Visum zur Aufnahme eines Studiums

Visum für Studium/Sprachkurs
Stand: September 2016
Dieses Merkblatt und andere Formulare sowie Terminvereinbarungen sind kostenfrei!
Für die Beantragung eines Studentenvisums legen Sie bitte folgende Unterlagen vom Antragsteller persönlich vor:
1.
Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare (Kat. D);
2.
zwei aktuelle, biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die
Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen;
3.
ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach
Ende der geplanten Reise gültig ist, sowie Kopie der ersten vier Seiten des Passes/Reiseausweises (bei
neuen äthiopischen Pässen ist eine Kopie der ersten Seite ausreichend);
4.
äthiopische ID-Karte (2 Kopien und Original);
5.
Geburtsurkunde im Original mit 2 Kopien;
6.
äthiopisches Abschlusszeugnis und Zeugnisse der letzten vier Jahre im Original mit 2 Kopien;
7.
Zulassung/Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule/Universität im Original mit 2 Kopien;
8.
Nachweis über eventuell vorhandene akademische Abschlüsse im Original mit 2 Kopien;
9.
Nachweis einer ausreichenden finanziellen Absicherung der Lebenshaltungskosten i.H. v. EUR 659,-/Monat
für mindestens ein Jahr. Hierfür kommen insbesondere folgende 3 Möglichkeiten in Betracht:
9.1.
9.2.
9.3.
Verpflichtungserklärung
Sperrkonto, das nach Beantragung des Visums zu beantragen ist
Stipendienurkunde
Die Unterlagen sind jeweils im Original mit 2 Kopien vorzulegen;
10.
eine für Deutschland gültige Krankenversicherung für mindestens drei Monate im Original mit 2 Kopien;
11.
Nachweis über Kenntnisse in der Studiensprache entsprechend der Stufe B1, sofern nicht aus den
Zulassungsunterlagen hervorgeht, daß die Sprachkenntnisse bereits im Zulassungsverfahren berücksichtigt
wurden - im Original mit 2 Kopien;
Bei der Antragsannahme werden digitale Fingerabdrücke aller 10 Finger abgenommen.
Ausnahmen:
Bei DAAD-Stipendiaten entfallen Ziffern 9-11 bei Vorlage der Stipendienurkunde sowie eines aktuellen
Gesundheitszeugnisses im Original mit 2 Kopien.
Bei KAAD- und sonstigen Stipendiaten entfallen Ziffern 9-11 bei Vorlage der Stipendienurkunde im Original mit 2
Kopien.
Hinweis: In Einzelfällen behält sich die Botschaft vor, weitere Nachweise anzufordern.