Jugendamt Landkreis Jerichower Land

Bitte wenden Sie sich möglichst schriftlich direkt an das Jugendamt
des Landkreises Jerichower Land bzw. bei unmittelbar bestehender
Gefährdung auch an die nächste Polizeidienststelle. Teilen Sie uns
Ihren Namen und Ihre Telefonnummer bzw. Adresse mit, damit das
Jugendamt Gelegenheit hat, bei Ihnen nachzufragen.
Jugendamt Landkreis Jerichower Land
Orientierungshilfe zur Unterrichtung des Jugendamtes bei
Verdacht einer Misshandlung, eines Missbrauchs oder einer
erheblichen Vernachlässigung eines Kindes
Adresse des Jugendamtes:
Landkreis Jerichower
In der Alten Kaserne 4
39288 Burg
Telefon: 03921 949 5100
Fax:
03921 949 5590
Email: [email protected]
Außenstelle Genthin
Brandenburger Straße 100
39307 Genthin
Nach Dienstschluss:
Leitstelle des Landkreises: 03921 949 3850-51
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen das Jugendamt
aus datenschutzrechtlichen Gründen keine detaillierten Informationen zum weiteren Vorgehen des Sozialen Dienstes geben
kann.
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises,
wir sind schockiert, wenn wir in den Medien Berichte über Kindeswohlgefährdung lesen. Schockiertsein reicht nicht aus; es ist unsere gemeinsame Aufgabe dazu beizutragen, dass Kindeswohlgefährdung
verhindert oder beendet wird. Helfen Sie mit, unsere Kinder zu schützen und Sorgeberechtigten zu helfen.
Diese Orientierungshilfe enthält nicht abschließend aufgeführte Kriterien und Beispiele. Sie soll helfen, eigene Beobachtungen oder glaubhafte Informationen Dritter einzuordnen und einzuschätzen.
Sie sollten das Jugendamt unterrichten, wenn auch nur eines der aufgeführten Kriterien nach Ihrer Einschätzung erfüllt ist. Allerdings gibt es
auch noch andere Gefährdungssituationen. Bitte wenden Sie sich bei
jeder ernsthaften Besorgnis an das Jugendamt. Die Mitarbeiter des
Jugendamtes werden Ihren Informationen nachgehen und bei Vorliegen einer Gefährdungssituation die Familie durch gezielte Maßnahmen
unterstützen oder die Kinder auf andere Weise schützen.
Ihr Jugendamt
Orientierungskriterien für eine Kindeswohlgefährdung
1. Äußere Erscheinung des Kindes
- Massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen (z. B. Blutergüsse, Striemen, Narben, Knochenbrüche, Verbrennungen) ohne erklärbare unverfängliche Ursache bzw. häufige Krankenhausaufenthalte
wegen angeblicher Unfälle.
- Starke Unterernährung
- Fehlen jeglicher Körperhygiene (z. B. Schmutz– und Kotreste auf der
Haut des Kindes, faulende Zähne)
- Mehrfach völlig witterungsunangemessene oder völlig verschmutzte
Bekleidung
2. Verhalten des Kindes
- Wiederholte oder schwere gewalttätige und/oder sexuelle Übergriffe
gegen andere Personen
- Kind wirkt berauscht und/oder benommen bzw. im Steuern seiner
Handlungen unkontrolliert (Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamenten)
- Wiederholtes apathisches oder stark verängstigtes Verhalten des
Kindes
- Äußerungen des Kindes, die auf Misshandlung, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung hinweisen
- Kind hält sich wiederholt zu altersunangemessenen Zeiten ohne Erziehungsperson in der Öffentlichkeit auf (z. B. nachts allein auf dem
Spielplatz)
- Kind hält sich an jugendgefährdenden Orten auf (z. B. Stricherszene,
Lokale aus der Prostitutionsszene, Spielhalle, Nachtclub)
3. Verhalten der Erziehungspersonen
- Wiederholte oder schwere Gewalt zwischen Erziehungspersonen
- Nicht ausreichende oder völlig unzuverlässige Bereitstellung von
Nahrung
- Massive oder häufige körperliche Gewalt gegenüber dem Kind (z. B.
Schütteln, Schlagen, Einsperren)
- Häufiges massives Beschimpfen, Ängstigen oder Erniedrigen des
Kindes
- Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu Gewalt verherrlichenden oder pornographischen Medien
- Verweigerung der Krankheitsbehandlung oder der Förderung behinderter Kinder
- Isolierung des Kindes (z. B. Kontaktverbot zu Gleichaltrigen)
4. Familiäre Situation
- Obdachlosigkeit (Familie bzw. Kind lebt auf der Straße)
- Kleinkind wird häufig oder über einen langen Zeitraum unbeaufsichtigt oder in Obhut offenkundig ungeeigneter Personen gelassen
- Kind wird zur Begehung von Straftaten oder sonst verwerflichen Taten eingesetzt (z. B. Diebstahl, Bettelei)
5. Persönliche Situation der Erziehungspersonen
- Stark verwirrtes Erscheinungsbild (führt Selbstgespräche, reagiert
nicht auf Ansprache)
- Häufige berauschte und/ oder benommene bzw. eingeschränkt steuerungsfähige Erscheinung, die auf massiven, verfestigten Drogen-,
Alkohol- bzw. Medikamentenmissbrauch hindeutet.
6. Wohnsituation
- Wohnung ist stark vermüllt, völlig verdreckt oder weist Spuren äußerer Gewaltanwendung auf (z. B. stark beschädigte Türen)
- Nichtbeseitigung von erheblichen Gefahren im Haushalt (z. B. durch
defekte Stromkabel oder Steckdosen, Herumliegen von „Spritzbesteck“)
- Das Fehlen von eigenem Schlafplatz bzw. von jeglichem Spielzeug
des Kindes.