Ausländische Bildungsabschlüsse Grundsätzlich können im Ausland abgelegte Ausbildungsabschlüsse ausschließlich auf Basis einer Rechtsgrundlage anerkannt bzw. gleichgestellt werden. Hierbei kann es sich entweder um ein bilaterales Abkommen zwischen dem betreffenden Staat und der Bundesrepublik Deutschland oder um gesetzliche Normen handeln, die die Gleichstellung regeln. Bilaterale Abkommen, die eine zwischenstaatliche Anerkennung bzw. Gleichstellung von bestimmten Ausbildungsabschlüssen regeln, wurden bisher lediglich mit Österreich und Frankreich abgeschlossen. Die Anerkennung bzw. Gleichstellung eines im Ausland abgelegten Ausbildungsabschlusses ist grundsätzlich auch nach den Vorschriften des Bundesvertriebenengesetzes BVFG möglich. Um den Antrag bearbeiten zu können, sind folgende Unterlagen einzureichen: • • • • • • ! Beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse und –diplome Beglaubigte Kopien der Übersetzungen dieser Zeugnisse und Diplome, erstellt durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Dolmetscher Beglaubigte Kopie des Vertriebenenausweises bzw. der Spätaussiedlerbescheinigung gemäß § 15 BVFG Lebenslauf (mit Monats- und Jahresangaben) bei einer freiwilligen Stellungnahme eine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung sowie des Personalausweises Gegebenenfalls weitere Zeugnisse/Nachweise über die schulische oder berufliche Ausbildung oder berufliche Tätigkeiten (Arbeitsbuch), soweit sie mit dem Berufsabschluss im Zusammenhang stehen Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften ein. Erst nach Erhalt der kompletten Unterlagen kann die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung bzw. Gleichstellung vorgenommen werden. Für die Bearbeitung ist eine Gebühr von 55,00 Euro zu entrichten. Ihre Ansprechpartner/-in: IHK Nord Westfalen Sentmaringer Weg 61 48151 Münster IHK Nord Westfalen Rathausplatz 7 45894 Gelsenkirchen Heinrich Doth Telefon 0251 707-268 Telefax 0251 707-8268 [email protected] Stephanie Görtz Telefon 0209 388-404 Telefax 0209 388-499 [email protected] Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sitz Münster mit Standorten in Bocholt und Gelsenkirchen Region: Kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Münster und Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf
© Copyright 2024 ExpyDoc