Bitte wenden Sie sich möglichst schriftlich direkt an das Jugendamt des Landkreises Jerichower Land bzw. bei unmittelbar bestehender Gefährdung auch an die nächste Polizeidienststelle. Teilen Sie uns Ihren Namen und Ihre Telefonnummer bzw. Adresse mit, damit das Jugendamt Gelegenheit hat, bei Ihnen nachzufragen. Jugendamt Landkreis Jerichower Land Orientierungshilfe zur Unterrichtung des Jugendamtes bei Verdacht einer Misshandlung, eines Missbrauchs oder einer erheblichen Vernachlässigung eines Kindes Adresse des Jugendamtes: Landkreis Jerichower In der Alten Kaserne 4 39288 Burg Telefon: 03921 949 5100 Fax: 03921 949 5590 Email: [email protected] Außenstelle Genthin Brandenburger Straße 100 39307 Genthin Nach Dienstschluss: Leitstelle des Landkreises: 03921 949 3850-51 Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen das Jugendamt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine detaillierten Informationen zum weiteren Vorgehen des Sozialen Dienstes geben kann. Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises, wir sind schockiert, wenn wir in den Medien Berichte über Kindeswohlgefährdung lesen. Schockiertsein reicht nicht aus; es ist unsere gemeinsame Aufgabe dazu beizutragen, dass Kindeswohlgefährdung verhindert oder beendet wird. Helfen Sie mit, unsere Kinder zu schützen und Sorgeberechtigten zu helfen. Diese Orientierungshilfe enthält nicht abschließend aufgeführte Kriterien und Beispiele. Sie soll helfen, eigene Beobachtungen oder glaubhafte Informationen Dritter einzuordnen und einzuschätzen. Sie sollten das Jugendamt unterrichten, wenn auch nur eines der aufgeführten Kriterien nach Ihrer Einschätzung erfüllt ist. Allerdings gibt es auch noch andere Gefährdungssituationen. Bitte wenden Sie sich bei jeder ernsthaften Besorgnis an das Jugendamt. Die Mitarbeiter des Jugendamtes werden Ihren Informationen nachgehen und bei Vorliegen einer Gefährdungssituation die Familie durch gezielte Maßnahmen unterstützen oder die Kinder auf andere Weise schützen. Ihr Jugendamt Orientierungskriterien für eine Kindeswohlgefährdung 1. Äußere Erscheinung des Kindes - Massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen (z. B. Blutergüsse, Striemen, Narben, Knochenbrüche, Verbrennungen) ohne erklärbare unverfängliche Ursache bzw. häufige Krankenhausaufenthalte wegen angeblicher Unfälle. - Starke Unterernährung - Fehlen jeglicher Körperhygiene (z. B. Schmutz– und Kotreste auf der Haut des Kindes, faulende Zähne) - Mehrfach völlig witterungsunangemessene oder völlig verschmutzte Bekleidung 2. Verhalten des Kindes - Wiederholte oder schwere gewalttätige und/oder sexuelle Übergriffe gegen andere Personen - Kind wirkt berauscht und/oder benommen bzw. im Steuern seiner Handlungen unkontrolliert (Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamenten) - Wiederholtes apathisches oder stark verängstigtes Verhalten des Kindes - Äußerungen des Kindes, die auf Misshandlung, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung hinweisen - Kind hält sich wiederholt zu altersunangemessenen Zeiten ohne Erziehungsperson in der Öffentlichkeit auf (z. B. nachts allein auf dem Spielplatz) - Kind hält sich an jugendgefährdenden Orten auf (z. B. Stricherszene, Lokale aus der Prostitutionsszene, Spielhalle, Nachtclub) 3. Verhalten der Erziehungspersonen - Wiederholte oder schwere Gewalt zwischen Erziehungspersonen - Nicht ausreichende oder völlig unzuverlässige Bereitstellung von Nahrung - Massive oder häufige körperliche Gewalt gegenüber dem Kind (z. B. Schütteln, Schlagen, Einsperren) - Häufiges massives Beschimpfen, Ängstigen oder Erniedrigen des Kindes - Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu Gewalt verherrlichenden oder pornographischen Medien - Verweigerung der Krankheitsbehandlung oder der Förderung behinderter Kinder - Isolierung des Kindes (z. B. Kontaktverbot zu Gleichaltrigen) 4. Familiäre Situation - Obdachlosigkeit (Familie bzw. Kind lebt auf der Straße) - Kleinkind wird häufig oder über einen langen Zeitraum unbeaufsichtigt oder in Obhut offenkundig ungeeigneter Personen gelassen - Kind wird zur Begehung von Straftaten oder sonst verwerflichen Taten eingesetzt (z. B. Diebstahl, Bettelei) 5. Persönliche Situation der Erziehungspersonen - Stark verwirrtes Erscheinungsbild (führt Selbstgespräche, reagiert nicht auf Ansprache) - Häufige berauschte und/ oder benommene bzw. eingeschränkt steuerungsfähige Erscheinung, die auf massiven, verfestigten Drogen-, Alkohol- bzw. Medikamentenmissbrauch hindeutet. 6. Wohnsituation - Wohnung ist stark vermüllt, völlig verdreckt oder weist Spuren äußerer Gewaltanwendung auf (z. B. stark beschädigte Türen) - Nichtbeseitigung von erheblichen Gefahren im Haushalt (z. B. durch defekte Stromkabel oder Steckdosen, Herumliegen von „Spritzbesteck“) - Das Fehlen von eigenem Schlafplatz bzw. von jeglichem Spielzeug des Kindes.
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