EEG 2017 und Eigenversorgung

Rechtsanwälte
Dieter Gersemann
Gregor Czernek LL.M.
Gersemann & Kollegen | Landsknechtstraße 5 | 79102 Freiburg
Landsknechtstraße 5
79102 Freiburg
Tel.: 0761 / 7 03 18-0
Fax: 0761 / 7 03 18-19
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Rechtsanwälte
Christoph Germer
Janis Gersemann
Mommsenstraße 45
10629 Berlin
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www.gersemann.de
KS052F-10216F
Freiburg, 1. August 2016
57. Intensiv-Seminar am 22. September 2016, Freiburg i.Br.
und am 29. September 2016, Berlin
EEG 2017 und Eigenversorgung
wir laden Sie herzlich zu unserem 57. Intensiv-Seminar zum Thema „EEG 2017 und Eigenversorgung“ ein.
Das EEG 2017 wurde kürzlich vom Gesetzgeber verabschiedet und wird am 01. Januar 2017 in
Kraft treten. Der Schwerpunkt des EEG 2017 liegt auf der Umstellung des Fördersystems auf
Ausschreibungen. Zukünftig wird die Höhe der EEG-Förderung nicht mehr durch das Gesetz bestimmt, sondern individuell durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung ermittelt. Für
Bürgerenergiegesellschaften gelten dabei besondere Regelungen. Daneben enthält das EEG
2017 umfangreiche Einzeländerungen, z.B. zu grenzüberschreitender Förderung, Messung,
EEG-Umlage und Speicherbetrieb sowie zu regionaler Grünstromvermarktung.
Die Bundesnetzagentur hat zwischenzeitlich ihren lang erwarteten Leitfaden zur Eigenversorgung
veröffentlicht. Der Leitfaden wird erhebliche Auswirkungen auf die Praxis von Eigenversorgungsmodellen zur Verringerung der EEG-Umlage und die Erhebung der EEG-Umlage durch Verteilnetzbetreiber haben.
Das Seminar wird sich zudem mit Mieterstrommodellen befassen, die durch das EEG 2017 bei
einer Belieferung aus Solaranlagen erleichtert werden. Die vorgesehene Änderung des Stromsteuergesetzes kann ebenfalls weitreichende Auswirkungen auf solche Liefersituationen haben.
Wir würden uns freuen, Sie in Freiburg oder Berlin begrüßen zu dürfen. Das Programm finden Sie
in der Anlage, bei Interesse senden wir Ihnen gerne unser Anmeldeformular zu, Anruf genügt. Bitte
wenden Sie sich an Frau Koetter, Tel. 0761- 70 31 80 oder [email protected].
Vielen Dank.
Janis Gersemann
Rechtsanwalt
Dieter Gersemann
Rechtsanwalt
KS052F_10216F_160801F_Ge_Einladung + Programm HP.docx
57. Intensiv Seminar
EEG 2017 + Eigenversorgung
22. September 2016, Freiburg i.Br. und am 29. September 2016, Berlin
Moderation und fachliche Leitung: Rechtsanwalt Janis Gersemann
Programmablauf:
9.30 – 9.35 Uhr
Begrüßung
Rechtsanwalt Janis Gersemann, Berlin
9.35 – 10.00 Uhr
Einführung: EEG 2017
 Hintergrund des EEG 2017
 Inkrafttreten und Bestandsschutz
 Fortbestand von Grundstruktur und Grundpflichten des EEG 2014
 Änderung des Fördersystems: Umstellung auf Ausschreibungen
Rechtsanwalt Janis Gersemann, Berlin
10.00 – 10.45 Uhr
Grundsätzliche Regelungen des EEG 2017 / Einzeländerungen
 Begriffsbestimmungen, Anlagenbegriff bei Solaranlagen
 Abweichungsverbot
 Anlagenregister
 Netzanschluss- und Netzausbaupflicht
 Einspeisemanagement, Technische Einrichtungen zur Einspeisereduzierung
 Messung
 Regionalstromvermarktung
 Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen
Rechtsanwalt Janis Gersemann, Berlin
10.45 – 11.00 Uhr
Kaffeepause
11.00 – 11.45 Uhr
Das Fördersystem des EEG 2017
 Allgemeine Fördervoraussetzungen
 Möglichkeit der grenzüberschreitenden Förderung nach dem EEG 2017
 Direktvermarktungspflicht
 Einspeisevergütung und Marktprämie
 Anzulegender Wert als Basis für EEG-Förderung
o Gesetzliche Bestimmung des anzulegenden Werts
o Bestimmung des anzulegenden Werts durch Ausschreibung
 Degression
Dipl.-Ing. Matthias Reh, enwima AG, Berlin
11.45 – 12.30 Uhr
12.30 – 13.30 Uhr
Ausschreibung der EEG-Förderung nach dem EEG 2017
 Hintergrund, Allgemeines
 Betroffene Anlagen
o Betroffene Erneuerbare Energien
o Leistungsgrenzen
 Ablauf des Ausschreibungsverfahrens
 Ausschreibung für Strom aus Solaranlagen
 Ausschreibung für Strom aus Biomasseanlagen
 Ausschreibung für Windenergie an Land
 Ausschreibung für Windenergie auf See nach Maßgabe des „Windenergieauf See-Gesetzes“
 Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften
Dipl.-Ing. Matthias Reh, enwima AG, Berlin
Mittagessen
KS052F_10216F_160801F_Ge_Einladung + Programm HP.docx
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13.30 – 14.15 Uhr
Kostenwälzung nach dem EEG 2017 – EEG-Umlage
 Kostenerstattung zwischen Verteilnetzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern
 EEG-Umlage
o EEG-Umlage bei Lieferung an Letztverbraucher
o EEG-Umlage bei Eigenversorgung
o EEG-Umlage in sonstigen Fällen
o EEG-Umlage bei Speichernutzung
o EEG-Umlage bei stromkostenintensiven Unternehmen
 Erhebung der EEG-Umlage durch Übertragungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber
 Verordnungsermächtigung: EEG-Umlage bei Mieterstrommodellen aus Solaranlagen
Rechtsanwalt Janis Gersemann, Berlin
14.15 – 15.00 Uhr
EEG-Umlage bei Eigenversorgung – Leitfaden der Bundesnetzagentur
zur Eigenversorgung
 EEG-Umlage bei Eigenversorgung
 Ausnahmen von der EEG-Umlagepflicht
o Kleinanlagen, sonstige Ausnahmen
o Bestandsanlagen
 Einzelne Anforderungen
o Betreiber der Stromerzeugungsanlage
o Letztverbraucher des Stroms
o Personenidentität zwischen Betreiber und Letztverbraucher
o Unmittelbarer räumlicher Zusammenhang
o Keine Netznutzung
o Zeitgleichheit
o Messung
 Aufgaben der Verteilnetzbetreiber bei der Erhebung der EEG-Umlage für
Eigenversorgung
Rechtsanwalt Janis Gersemann, Berlin
15.00 – 15.15 Uhr
Kaffeepause
15.15 – 16.00 Uhr
Melde- und Testatpflichten nach dem EEG 2017
 Meldepflichten von Anlagenbetreibern gegenüber Verteilnetzbetreibern
 Unterjähre Meldepflichten der Verteilnetzbetreiber an ÜNB, Einspeiser und
Netzkunden
 Jährliches Testat des Verteilnetzbetreibers
 Unterjährige Meldepflichten von Lieferanten, ÜNB und Letztverbraucher
 Jährliches Testat des Lieferanten
Dipl.-Ing. Matthias Reh, enwima AG, Berlin
16.00 – 16.45 Uhr
Mieterstrommodelle – Gestaltung und rechtliche Aspekte
 EEG-Umlage
 Netzentgelte, Konzessionsabgabe und sonstige Umlagen
 Stromsteuer: Ausblick auf Neuerungen im Stromsteuergesetz
Rechtsanwalt Janis Gersemann, Berlin oder
Rechtsanwalt Gregor Czernek, Freiburg
16.45 – 17.00 Uhr
Abschlussdiskussion
ca. 17.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
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