Workshop 1: Budget für Arbeit Was können Einrichtungen/Träger heute schon tun? • Attraktivität der WfbM durch Schaffung neuer Angebote (bsp. Praktika innerhalb des Trägers) erhöhen • Öffentlichkeitsarbeit steigern • Durchlässigkeit als Chance sehen (WfbM als Übergangseinrichtung) • WfbM/Träger als Anbieter von Jobcoaching Verbandliche/politische Forderungen • Weiterbildungen anbieten Job-Coaching (ggf. Ergänzung in gFAB-Ausbildung) • dauerhaft auskömmliche und bedarfsdeckende Finanzierung (Lohnkostenzuschuss + Assistenz) • klare Regelung für die Bedarfsfeststellung • Erwerbsminderungsrente auch für Budgetnehmer (Integrationsunternehmen) • Budget für Arbeit für alle Workshop 2: Andere Anbieter Was können Einrichtungen/Träger heute schon tun? • WfbM muss sagen was sie ist (Qualitätsoffensive) neues Selbstbewusstsein Wir sind stark! Bildungsprozesse besser präsentieren Entwicklung der WfbM zu weiteren flexiblen, kleinen, innovativen, arbeitsmarktnahen Angeboten • Marktmechanismen besser nutzen Was können Einrichtungen/Träger heute schon tun? • Chancen nutzen! – eigene Angebote machen! Achtung: kein Dumping Träger = anderer Anbieter • Qualität der Kernprozesse (berufliche Teilhabe) besser beschreiben, vergleichen und einfordern • Sind die Instrumente die richtigen? (hinterfragen, anpassen) • Beratung im Sinne des Menschen mit Behinderung (Ehrlichkeit) Verbandliche/politische Forderungen • • • • • • • • • • eindeutige Gesetzgebung einheitliche Handhabung in allen Bundesländern klare Definition der Aufgaben und der anderen Anbieter höhere Qualitätsstandards für andere Anbieter als AZAV WfbM kann sich für andere Aufgaben öffnen einheitliche Standards (Bezeichnungen) Arbeitsbegleitende Maßnahmen bei anderen Anbietern sich gegen Ausschreibungsverfahren positionieren Wunsch- und Wahlrecht sichern (Kostenträger) Fachausschuss erhalten (kein Scheingremium) Workshop 3: Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Was können Einrichtungen/Träger heute schon tun? • • • • • Austauschplattform länderübergreifend Austausch auf Arbeitsebene Werkstattrat einbeziehen Haltung überdenken Lobby stärken Verbandliche/politische Forderungen • UN-BRK = für alle! • das „Mindestmaß verwertbarer Arbeit“ muss gestrichen werden, keine Kompromisse • Wunsch- und Wahlrecht zwischen den Angeboten (EV/BBB, AB, TaFö/FuB) • Nachteilsausgleich ist an die Person zu binden • Fachausschuss beizubehalten Workshop 4: Inklusiver Arbeitsmarkt Begriff „Inklusiver Arbeitsmarkt“ Fragen: • Inklusiver Arbeitsmarkt: Was ist das? • Haben wir diesen bereits? • Sind Werkstätten Bestandteil des allgemeinen Arbeitsmarktes? Was benötigen Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes? • Rahmenbedingungen für Arbeitgeber • Dauerhafter Nachteilsausgleich • Unterstützung für die Verbesserung der Arbeitsabläufe – Warum sind WfbM nicht Bestandteil des Arbeitsmarktes? Bildung und Qualifizierung • • • • • win-win-Situation Lebenslanges Lernen für alle Qualifikation für den Arbeitsmarkt dauerhafter Nachteilsausgleich Headhunter für inklusiven Arbeitsmarkt Strukturen • Verteilung aller Menschen mit Behinderung auf Unternehmen Gesellschaftliche Normen • Eine inklusive Gesellschaft ist ohne Werkstatt nicht denkbar. Wir haben eine besondere Verantwortung! Arbeitsmarkt = „allgemein“ heißt inklusiv
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