Kölner Forderungen - Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte

Kölner Forderungen
1. Nur wir wissen, was gut für uns ist – für den Erhalt des Wunsch- und Wahlrechtes
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Wunsch- und Wahlrecht auch bei der Teilhabe zur Arbeit
Schulpraktika auf dem 1. Arbeitsmarkt und in der WfBM ermöglichen
2. Hilfeplanung. Selbstbestimmung . Mit uns – Für uns!
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Externe neutrale, unabhängige Beratung bei der Hilfeplanung
Anträge in leichter Sprache möglich machen
Überprüfung des Bedarfs alle 5 Jahre durch den Kostenträger oder auf Wunsch des
Menschen mit Behinderung
Bei der Hilfeplanung und Leistungserbringung den tatsächlichen ganzheitlichen Bedarf
anschauen
3. Wege zwischen WfbM und 1. Arbeitsmarkt für den Einzelnen in beide Richtungen durchlässiger
gestalten
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Das Werkstattangebot weiterhin nicht nur für Menschen mit komplexen Behinderungen.
Die Rückkehr vom allgemeinen Arbeitsmarkt in die WfbM muss weiterhin ohne Kompromisse
möglich sein.
Keine Ausbeutung von Beschäftigten auf Außenarbeitsplätzen.
4. Gleiche Rahmenbedingungen für Werkstätten und anderen Anbietern zur Verhinderung von
ungleichem Wettbewerb.
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Erhalt und Ausbau der derzeitigen Standards (SGB IX, WVO, WMVO)
Werkstatträte auch bei anderen Anbietern
Qualifiziertes Fachpersonal
Qualität im Vordergrund statt Kostensenkung
5.
Kein Bock auf Grundsicherung! Bedingungsloses Grundeinkommen über dem Niveau der
Grundsicherung!
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6.
Mehr Geld für Beschäftigte möglich machen
Mindestentgelt aus Transfermitteln
Arbeitsförderungsgeld erhöhen
keine Anrechnung von Sonder- und Einmalzahlungen der WfbM auf die Grundsicherung
auch für EU-Rentner in der WfbM Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld
Werkstätten müssen erhalten bleiben
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Solange der allgemeine Arbeitsmarkt nicht für alle Menschen inklusiv ist, muss die Teilhabe
am Arbeitsleben in den WfbM gewährleistet bleiben.
16.9.2015