Das neue EEG - Endsieg der Konzerne

Das neue EEG - Endsieg der Konzerne
„Ein Mangel an wissenschaftlicher Gewissheit darf kein Grund sein,
kostenwirksame Maßnahmen zur Vermeidung von
Umweltverschlechterungen aufzuschieben.“ So lautete 1992 der
Grundsatz 15 der Deklaration von Rio zum Schutz der Umwelt. Ein
Schrecken für die Wirtschaftszweige der fossilen Brennstoffe, denn
gegen sie waren die „kostenwirksamen“ Maßnahmen gemünzt. Heute –
20 Jahre später - ist der Klimawandel Gewissheit, jeder Zweifel beseitigt.
Und die kostenwirksamen Maßnahmen?
Es dauerte bis zum Jahr 2000, bis die rot-grüne Koalition das EEG schuf.
Es wählte sich den Verbraucher und den Mittelstand als Hauptträger der
Kosten. Denn die energieintensive Industrie drohte mit
Arbeitsplatzverlusten. Dagegen sollte ein besonderes Zeichen gesetzt
werden: ein 100.000-Dächer Programm für 350 MW Spitzenleistung,
einem kleinen Kraftwerk entsprechend. Anfangs mit ca. 50 cts/kWh
belohnt, einem Mehrfachen der Stromkosten aus dem öffentlichen Netz.
Eine lohnende Geldmaschine. Gedanklich wohl entstanden als Anschub
für den Eigenverbrauch, war der bei diesen Werten völlig uninteressant.
Als die 350 MW erreicht waren, hätte man abbrechen können, aber das
Geschrei war groß und so wurde das Gesetz fortgeschrieben. Es kam zum
Solar-Boom und damit zu einer Kostenexplosion der EEG-Umlage für die
Verbraucher.
Heute entfällt auf die Fotovoltaik die Hälfte der EEG Umlage, produziert
wird aber nur 20 % der Energie. Diese nicht etwa bedarfsgerecht verteilt,
sondern auf die Mittagsstunden konzentriert. Vergessen wurde, dass wir
Strom Tag und Nacht brauchen, was Wind und Sonne ohne ergänzende
Speichertechniken nicht können. Das aber wurde nicht gefördert. Und
weil deshalb der Preis für elektrische Energie an der Strombörse um die
Mittagsstunden bald bei 0 lag, erhöhte sich die EEG-Umlage zusätzlich.
Denn die Vergütung für den Erzeuger ist konstant, unabhängig von
fallenden Großhandels-Preisen und damit stieg entsprechend die Umlage
für den Verbraucher.
Es liegt auf der Hand, dass die Zersplitterung auf Tausende von Dächern
zudem unwirtschaftlich und bürokratisch ist. Am wirtschaftlichsten sind
große Solarparks, die man landschaftlich durchaus gut einfügen kann.
Warum man dies nur für Autobahnränder und Industriebrachen zuließ, ist
eine weitere Merkwürdigkeit. Und noch eine: Denn der mit Photovoltaik
erzeugte Strom darf nicht nach der Einspeisung mehr als „grüner“ Strom
weiterverkauft werden. Da wären die Preise besser, die Umlage
entsprechend geringer.
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Nach der zwangsläufigen Kostenexplosion hat sich die öffentliche
Meinung gegen die EEG-Umlage der rot-grünen Koalition gewandt. Die
grüne Komponente in der Politik wurde abgewählt. Da war es nun leicht,
fast zwangsläufig, ein EEG nach den Wünschen der Konzerne zu machen.
Nun beschränkt es den Zubau: Korridore und Ausschreibungen wurden
eingeführt, die Einspeisepflicht für Erneuerbare Energien de facto ab
absurdum geführt. Nun werden die Zubauten in etwa den Abschreibungen
der konventionellen Kraftwerke der Energiekonzerne folgen. Und
Eigenverbrauch führt zur Abgabepflicht, unabhängig davon, welche
Anschlussleistung der Verbraucher vom öffentlichen Netz als Rückhalt
will. Eine flat-rate nach Anschlusswerten wäre gerechtfertigt, ein
ständiges Mitverdienen am Eigenverbrauch nicht.
Der freie Markt hat bewiesen, dass er fossile (und Atom-) Energie liebt
und den erneuerbaren Energien die kalte Schulter zeigt. Planwirtschaft
und Markteingriffe waren notwendig. Aber, leider wurde daraus genau
das, was Planwirtschaft gerne produziert: ein unausgewogenes
Bürokratiemonster mit unzureichender Wirkung.
Nun ist das EEG da, wo es die Konzerne haben wollten, trotz des
gewaltigen Siegeszugs der erneuerbaren Energien. Nun geht es wieder
langsamer. Es bleibt die traurige Erkenntnis, dass weder Marktwirtschaft
noch Planwirtschaft die notwendige Eile aufbringen. So entsteht wieder
eine Generationenschuld.
Peter H. Grassmann
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