Das neue EEG - Endsieg der Konzerne „Ein Mangel an wissenschaftlicher Gewissheit darf kein Grund sein, kostenwirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschlechterungen aufzuschieben.“ So lautete 1992 der Grundsatz 15 der Deklaration von Rio zum Schutz der Umwelt. Ein Schrecken für die Wirtschaftszweige der fossilen Brennstoffe, denn gegen sie waren die „kostenwirksamen“ Maßnahmen gemünzt. Heute – 20 Jahre später - ist der Klimawandel Gewissheit, jeder Zweifel beseitigt. Und die kostenwirksamen Maßnahmen? Es dauerte bis zum Jahr 2000, bis die rot-grüne Koalition das EEG schuf. Es wählte sich den Verbraucher und den Mittelstand als Hauptträger der Kosten. Denn die energieintensive Industrie drohte mit Arbeitsplatzverlusten. Dagegen sollte ein besonderes Zeichen gesetzt werden: ein 100.000-Dächer Programm für 350 MW Spitzenleistung, einem kleinen Kraftwerk entsprechend. Anfangs mit ca. 50 cts/kWh belohnt, einem Mehrfachen der Stromkosten aus dem öffentlichen Netz. Eine lohnende Geldmaschine. Gedanklich wohl entstanden als Anschub für den Eigenverbrauch, war der bei diesen Werten völlig uninteressant. Als die 350 MW erreicht waren, hätte man abbrechen können, aber das Geschrei war groß und so wurde das Gesetz fortgeschrieben. Es kam zum Solar-Boom und damit zu einer Kostenexplosion der EEG-Umlage für die Verbraucher. Heute entfällt auf die Fotovoltaik die Hälfte der EEG Umlage, produziert wird aber nur 20 % der Energie. Diese nicht etwa bedarfsgerecht verteilt, sondern auf die Mittagsstunden konzentriert. Vergessen wurde, dass wir Strom Tag und Nacht brauchen, was Wind und Sonne ohne ergänzende Speichertechniken nicht können. Das aber wurde nicht gefördert. Und weil deshalb der Preis für elektrische Energie an der Strombörse um die Mittagsstunden bald bei 0 lag, erhöhte sich die EEG-Umlage zusätzlich. Denn die Vergütung für den Erzeuger ist konstant, unabhängig von fallenden Großhandels-Preisen und damit stieg entsprechend die Umlage für den Verbraucher. Es liegt auf der Hand, dass die Zersplitterung auf Tausende von Dächern zudem unwirtschaftlich und bürokratisch ist. Am wirtschaftlichsten sind große Solarparks, die man landschaftlich durchaus gut einfügen kann. Warum man dies nur für Autobahnränder und Industriebrachen zuließ, ist eine weitere Merkwürdigkeit. Und noch eine: Denn der mit Photovoltaik erzeugte Strom darf nicht nach der Einspeisung mehr als „grüner“ Strom weiterverkauft werden. Da wären die Preise besser, die Umlage entsprechend geringer. Förderer und Sponsoren: DIE UMWELT-AKADEMIE e.V. Gollier Str. 39 80339 München Tel 089-360 386 85 Fax 089-307 616 63 E-mail [email protected] Vorstand Paul Greineder (Vorsitzender) Michael Lörcher (stellvertretender Vorsitzender) Dr. Nico Döring Dr. Peter H. Grassmann Dr. Helmut Paschlau Georg Schweisfurth Dr. Christoph Schwingenstein Kuratorium Dr. Gerhard Isenberg (Vorsitzender) Christa Ackermann Prof. Dr. Gerhard Berz Markus Blume Klaus Conrad Ulf Doerner Roland Franck Dr. Jörg Gabler Dr. Maximilian Gege Dr. Anselm Görres Prof. Dr. Albert Göttle Prof. Dr. Heinz Häberle Prof. Dr. Johannes Hoffmann Henning Kaul Annette Knote Joachim Lorenz Prof. Dr. Klaus Mainzer Prof. Dr. Patrizia Nanz Ruth Paulig Dr. Hermann M. Probst Dr. Johannes Richter Alfred Ritter Georg Schweisfurth Prof. Dr. Markus Vogt Gerhard Wallmeyer Ehrenmitglieder ┼ Prof. Dr. Hans-Peter Dürr Brigitte Häberle Prof. Dr. Heinz Häberle Dr. Dieter Schmid Geschäftsführung Dr. Andrea Hübner Spendenkonto Stadtsparkasse München BLZ 701 500 00 Konto 53137402 interBank-AccNr (IBAN): DE78 7015 0000 0053137402 Bank Identifier Code (BIC): SSKMDEMM Vereinsregisternr. VR 13420 Nach der zwangsläufigen Kostenexplosion hat sich die öffentliche Meinung gegen die EEG-Umlage der rot-grünen Koalition gewandt. Die grüne Komponente in der Politik wurde abgewählt. Da war es nun leicht, fast zwangsläufig, ein EEG nach den Wünschen der Konzerne zu machen. Nun beschränkt es den Zubau: Korridore und Ausschreibungen wurden eingeführt, die Einspeisepflicht für Erneuerbare Energien de facto ab absurdum geführt. Nun werden die Zubauten in etwa den Abschreibungen der konventionellen Kraftwerke der Energiekonzerne folgen. Und Eigenverbrauch führt zur Abgabepflicht, unabhängig davon, welche Anschlussleistung der Verbraucher vom öffentlichen Netz als Rückhalt will. Eine flat-rate nach Anschlusswerten wäre gerechtfertigt, ein ständiges Mitverdienen am Eigenverbrauch nicht. Der freie Markt hat bewiesen, dass er fossile (und Atom-) Energie liebt und den erneuerbaren Energien die kalte Schulter zeigt. Planwirtschaft und Markteingriffe waren notwendig. Aber, leider wurde daraus genau das, was Planwirtschaft gerne produziert: ein unausgewogenes Bürokratiemonster mit unzureichender Wirkung. Nun ist das EEG da, wo es die Konzerne haben wollten, trotz des gewaltigen Siegeszugs der erneuerbaren Energien. Nun geht es wieder langsamer. Es bleibt die traurige Erkenntnis, dass weder Marktwirtschaft noch Planwirtschaft die notwendige Eile aufbringen. So entsteht wieder eine Generationenschuld. Peter H. Grassmann Förderer und Sponsoren:
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