Prof. Dr. Martin Eifert LL.M. Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht Seminar Europarechts- und verfassungskonforme Auslegung: Zulässige Methode oder funktionaler Übergriff? Die europarechtskonforme und die verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen gehören zur Standardargumentation aller Juristinnen und Juristen. Doch so verbreitet die Praxis ist, so brisant ist sie auch. Die Rechtsanwender geben den Gesetzen einen Inhalt, der sich an der Rechtsordnung insgesamt orientiert. Dieser Inhalt kann von den Motiven und Regelungsabsichten des Gesetzgebers dadurch ebenso abweichen wie vom Wortlaut des ausgelegten Gesetzes. Konkret: Dass von Verfassungs wegen mitnichten für jede Versammlung eine Anmeldefrist von 48 Stunden einzuhalten ist, kann die Versammlungsleiterin einer Lektüre von § 14 VersG ebenso wenig entnehmen, wie ein Arbeitgeber durch Anwendung des einschlägigen § 622 Abs. 2 BGB zu einer europarechtskonformen Bestimmung der einzuhaltenden Kündigungsfrist gelangt. Europarechts- und verfassungskonforme Auslegung werden zu Vexierbildern: Aus der einen Perspektive erscheint diese Praxis als eine zurückhaltende Ausübung richterlicher Entscheidungsbefugnisse, die den Gesetzgeber mit notwendigen, aber geringfügigen Korrekturen seiner Produkte nicht behelligen will. Aus einer anderen Perspektive erscheint sie als ein Kompetenzübergriff der Rechtsprechung, die sich eine dem unmittelbar demokratisch legitimierten Gesetzgeber allein zustehende Autorität anmaßt, wenn sie ihm eine Regelung unterschiebt, statt ihn gegebenenfalls nur auf eine Neuregelung verfassungswidriger oder europarechtswidriger Gesetze zu verweisen. Welche Vorstellungen von der Rechtsordnung im Ganzen vermögen die europarechts- und verfassungskonforme Auslegung zu rechtfertigen? Handelt es sich bei der europarechtskonformen und der verfassungskonformen Auslegung um Varianten desselben methodischen Werkzeugs? Unter welchen Bedingungen sind solche Auslegungen zulässig? Wann sogar geboten? Welche Alternativen zur europarechts- bzw. verfassungskonformen Auslegung sind denkbar und wie verwirklichen andere Rechtsordnungen den Vorrang des Europarechts und Verfassungsrechts? – Unter anderem diesen Fragen wollen wir uns in dem Seminar auf der Grundlage klassischer und aktueller rechtswissenschaftlicher Texte und gerichtlicher Entscheidungen widmen. Das Seminar wird gemeinsam mit Herrn Professor Dr. Christian Bumke und dessen Studierenden der Bucerius Law School Hamburg als Blockseminar in den letzten Wochen des Sommersemesters durchgeführt werden. Termin der VORBESPRECHUNG: 24. April 2015 in Raum XXX, 11.00 Uhr Das Seminar wird an zwei Tagen als Blockveranstaltung gegen Ende des Semesters, aber noch vor der Prüfungszeit, abgehalten werden. Das Seminar richtet sich an Studierende aller Fachsemester. Voranmeldung unter Angabe des Semesters und Rückfragen bitte an: [email protected] oder [email protected]
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