der Hilfeplanung und Leistungserbringung den tatsächlichen ganzheitlichen Bedarf anschauen 3. Wege zwischen WfbM und 1. Arbeitsmarkt für den Einzelnen in beide Richtungen durchlässiger gestalten Das Werkstattangebot weiterhin nicht nur für Menschen mit komplexen Behinderungen. Die Rückkehr vom allgemeinen Arbeitsmarkt in die WfbM muss weiterhin ohne Kompromisse möglich sein. Keine Ausbeutung von Beschäftigten auf Außenarbeitsplätzen. 4. Gleiche Rahmenbedingungen für Werkstätten und anderen Anbietern zur Verhinderung von ungleichem Wettbewerb. Erhalt und Ausbau der derzeitigen Standards (SGB IX, WVO, WMVO) Werkstatträte auch bei anderen Anbietern Qualifiziertes Fachpersonal Qualität im Vordergrund statt Kostensenkung 5. Kein Bock auf Grundsicherung! Bedingungsloses Grundeinkommen über dem Niveau der Grundsicherung! 6. Mehr Geld für Beschäftigte möglich machen Mindestentgelt aus Transfermitteln Arbeitsförderungsgeld erhöhen keine Anrechnung von Sonder- und Einmalzahlungen der WfbM auf die Grundsicherung auch für EU-Rentner in der WfbM Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld Werkstätten müssen erhalten bleiben Solange der allgemeine Arbeitsmarkt nicht für alle Menschen inklusiv ist, muss die Teilhabe am Arbeitsleben in den WfbM gewährleistet bleiben. 16.9.2015
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