FOLLOW-UP BLAUES BAND Neueste Entwicklung zur Unternehmenssteuerreform III Beschlüsse Nationalrat vom 16./17. März 2016 – Weiteres Vorgehen Stand: 16. März 2016 1 BESCHLÜSSE DES NATIONALRATS 1 Der Nationalrat hat am 16. / 17. März 2016 die USTR III beraten. Die beschlossenen Ersatzmassnahmen für die Abschaffung der kantonalen Steuerprivilegien sind überwiegend deckungsgleich mit den Positionen der WAK-N (siehe dazu das Handout zu unserer obgenannten Veranstaltung). 2 Der Nationalrat stimmt der Einführung einer kantonalen Patentbox zu, d.h. die Kantone können den Erfolg aus Patenten teilweise oder ganz von der Gewinnsteuer befreien (der Ständerat hat eine maximale Befreiung von 90% vorgesehen). 3 Der Nationalrat stimmt einem für die Kantone optionalen Sonderabzug auf Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zu. Anders als der Ständerat (Begrenzung auf 150%) sieht der Nationalrat keine Begrenzung vor. Ebenso wurde angenommen, dass neben den inländischen auch ausländische Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen begünstigt werden können. 4 Beim Eintritt in eine Patentbox können die Kantone auf die Besteuerung von in der Vergangenheit geltend gemachten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen verzichten. Dies unter der Bedingung, dass eine Besteuerung innert fünf Jahren auf andere Weise sichergestellt wird. 5 Die Kantone sollen in Zukunft eine Kapitalsteuerermässigung auf dem Eigenkapital vorsehen können. Dies als korrespondierende Massnahme zur Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer. 6 Die Begünstigungen aus der Patentbox, dem Sonderabzug auf Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, der zinsbereinigten Gewinnsteuer und den Abschreibungen von aufgedeckten stillen Reserven dürfen maximal zu einer Entlastung der kantonalen Gewinnsteuer von 80% führen. Die Kantone können einen abweichenden Prozentsatz festlegen. 7 Anders als der Ständerat ist der Nationalrat der Meinung, dass Schifffahrtsunternehmen künftig eine Tonnagesteuer (Tarif pro Nettotonnage anstelle der Gewinnsteuer) entrichten sollen. Seite 1/2 2 8 Der Nationalrat ist für die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer (kalkulatorischer Zinsaufwand auf Sicherheitseigenkapital) - dies entgegen den Beschlüssen des Ständerats. Auf Ebene der Kantone wäre diese freiwillig. 9 Das Kapitaleinlageprinzip soll beibehalten werden. 10 Bei Beginn der Steuerpflicht oder bei Verlegung von Vermögenswerten oder von Funktionen in die Schweiz sollen in der Steuerbilanz stille Reserven aufgedeckt und in der Folge steuerwirksam nach den allgemein gültigen steuerlichen Abschreibungssätzen abgeschrieben werden können. 11 Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer soll von 17% auf 20.5% erhöht werden und nicht auf 21.2%, wie vom Ständerat vorgesehen. 12 Ein Antrag auf Einführung der Besteuerung privater Kapitalgewinne bei der Einkommenssteuer wurde abgelehnt (dasselbe hat bereits der Ständerat vorgängig beschlossen). 13 Die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Teilbesteuerung von Beteiligungserträgen bei den natürlichen Personen wurde vom Nationalrat ebenso wie vom Ständerat abgelehnt. 14 Die von der WAK-N als separate Vorlage vorgesehene Abschaffung der Emissionsabgabe wurde vom Nationalrat an die WAK-N zurückgewiesen. Diese Massnahme muss in der Folge in einem separaten Prozess beraten werden. WEITERES VORGEHEN 15 Das Geschäft geht nunmehr zurück an den Ständerat. Dieser wird in der Sommersession 2016 die Differenzen beraten. Ob die Schlussabstimmung bereits im Sommer stattfinden kann, bleibt abzuwarten. Sollte eine Schlussberatung 2016 möglich sein und kein Referendum ergriffen werden, könnte die USTR III auf Anfang 2017 resp. die Umsetzung in den Kantonen auf Anfang 2019 in Kraft treten. 16 Beachtet man, dass in der Schweiz rund 24‘000 Unternehmen von einem privilegierten Steuerstatus profitieren und diese Unternehmen rund 50% der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes tragen, sind die beschlossenen zusätzlichen Massnahmen des Nationalrats sehr zu begrüssen. Sie lassen den Kantonen zudem einen weiteren Spielraum, ihren konkreten Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Senkung der kantonalen Gewinnsteuern ist ein zentrales Element der USTR III, sie ist aber nicht formeller Teil der Vorlage. Insgesamt zu begrüssen wäre, wenn die Vorlage nunmehr baldmöglichst bereinigt und in Kraft gesetzt werden könnte. Die Rechtssicherheit ist ein zentrales Thema für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Seite 2/2
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