Budget für Arbeit Bernd Conrad / Wilfried Moll

Workshop 1:
Budget für Arbeit
Was können Einrichtungen/Träger heute schon tun?
• Attraktivität der WfbM durch Schaffung neuer Angebote
(bsp. Praktika innerhalb des Trägers) erhöhen
• Öffentlichkeitsarbeit steigern
• Durchlässigkeit als Chance sehen (WfbM als
Übergangseinrichtung)
• WfbM/Träger als Anbieter von Jobcoaching
Verbandliche/politische Forderungen
• Weiterbildungen anbieten  Job-Coaching
(ggf. Ergänzung in gFAB-Ausbildung)
• dauerhaft auskömmliche und bedarfsdeckende Finanzierung
(Lohnkostenzuschuss + Assistenz)
• klare Regelung für die Bedarfsfeststellung
• Erwerbsminderungsrente auch für Budgetnehmer
(Integrationsunternehmen)
• Budget für Arbeit für alle
Workshop 2:
Andere Anbieter
Was können Einrichtungen/Träger heute schon tun?
• WfbM muss sagen was sie ist (Qualitätsoffensive)
 neues Selbstbewusstsein
 Wir sind stark!
 Bildungsprozesse besser präsentieren
 Entwicklung der WfbM zu weiteren flexiblen, kleinen,
innovativen, arbeitsmarktnahen Angeboten
• Marktmechanismen besser nutzen
Was können Einrichtungen/Träger heute schon tun?
• Chancen nutzen! – eigene Angebote machen!
 Achtung: kein Dumping
 Träger = anderer Anbieter
• Qualität der Kernprozesse (berufliche Teilhabe) besser
beschreiben, vergleichen und einfordern
• Sind die Instrumente die richtigen? (hinterfragen, anpassen)
• Beratung im Sinne des Menschen mit Behinderung
(Ehrlichkeit)
Verbandliche/politische Forderungen
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eindeutige Gesetzgebung
einheitliche Handhabung in allen Bundesländern
klare Definition der Aufgaben und der anderen Anbieter
höhere Qualitätsstandards für andere Anbieter als AZAV
WfbM kann sich für andere Aufgaben öffnen
einheitliche Standards (Bezeichnungen)
Arbeitsbegleitende Maßnahmen bei anderen Anbietern
sich gegen Ausschreibungsverfahren positionieren
Wunsch- und Wahlrecht sichern (Kostenträger)
Fachausschuss erhalten (kein Scheingremium)
Workshop 3:
Menschen mit hohem
Unterstützungsbedarf
Was können Einrichtungen/Träger heute schon tun?
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Austauschplattform länderübergreifend
Austausch auf Arbeitsebene
Werkstattrat einbeziehen
Haltung überdenken
Lobby stärken
Verbandliche/politische Forderungen
• UN-BRK = für alle!
• das „Mindestmaß verwertbarer Arbeit“ muss gestrichen
werden, keine Kompromisse
• Wunsch- und Wahlrecht zwischen den Angeboten
(EV/BBB, AB, TaFö/FuB)
• Nachteilsausgleich ist an die Person zu binden
• Fachausschuss beizubehalten
Workshop 4:
Inklusiver Arbeitsmarkt
Begriff „Inklusiver Arbeitsmarkt“
Fragen:
• Inklusiver Arbeitsmarkt: Was ist das?
• Haben wir diesen bereits?
• Sind Werkstätten Bestandteil des allgemeinen
Arbeitsmarktes?
Was benötigen Arbeitgeber des allgemeinen
Arbeitsmarktes?
• Rahmenbedingungen für Arbeitgeber
• Dauerhafter Nachteilsausgleich
• Unterstützung für die Verbesserung der Arbeitsabläufe
– Warum sind WfbM nicht Bestandteil des Arbeitsmarktes?
Bildung und Qualifizierung
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win-win-Situation
Lebenslanges Lernen für alle
Qualifikation für den Arbeitsmarkt
dauerhafter Nachteilsausgleich
Headhunter für inklusiven Arbeitsmarkt
Strukturen
• Verteilung aller Menschen mit Behinderung auf Unternehmen
Gesellschaftliche Normen
• Eine inklusive Gesellschaft ist ohne Werkstatt nicht denkbar.
 Wir haben eine besondere Verantwortung!
Arbeitsmarkt = „allgemein“ heißt inklusiv