Mindestlohn, Zoll und Betriebsprüfung

Behindertenpolitik in der
Kommune – Aktuelle Rechtsprechung
Berlin
29. April 2015
Stephan Rittweger
Rechtsprechung und
Behindertenpolitik
• Auslegung des Gesetzes
• Behindertenbegriff
• Teilhabe an Bildung
• Bedarf
• Brennpunkt Beitragsrecht
• Ausblick
Auslegung des Gesetzes
unbestimmte Rechtsbegriffe:
• Hilfebedarf,
• notwendige Leistung,
• Erforderlichkeit,
• Angemessenheit
Konkretisierung, Verständlich-Machung vornehmste
Aufgabe der Gerichte
Auslegung des Gesetzes
UN Behindertenkonvention
Concluding observations on the initial report of Germany
8.
The Committee recommends that the State party ensure:
(a)
That both the federal government and the Länder revise the
legal definition of disability in laws and policies with a view to
harmonising it with the general principles and provisions in the
Convention, particularly in matters relating to non-discrimination
and full transition to a human rights-based model;
LSG S-H 26. März 2014 (L 6 AS 31/14 B ER)
Legasthenie
Dyskalkulie
Vorrücken möglich
Teilhabe an Bildung
Teilhabe an der Bildung: Bedarf
B 14 AS 41/14 R
B-Hausen
A-Stadt 66,50 €
C-Stadt 71,50 €
Landessozialgerichts Essen vom 20.
Dezember 2013 (L 9 SO 429/13 B ER
Schulbegleitung
Schulbegleitung
Aufgabe der Schule
Sonderaufgabe
Selbständige Helfer im SGB
Beschäftigungsverhältnis
L 1 KR 202/13
L 9 KR 455/12 ZVW
• Konkretisieren unsere
Entscheidungen die
Regelungen der Gesetze?
• Bilden sie das Recht
fort?
• Klären Sie, welche
Rechte und welche
Pflichten den Trägern
obliegen?
Auslegung des Gesetzes
Die Kompetenz zum Setzen und zum Auslegen von Gesetzesrecht
teilt das Grundgesetz auf Gesetzgeber und Rechtsprechung auf.
Wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist, kann der
Gesetzgeber nicht mehr ergänzend und erläuternd seine
Entscheidung interpretieren.
Doch der Rechtsstaat wird nicht sprachlos. Er hat ein eigenes
Organ, die Recht-Sprechung, um mit dem betroffenen Bürger über
die Auslegung des Gesetzes zu sprechen und diese letztverbindlich
zu entscheiden.
Vielen Dank!