PDF, 72kb - Landtag Sachsen

Landtag von Sachsen-Anhalt
Drucksache 7/574
15.11.2016
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/270
Berichterstatter:
Abgeordneter Herr Lars-Jörn Zimmer
Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung empfiehlt dem Landtag, den genannten Gesetzentwurf in anliegender Fassung anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Lars-Jörn Zimmer
Ausschussvorsitzender
(Ausgegeben am 15.11.2016)
2
Gesetzentwurf Landesregierung
Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft
und Digitalisierung
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten.
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten.
§1
§1
§ 3 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und
anderen Rechtsgebieten vom 8. Mai 1991 (GVBl. LSA S. 81), zuletzt geändert durch § 6 Satz 2 des Gesetzes vom 13. Januar
2016 (GVBl. LSA S. 3, 6), wird wie folgt geändert:
§ 3 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und
anderen Rechtsgebieten vom 8. Mai 1991 (GVBl. LSA S. 81), zuletzt geändert durch § 6 Satz 2 des Gesetzes vom 13. Januar
2016 (GVBl. LSA S. 3__), wird wie folgt geändert:
0/1. In Nummer 1 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
1. In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
1. In Nummer 2 wird der Punkt ___ durch das Wort „und“ ersetzt.
2. Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:
2. unverändert
„3. eines Immobiliardarlehensvermittlers nach § 34i der Gewerbeordnung.“
§2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§2
unverändert