Datenblatt zur EEG-Umlage

Datenblatt zur EEG-Umlage
Vor- / Zuname:
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Straße, Haus-Nr.:
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PLZ Ort:
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E-Mail:
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Anlagenanschrift:
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OsthessenNetz GmbH
Postfach 19 17
36009 Fulda
1. Anlagenart/Bezeichnung der Anlage:
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2. Angaben zu angeschlossenen Letztverbrauchern
Der gesamte aus der betreffenden Anlage erzeugte Strom wird in das Netz des
Verteilnetzbetreibers eingespeist (Volleinspeisung).
keine weiteren Angaben notwendig
Aus der betreffenden Anlage versorge ich mich ausschließlich selbst mit Strom
Anlagenbetreiber und Letztverbraucher sind personenidentisch. Etwaige nach
dem Eigenverbrauch verbleibende Strommengen werden in das Netz des Netzbetreibers eingespeist (Überschusseinspeisung).
Hierzu Erläuterung unter I.
Aus der betreffenden Anlage beliefere ich ausschließlich andere Letztverbraucher mit Strom. Etwaige nach dem Eigenverbrauch verbleibende Strommengen
werden in das Netz des Netzbetreibers eingespeist (Überschusseinspeisung).
Hierzu Erläuterung unter II.
Aus der betreffenden Anlage versorge ich mich selbst und beliefere andere
Letztverbraucher mit Strom. Etwaige nach dem Eigenverbrauch verbleibende
Strommengen werden in das Netz des Netzbetreibers eingespeist (Überschusseinspeisung).
Hierzu Erläuterung unter II.
3. Wird der gesamte in der Anlage erzeugte und selbstverbrauchte Strom bereits
über geeichte Messeinrichtungen erfasst?
Gesamter erzeugter Strom:
Selbstverbrauchter Strom:
Ja
Ja
Nein
Nein
Von Dritten verbrauchter Strom:
Ja
Nein
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4. Angaben zur Eigenversorgungsanlage
Sofern zutreffend bitte ankreuzen:
Meine Stromerzeugungsanlage hat eine Leistung von bis zu 10 kW.
Der maximale Eigenbedarf liegt jedoch höchstens bei 10.000 kWh pro Jahr.
Bei Photovoltaikanlagen aufgrund der
Geografische Lage
Teilweise Beschattung
Ausrichtung der Anlage (West, Süd, Ost)
Neigungswinkel ____
Meine Stromerzeugungsanlage hat eine Leistung von bis zu 10 kW.
Der maximale Eigenbedarf liegt über 10.000 kWh pro Jahr.
Mir ist bekannt, dass eine jährliche Meldung für die EEG Umlage erfolgen muss.
Meine Stromerzeugungsanlage hat eine Leistung über 10 kW.
Mir ist bekannt, dass eine jährliche Meldung für die EEG Umlage erfolgen muss.
Der eigenverbrauchte Strom aus meiner Anlage wird in den Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungsanlage zur Erzeugung von Strom im technischen Sinne verbraucht (Kraftwerkseigenverbrauch), und zwar:
o
ausschließlich (100 %) oder
o
anteilig
5. Es wird mit einem jährlichen Selbstverbrauch in folgender Höhe gerechnet:
_________________ kWh
6. Nur ausfüllen bei KWK-Anlagen:
Handelt es sich um eine KWK-Anlage, die im Sinne des § 53 a Absatz 1 Satz 3
Energiesteuergesetz als hocheffizient gilt und einen Monats- oder Jahresnutzungsgrad von mind. 70 % nach § 53a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Energiesteuergesetz erreicht?
Ja
(Wichtig: Nachweis beifügen)
Nein
Erläuterungen:
I.
Eigenversorgung nach § 5 Nr. 12 EEG 2014
Eigenversorgung wird nach § 5 Nr. 12 EEG 2014 wie folgt definiert:
„Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom
nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst
betreibt“.
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Hiervon sind Fälle erfasst, in denen der Eigenversorger Strom selbst in einer Eigenerzeugungsanlage erzeugt und zudem selbst verbraucht. Dabei wird nur der Strom berücksichtigt,
der mittels viertelstündlicher Leistungsmessung erfasst wird, wenn nicht schon technisch
sichergestellt ist, dass Erzeugung und Verbrauch des Stroms zeitgleich erfolgen. Zudem darf
der selbst erzeugte Strom vor dem Verbrauch nicht durch das Netz durchgeleitet werden und
der Stromverbrauch muss im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zur Stromerzeugungsanlage erfolgen.
Alle folgenden Punkte müssen gegeben und eingehalten werden:
1) Eine natürliche oder juristische Person betreibt eine Stromerzeugungsanlage selbst
(§ 5 Nr. 12 EEG 2014),
2) der in dieser Stromerzeugungsanlage erzeugte Strom wird durch dieselbe natürliche
oder juristische Person selbst verbraucht (§ 5 Nr. 12 EEG 2014),
3) der Stromverbrauch erfolgt im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der
Stromerzeugungsanlage und
4) der Strom wird nicht durch ein Netz durchgeleitet (§ 5 Nr. 12 EEG 2014).
Zur Vereinfachung Ihrer Meldung der EEG-umlagepflichtigen Energiemengen haben wir auf
unserer Internetseite www.osthessennetz.de ein Formular für Sie bereitgestellt. Dieses finden Sie unter dem Pfad: Einspeiser > EEG-Datenmeldung > Datenmeldung EEG-Umlage.
Eigenversorger und sonstige selbsterzeugende Letztverbraucher mit EEG-umlagepflichtigen
Strommengen sind zusätzlich zu einer Mitteilung gegenüber der Bundesnetzagentur verpflichtet. Die Bundesnetzagentur stellt einen Erhebungsbogen für diese Mitteilungen auf ihrer
Internetseite bereit. Es handelt sich hierbei um ein verbindliches Formular.
II.
Abwicklung der EEG-Umlage über die Übertragungsnetzbetreiber
In diesen Fällen ist für die Abwicklung der EEG-Umlage der zuständige Übertragungsnetzbetreiber verantwortlich.
Auch hier sind Eigenversorger und sonstige selbsterzeugende Letztverbraucher mit EEGumlagepflichtigen Strommengen zusätzlich zu einer Mitteilung gegenüber der Bundesnetzagentur verpflichtet.
Ich bestätige die Richtigkeit aller gemachten Angaben und insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Eigenversorgung nach § 5 Nr. 12 EEG 2014 vorliegen.
Eventuelle Datenmeldungen über den Selbstverbrauch haben bis zum 28. Februar des
Folgejahres zu erfolgen.
Über Änderungen werde ich den zuständigen Netzbetreiber unverzüglich schriftlich oder per
E-Mail/Fax informieren. Ich stimme zu, dass sich Anschlussnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber über meine für die Erhebung der EEG-Umlage notwendigen Informationen gegenseitig informieren dürfen.
…………………………, ………………
Ort, Datum
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Unterschrift Anlagenbetreiber
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