Antrag auf Akteneinsichtsnahme Antragsteller(in): Der Bürgermeister Hinweise: Name, Vorname Die zu entrichtende Archivgebühr beträgt gemäß Gebührensatzung der Stadt Pulheim je Antrag auf Akteneinsichtsnahme 18,00 €. Straße, Hausnummer Für bestellte, aber nicht eingesehene Bauakten wird die Archivgebühr nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen ab Antragseingang bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde ebenfalls fällig. Postleitzahl, Ort Tel. / Fax. Das Ausleihen von Bauakten erfolgt ausschließlich an Öffentlich bestellte Sachverständige, die in gerichtlichem Auftrag handeln. e-mail Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen. Lage des Grundstücks: Ortsteil, Straße, Hausnummer Gemarkung, Flur, Flurstück(e) was wird benötigt: z. B. Baugenehmigung, Planunterlagen, bautechnische Nachweise, etc. Grund der Akteneinsicht: Verkauf Umbau Berechtigungsnachweis: sonstiges Eigentümer(in) Angrenzer(in) Bevollmächtigte(r) Als Nachweis der Berechtigung zur Akteneinsicht ist zum Termin der Personalausweis sowie, falls erforderlich, auch eine Vollmacht mitzubringen gemäß § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Die Kosten für die Erstellung von Kopien und Datensätzen betragen zusätzlich zur Archivgebühr gemäß Gebührensatzung der Stadt Pulheim: Kopie Format DIN A4 0,70 €, ab der 11. Seite 0,40 € _______ Anzahl Kopien Kopie Format DIN A3 0,90 € _______ Anzahl Kopien PDF-Dateien 8,00 € (je Bauakte ─ eigener USB-Speicherstick ist mitzubringen) Es werden Kopien bis maximal Format DIN A3 erstellt ─ Kopien größerer Formate können nicht gefertigt werden. Die gewünschten Kopien werden zusammen mit dem Gebührenbescheid der/dem Antragsteller(in) zugesendet – Sofortkopien können nur im Ausnahmefall erstellt werden. Datum, Unterschrift Antragsteller(in) Akteneinsichtsnahme am: ausgewiesen durch: Kürzel SB Besuchszeiten: Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr / Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Bankverbindungen: Kreissparkasse Köln 0157000018, BLZ 37050299
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