Antrag auf Akteneinsicht

Antrag auf Akteneinsichtsnahme
Antragsteller(in):
Der Bürgermeister
Hinweise:
Name, Vorname
Die zu entrichtende Archivgebühr beträgt gemäß
Gebührensatzung der Stadt Pulheim je Antrag auf
Akteneinsichtsnahme 18,00 €.
Straße, Hausnummer
Für bestellte, aber nicht eingesehene Bauakten
wird die Archivgebühr nach Ablauf einer Frist von
sechs Wochen ab Antragseingang bei der Unteren
Bauaufsichtsbehörde ebenfalls fällig.
Postleitzahl, Ort
Tel. / Fax.
Das Ausleihen von Bauakten erfolgt ausschließlich
an Öffentlich bestellte Sachverständige, die in
gerichtlichem Auftrag handeln.
e-mail
Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
Lage des Grundstücks:
Ortsteil, Straße, Hausnummer
Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
was wird benötigt:
z. B. Baugenehmigung, Planunterlagen, bautechnische Nachweise, etc.
Grund der Akteneinsicht:
Verkauf
Umbau
Berechtigungsnachweis:
sonstiges
Eigentümer(in)
Angrenzer(in)
Bevollmächtigte(r)
Als Nachweis der Berechtigung zur Akteneinsicht ist zum Termin der Personalausweis sowie, falls erforderlich, auch eine
Vollmacht mitzubringen gemäß § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW).
Die Kosten für die Erstellung von Kopien und Datensätzen betragen zusätzlich zur Archivgebühr gemäß Gebührensatzung
der Stadt Pulheim:
Kopie Format DIN A4
0,70 €, ab der 11. Seite 0,40 €
_______ Anzahl Kopien
Kopie Format DIN A3
0,90 €
_______ Anzahl Kopien
PDF-Dateien
8,00 €
(je Bauakte ─ eigener USB-Speicherstick ist mitzubringen)
Es werden Kopien bis maximal Format DIN A3 erstellt ─ Kopien größerer Formate können nicht gefertigt werden. Die
gewünschten Kopien werden zusammen mit dem Gebührenbescheid der/dem Antragsteller(in) zugesendet – Sofortkopien
können nur im Ausnahmefall erstellt werden.
Datum, Unterschrift Antragsteller(in)
Akteneinsichtsnahme am:
ausgewiesen durch:
Kürzel SB
Besuchszeiten:
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr / Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Bankverbindungen: Kreissparkasse Köln 0157000018, BLZ 37050299