Blickpunkt Bundeshaus Frühjahrssession 2016 der eidgenössischen Räte Der Nationalrat hat die Unternehmenssteuerreform III beraten und dabei wichtige Differenzen zum Ständerat geschaffen. Der Ständerat stimmt der Einführung des automatischen Informationsaustauschs mit der EU und mit Australien zu. Die Revision der Quellensteuer hat den Nationalrat passiert. Unternehmensbesteuerung Der Nationalrat hat als Zweitrat die Botschaft des Bundesrates zur Unternehmenssteuerreform III behandelt. Er ist wie der Ständerat weitgehend dem Konzept des Bundesrates gefolgt, hat aber wichtige Differenzen zur kleinen Kammer geschaffen. Namentlich befürwortet der Nationalrat die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer, einer Tonnage Tax sowie einer Maximalentlastungsregel. Hingegen spricht sich der Nationalrat für eine geringere Erhöhung des Kantonsanteils an der Bundessteuer aus als der Ständerat. Die Abschaffung der Emissionsabgabe soll im Rahmen einer separaten Vorlage weiterverfolgt werden. Die Differenzbereinigung soll in der Sommersession 2016 abgeschlossen werden. Vorbehältlich eines Referendums könnten erste Massnahmen der Reform am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Für die Massnahmen auf kantonaler Ebene ist eine Übergangsfrist für die kantonalen Gesetzgeber von rund zwei Jahren geplant. Fabian Baumer Lic. iur., Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte Vizedirektor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Leiter Hauptabteilung Steuerpolitik Quellensteuer Der Nationalrat unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens im Grundsatz. Die Vorlage bezweckt, bestehende Ungleichbehandlungen zwischen ordentlich besteuerten und quellenbesteuerten Personen zu reduzieren, insbesondere vor dem Hintergrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Das Geschäft geht nunmehr in den Ständerat. Automatischer Informationsaustausch Der Ständerat hat der Einführung des automatischen Informationsaustauschs mit der EU sowie mit Australien zugestimmt. Die beiden Geschäfte gehen nunmehr in den Nationalrat. Das Inkrafttreten der beiden Abkommen ist für den 1. Januar 2017 geplant. Doppelbesteuerungsabkommen und Amtshilfe Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem revidierten Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien zugestimmt. Das neue Abkommen führt den Informationsaustausch auf Ersuchen zwischen Nr. 5/2016 Seite 421 BLICKPUNKT BUNDESHAUS den beiden Staaten ein. Im Weiteren hat der Nationalrat als Erstrat die Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein, Norwegen, Albanien und Oman sowie ein Informationsaustauschabkommen mit Belize und mit Granada genehmigt. Diese Abkommen gehen nunmehr in den Ständerat. Mehrwertsteuer Der Ständerat hat als Zweitrat die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes beraten. Die Reform soll unter anderem die Gleichbehandlung von inund ausländischen Unternehmen sicherstellen. Der Ständerat ist weitgehend den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt, hat jedoch verschiedene Änderungen beschlossen. Die Differenzbereinigung ist für die Sommersession 2016 geplant. Die Neuerungen können frühestens am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Verrechnungssteuer Wie der Nationalrat hat auch der Ständerat einer vom Bundesrat vorgeschlagenen Teilrevision des Verrechnungssteuergesetzes zugestimmt. Gewisse Finanzinstrumente von Schweizer Banken, darunter sog. «Bail-In Bonds», werden weiterhin bzw. neu von der Verrechnungssteuer befreit werden. Auch bei der Emissionsabgabe wird ein zusätzlicher Ausnahmetatbestand geschaffen. Vorbehältlich eines Referendums wird die Vorlage am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Behandelte parlamentarische Vorstösse Der Nationalrat spricht sich für einen Wechsel zur Individualbesteuerung aus und hat einer entsprechenden Motion seiner Finanzkommission (16.3006) zugestimmt. Der Vorstoss wird nunmehr im Ständerat behandelt werden. Ein weiterer Anlauf zur Einführung eines Einheitssatzes bei der Mehrwertsteuer ist gescheitert. Nr. 5/2016 Seite 422 Der Nationalrat hat eine diesbezügliche Motion (15.3386) abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt hat der Nationalrat einen Vorstoss zur Befreiung von Grundstückkäufen von der Mehrwertsteuer (Motion 13.3238). Gescheitert sind sodann auch zwei Vorstösse zur steuerlichen Behandlung von OffshoreGesellschaften. Der Nationalrat hat zwei Motionen abgelehnt, die eine Verschärfung des Regelwerks gefordert hatten (14.3056 und 14.3116). Eingegangene parlamentarische Vorstösse NR Jacqueline Badran/ZH will Mitarbeiterbeteiligungen an Start-up-Unternehmen steuerlich privilegieren. Sie hat zu diesem Zweck eine parlamentarische Initiative eingereicht. SR Pirmin Bischof/SO fordert die Beseitigung der steuerlichen «Heiratsstrafe»(Motion 16.3044). Dieses Ziel soll mittels der Einführung eines Splittingmodells oder einer alternativen Steuerberechnung erreicht werden, unter Beibehaltung der gemeinsamen Veranlagung der Ehegatten. NR Lukas Reimann/SG schlägt in einer Motion einen neuen Steuerabzug für Ferien in der Schweiz vor (16.3235). Damit soll die Schweizer Tourismusbranche gestärkt werden, die unter der Frankenstärke leidet. NR Matthias Jauslin/AG verlangt eine Harmonisierung der Zinsen in den Bundessteuererlassen (Motion 16.3055). Es soll ein allgemeingültiger Verzugs- und Vergütungszins festgelegt werden. Der Referenzzinssatz soll an die Marktentwicklung angebunden werden. Die Fraktionen der BDP, der CVP und der GLP sowie die Nationalräte Thomas Aeschi/ZG und Beat Walti/ZH haben fünf weitgehend gleich lautende Interpellationen betreffend Gruppenanfragen bei der internationalen Amtshilfe eingereicht (16.3113, 16.3121, 16.3122, 16.3132, 16.3133). Hintergrund der Vorstösse ist ein Gruppenersuchen der Niederlande.
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