Behindertenpolitik in der Kommune – Aktuelle Rechtsprechung Berlin 29. April 2015 Stephan Rittweger Rechtsprechung und Behindertenpolitik • Auslegung des Gesetzes • Behindertenbegriff • Teilhabe an Bildung • Bedarf • Brennpunkt Beitragsrecht • Ausblick Auslegung des Gesetzes unbestimmte Rechtsbegriffe: • Hilfebedarf, • notwendige Leistung, • Erforderlichkeit, • Angemessenheit Konkretisierung, Verständlich-Machung vornehmste Aufgabe der Gerichte Auslegung des Gesetzes UN Behindertenkonvention Concluding observations on the initial report of Germany 8. The Committee recommends that the State party ensure: (a) That both the federal government and the Länder revise the legal definition of disability in laws and policies with a view to harmonising it with the general principles and provisions in the Convention, particularly in matters relating to non-discrimination and full transition to a human rights-based model; LSG S-H 26. März 2014 (L 6 AS 31/14 B ER) Legasthenie Dyskalkulie Vorrücken möglich Teilhabe an Bildung Teilhabe an der Bildung: Bedarf B 14 AS 41/14 R B-Hausen A-Stadt 66,50 € C-Stadt 71,50 € Landessozialgerichts Essen vom 20. Dezember 2013 (L 9 SO 429/13 B ER Schulbegleitung Schulbegleitung Aufgabe der Schule Sonderaufgabe Selbständige Helfer im SGB Beschäftigungsverhältnis L 1 KR 202/13 L 9 KR 455/12 ZVW • Konkretisieren unsere Entscheidungen die Regelungen der Gesetze? • Bilden sie das Recht fort? • Klären Sie, welche Rechte und welche Pflichten den Trägern obliegen? Auslegung des Gesetzes Die Kompetenz zum Setzen und zum Auslegen von Gesetzesrecht teilt das Grundgesetz auf Gesetzgeber und Rechtsprechung auf. Wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist, kann der Gesetzgeber nicht mehr ergänzend und erläuternd seine Entscheidung interpretieren. Doch der Rechtsstaat wird nicht sprachlos. Er hat ein eigenes Organ, die Recht-Sprechung, um mit dem betroffenen Bürger über die Auslegung des Gesetzes zu sprechen und diese letztverbindlich zu entscheiden. Vielen Dank!
© Copyright 2025 ExpyDoc