Umgang mit Schuldistanz Stufe 3 in Berlin Mitte

Umgang mit Schuldistanz Stufe 3
in Berlin Mitte
Gemeinsames Konzept der
Schulaufsicht, des Schulamtes, des
Jugendamtes und des Familiengerichts
G. Schleinecke Jugenamt Mitte /D. Thietz
Schulaufsicht Mitte
Gestaltung der Zusammenarbeit von Jugendamt, Schulaufsicht/Schule, Schulamt und Familiengericht bei Schuldistanz Stufe 3
Schuldistanz Stufe 3
• Definition:
Schüler/- in fehlt 11 bis 20 Tage im
Schulhalbjahr unentschuldigt
G. Schleinecke Jugenamt Mitte /D. Thietz
Schulaufsicht Mitte
Gestaltung der Zusammenarbeit von Jugendamt, Schulaufsicht/Schule, Schulamt und Familiengericht bei Schuldistanz Stufe 3
Ausgangssituation:
•
•
•
Zwischen 200 und 250 Schuldistanzierte in Mitte jährlich
Ordnungswidrigkeitsverfahren des Bezirksamtes bringen
nicht den gewünschten Erfolg
Eltern kaufen ihre Kinder frei oder werden fruchtlos
gepfändet, Ersatzhaft nicht sinnvoll
•
Viele Eltern zwar kooperativ aber überfordert
•
Ein Teil der Eltern nicht kooperativ , kein
Problembewusstsein
G. Schleinecke Jugendamt Mitte /D. Thietz
Schulaufsicht Mitte
Gestaltung der Zusammenarbeit von Jugendamt, Schulaufsicht/Schule, Schulamt und Familiengericht bei Schuldistanz Stufe 3
Die neue Strategie:
•
•
Möglichst frühzeitige Einbindung und abgestimmte Intervention
aller Institutionen, die an einer Problemlösung beteiligt werden
können.
Einbeziehung des beschleunigten familiengerichtlichen
Verfahrens- Einleitung nach
§ 1666 BGB wegen möglicher Kindeswohlgefährdung.
• Konstruktive Nutzung des Zwangsrahmens des Familiengerichts
(schulische und sozialpäd. Empfehlungen werden mit staatlicher
Autorität ausgestattet)
G. Schleinecke Jugendamt Mitte /D. Thietz
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Gestaltung der Zusammenarbeit von Jugendamt, Schulaufsicht/Schule, Schulamt und Familiengericht bei Schuldistanz Stufe 3
Das Verfahren:
•
•
Schule erstellt 2. Schulversäumnisanzeige nach 10 Tagen
Schulamt leitet Ordnungswidrigkeitsverfahren ein
•
•
Information vom Schulamt an das Jugendamt
Information vom Schulamt an die Schulaufsicht
•
•
Jugendamt lädt zu unverbindlichen Beratungsgespräch
Schulaufsicht lädt zu verbindlichen Beratungsgespräch
•
•
Schule meldet auch an das Schulamt bei 50 unentschuldigten Einzelstunden
Schulamt schickt an die Erziehungsberechtigten eine Mahnung und
informiert die Schulaufsicht
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Gestaltung der Zusammenarbeit von Jugendamt, Schulaufsicht/Schule, Schulamt und Familiengericht bei Schuldistanz Stufe 3
Das Verfahren:
•
Eltern und Schüler_innen nehmen die Beratungsgespräche war, dann im
positiven Fall gemeinsame Lösungssuche und Information an das Schulamt
•
Schulamt setzt das Ordnungswidrigkeitsverfahren aus
•
Eltern und Schüler_innen nehmen das Beratungsgespräch nicht war oder
zeigen keinerlei Problembewusstsein – also keine Lösung möglich
•
Entscheidung der Schulaufsicht über Mitteilung an das Familiengericht nach
Rückkopplung mit dem Jugendamt
•
Schulaufsicht informiert Schulamt – Fortführung des
Ordnungswidrigkeitsverfahrens
G. Schleinecke Jugendamt Mitte /D. Thietz
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Das Verfahren:
•
Die Mitteilung wegen vermuteter Kindeswohlgefährdung an das
Familiengericht enthält die Bitte, die Klassenlehrerin/den
Klassenlehrer einzuladen, da hier wichtige Informationen
vorhanden sind.
•
Die Anzeige enthält alle relevanten Unterlagen aus dem
Schülerbogen.
•
Das Jugendamt als zentraler Ansprechpartner für das
Familiengericht erhält eine Kopie der Anzeige
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Schulaufsicht Mitte
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Das Verfahren:
•
•
•
•
Die/der zuständige Familienrichterin/-richter leitet von
Amts wegen ein Verfahren nach § 1666 BGB ein und lädt
binnen 4 Wochen zur Anhörung und ggf. die
Klassenlehrerin vor.
Schulaufsicht, Schule und das Schulamt sind keine
Verfahrensbeteiligten.
( §§ 155, 157 und 162 FamFG)
Schulaufsicht erhält vom FamG die Mitteilung über
Aktenzeichen und zuständigen Richter
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Schulaufsicht Mitte
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Das Verfahren:
•
Alle Informationen über die Entscheidungen durch
das FamG erhält das Jugendamt auf der Grundlage
§ 162 FamFG.
•
Das Jugendamt informiert die nicht am Verfahren
beteiligten über die Entscheidungen soweit diese
die Informationen zur Erledigung ihrer Aufgaben
benötigen.
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Beendigung des Verfahrens:
•
„beschlossen und verkündet „ Hier endet die Zuständigkeit des
Gerichts ( Bsp. Entzug der elterlichen Sorge)
Zur Weiterführung ist dann erneut ein Verfahren nach § 1666
BGB einzuleiten.
•
„Ohne Beschluss“ sondern durch freiwillige Selbstverpflichtung –
Verfahren wird eingestellt und nach 3 Monaten vom FamG.
überprüft.
•
Zwischenentscheidung – Überwachung durch das Gericht
G. Schleinecke Jugendamt Mitte /D. Thietz
Schulaufsicht Mitte
Gestaltung der Zusammenarbeit von Jugendamt, Schulaufsicht/Schule, Schulamt und Familiengericht bei Schuldistanz Stufe 3
Die Umsetzung :
• Weiterentwicklung der
Handlungsempfehlungen für die
Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt
und der Schule in Mitte
• Bislang geregelte Verfahren bei Schuldistanz
Stufe 2 werden ergänzt für Schuldistanz
Stufe 3
• Beteiligte Institutionen Schulaufsicht,
Schulamt, Jugendamt und Familiengericht
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Gestaltung der Zusammenarbeit von Jugendamt, Schulaufsicht/Schule, Schulamt und Familiengericht bei Schuldistanz Stufe 3
Die Umsetzung:
• Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
• Ziel der Kooperationsvereinbarung:
- Verringerung der Schuldistanzierten
- eindeutige Verfahrensabläufe bzw.-Standards
- Schärfung der Rollenklarheit, der
Haltungen und gegenseitige Akzeptanz in
den jeweiligen Rollen
- höhere Zufriedenheit auf Seiten der
Kooperationsbeteiligten
G. Schleinecke Jugendamt Mitte /D. Thietz
Schulaufsicht Mitte
Gestaltung der Zusammenarbeit von Jugendamt, Schulaufsicht/Schule, Schulamt und Familiengericht bei Schuldistanz Stufe 3
Stolpersteine:
• Entwicklung des Bewusstseins bei Jugend und Schule,
dass das FamG. im beschleunigten Verfahren nicht die
ultima ratio darstellt
• Verfahren durchführen, trotz knapper Ressourcen im
Jugendamt und in der Schulaufsicht
• Einbindung des Schulamtes trotz Mehrbelastung durch
veränderter AV Schulbesuchspflicht ( erste
Schulversäumnisanzeige jetzt schon nach 5 Tagen)
G. Schleinecke Jugendamt Mitte /D. Thietz
Schulaufsicht Mitte
Gestaltung der Zusammenarbeit von Jugendamt, Schulaufsicht/Schule, Schulamt und Familiengericht bei Schuldistanz Stufe 3
Stolpersteine:
Qualifizierung /Erkenntnisse der Familienrichter
über sinnvolle Maßnahmen im Rahmen der
Urteilsfindung hinsichtlich weiterer
Beschulungsmaßnahmen
zur Beschulung in Schulregelprojekten und zu
Schulersatzprojekten, die durch das Jugendamt
finanziert werden
Zu Schulregelprojekten, die Kooperation zwischen
Jugend und Schule durchgeführt werden
G. Schleinecke Jugendamt Mitte /D. Thietz
Schulaufsicht Mitte
Gestaltung der Zusammenarbeit von Jugendamt, Schulaufsicht/Schule, Schulamt und Familiengericht bei Schuldistanz Stufe 3
Ausblick:
• Nach erfolgreicher Erprobung tritt im
Verfahren an die Stelle der Schulaufsicht die
Schulleitung der betroffenen Schule
• Einbindung der Schulaufsicht dann nur noch
bei der überschulischen Lösungsfindung
G. Schleinecke Jugendamt Mitte /D. Thietz
Schulaufsicht Mitte
Gestaltung der Zusammenarbeit von Jugendamt, Schulaufsicht/Schule, Schulamt und Familiengericht bei Schuldistanz Stufe 3
Dem Verfahren „Schuldistanz Stufe 3“
ist in Mitte das Verfahren
„Schuldistanz Stufe 2“ – „Erwin“ für
die Klassenstufen 1- 7 vorgeschaltet:
- Einladung der Eltern oder ggf.
Vorbereitung eines gemeinsamen
Beratungsgesprächs mit Schule,
Schulsozialarbeit und Jugendamt
- Abgestimmte Intervention zwischen
Schule und Jugendamt
G. Schleinecke Jugenamt Mitte /D. Thietz
Schulaufsicht Mitte
Gestaltung der Zusammenarbeit von Jugendamt, Schulaufsicht/Schule, Schulamt und Familiengericht bei Schuldistanz Stufe 3
Dem Verfahren „Schuldistanz Stufe 3“
ist in Mitte das Verfahren
„Schuldistanz Stufe 2“ – „Erwin“ für
die Klassenstufen 1- 7 vorgeschaltet:
- Einladung der Eltern oder ggf.
Vorbereitung eines gemeinsamen
Beratungsgesprächs mit Schule,
Schulsozialarbeit und Jugendamt
- Abgestimmte Intervention zwischen
Schule und Jugendamt
G. Schleinecke Jugendamt Mitte /D. Thietz
Schulaufsicht Mitte
Gestaltung der Zusammenarbeit von Jugendamt, Schulaufsicht/Schule, Schulamt und Familiengericht bei Schuldistanz Stufe 3
Herzlichen Dank
G. Schleinecke Jugendamt Mitte /D. Thietz
Schulaufsicht Mitte