Visum für Studium/Sprachkurs Stand: September 2016 Dieses Merkblatt und andere Formulare sowie Terminvereinbarungen sind kostenfrei! Für die Beantragung eines Studentenvisums legen Sie bitte folgende Unterlagen vom Antragsteller persönlich vor: 1. Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare (Kat. D); 2. zwei aktuelle, biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen; 3. ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach Ende der geplanten Reise gültig ist, sowie Kopie der ersten vier Seiten des Passes/Reiseausweises (bei neuen äthiopischen Pässen ist eine Kopie der ersten Seite ausreichend); 4. äthiopische ID-Karte (2 Kopien und Original); 5. Geburtsurkunde im Original mit 2 Kopien; 6. äthiopisches Abschlusszeugnis und Zeugnisse der letzten vier Jahre im Original mit 2 Kopien; 7. Zulassung/Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule/Universität im Original mit 2 Kopien; 8. Nachweis über eventuell vorhandene akademische Abschlüsse im Original mit 2 Kopien; 9. Nachweis einer ausreichenden finanziellen Absicherung der Lebenshaltungskosten i.H. v. EUR 659,-/Monat für mindestens ein Jahr. Hierfür kommen insbesondere folgende 3 Möglichkeiten in Betracht: 9.1. 9.2. 9.3. Verpflichtungserklärung Sperrkonto, das nach Beantragung des Visums zu beantragen ist Stipendienurkunde Die Unterlagen sind jeweils im Original mit 2 Kopien vorzulegen; 10. eine für Deutschland gültige Krankenversicherung für mindestens drei Monate im Original mit 2 Kopien; 11. Nachweis über Kenntnisse in der Studiensprache entsprechend der Stufe B1, sofern nicht aus den Zulassungsunterlagen hervorgeht, daß die Sprachkenntnisse bereits im Zulassungsverfahren berücksichtigt wurden - im Original mit 2 Kopien; Bei der Antragsannahme werden digitale Fingerabdrücke aller 10 Finger abgenommen. Ausnahmen: Bei DAAD-Stipendiaten entfallen Ziffern 9-11 bei Vorlage der Stipendienurkunde sowie eines aktuellen Gesundheitszeugnisses im Original mit 2 Kopien. Bei KAAD- und sonstigen Stipendiaten entfallen Ziffern 9-11 bei Vorlage der Stipendienurkunde im Original mit 2 Kopien. Hinweis: In Einzelfällen behält sich die Botschaft vor, weitere Nachweise anzufordern.
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