Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/574 15.11.2016 Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/270 Berichterstatter: Abgeordneter Herr Lars-Jörn Zimmer Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung empfiehlt dem Landtag, den genannten Gesetzentwurf in anliegender Fassung anzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Lars-Jörn Zimmer Ausschussvorsitzender (Ausgegeben am 15.11.2016) 2 Gesetzentwurf Landesregierung Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten. §1 §1 § 3 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten vom 8. Mai 1991 (GVBl. LSA S. 81), zuletzt geändert durch § 6 Satz 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2016 (GVBl. LSA S. 3, 6), wird wie folgt geändert: § 3 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten vom 8. Mai 1991 (GVBl. LSA S. 81), zuletzt geändert durch § 6 Satz 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2016 (GVBl. LSA S. 3__), wird wie folgt geändert: 0/1. In Nummer 1 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt. 1. In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt. 1. In Nummer 2 wird der Punkt ___ durch das Wort „und“ ersetzt. 2. Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: 2. unverändert „3. eines Immobiliardarlehensvermittlers nach § 34i der Gewerbeordnung.“ §2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. §2 unverändert
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