Merkblatt Anerkennung

Ausländische Bildungsabschlüsse
Grundsätzlich können im Ausland abgelegte Ausbildungsabschlüsse ausschließlich
auf Basis einer Rechtsgrundlage anerkannt bzw. gleichgestellt werden. Hierbei kann
es sich entweder um ein bilaterales Abkommen zwischen dem betreffenden Staat
und der Bundesrepublik Deutschland oder um gesetzliche Normen handeln, die die
Gleichstellung regeln.
Bilaterale Abkommen, die eine zwischenstaatliche Anerkennung bzw. Gleichstellung
von bestimmten Ausbildungsabschlüssen regeln, wurden bisher lediglich mit Österreich und Frankreich abgeschlossen. Die Anerkennung bzw. Gleichstellung eines im
Ausland abgelegten Ausbildungsabschlusses ist grundsätzlich auch nach den Vorschriften des Bundesvertriebenengesetzes BVFG möglich.
Um den Antrag bearbeiten zu können, sind folgende Unterlagen einzureichen:
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Beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse und –diplome
Beglaubigte Kopien der Übersetzungen dieser Zeugnisse und Diplome,
erstellt durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Dolmetscher
Beglaubigte Kopie des Vertriebenenausweises bzw. der
Spätaussiedlerbescheinigung gemäß § 15 BVFG
Lebenslauf (mit Monats- und Jahresangaben)
bei einer freiwilligen Stellungnahme eine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung sowie des Personalausweises
Gegebenenfalls weitere Zeugnisse/Nachweise über die schulische oder berufliche Ausbildung oder berufliche Tätigkeiten (Arbeitsbuch),
soweit sie mit dem Berufsabschluss im Zusammenhang stehen
Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen, sondern nur amtlich beglaubigte
Kopien oder Abschriften ein.
Erst nach Erhalt der kompletten Unterlagen kann die Bearbeitung des Antrags auf
Anerkennung bzw. Gleichstellung vorgenommen werden. Für die Bearbeitung ist
eine Gebühr von 55,00 Euro zu entrichten.
Ihre Ansprechpartner/-in:
IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
IHK Nord Westfalen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen
Heinrich Doth
Telefon 0251 707-268
Telefax 0251 707-8268
[email protected]
Stephanie Görtz
Telefon 0209 388-404
Telefax 0209 388-499
[email protected]
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sitz Münster mit Standorten in Bocholt und Gelsenkirchen
Region: Kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Münster und Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf